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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Bad Kreuznach: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Für diese Seite gilt das Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B; der Hebesatz B bleibt die zentrale Vergleichszahl.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 118 Gemeinden. Min 365%, Max 600%.

Gemeinden

118

mit Hebesatz

118

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Bärweiler365%
  • Raumbach365%
  • Reiffelbach365%

Teuerste Gemeinden

  • Hochstätten600%
  • Hallgarten575%
  • Altenbamberg575%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.221,44 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,76 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
431,33 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Bärweiler300%365%nicht erhoben365%
Raumbach300%365%nicht erhoben380%
Reiffelbach300%365%nicht erhoben365%
Sommerloch330%400%nicht erhoben385%
Desloch325%420%nicht erhoben375%
Abtweiler350%465%nicht erhoben380%
Allenfeld345%465%nicht erhoben385%
Argenschwang345%465%nicht erhoben385%
Auen345%465%nicht erhoben380%
Becherbach345%465%nicht erhoben380%
Bockenau345%465%nicht erhoben380%
Boos345%465%nicht erhoben385%
Braunweiler345%465%nicht erhoben385%
Brauweiler345%465%nicht erhoben380%
Breitenheim345%465%nicht erhoben380%
Bruschied345%465%nicht erhoben380%
Burgsponheim345%465%nicht erhoben385%
Callbach345%465%nicht erhoben380%
Dalberg345%465%nicht erhoben385%
Daubach345%465%nicht erhoben380%
Daxweiler355%465%nicht erhoben385%
Dörrebach345%465%nicht erhoben380%
Dorsheim345%465%nicht erhoben380%
Duchroth345%465%nicht erhoben380%
Gebroth345%465%nicht erhoben385%
Gutenberg345%465%nicht erhoben385%
Hargesheim345%465%nicht erhoben385%
Heimweiler345%465%nicht erhoben385%
Heinzenberg345%465%nicht erhoben380%
Hergenfeld345%465%nicht erhoben385%
Hochstetten-Dhaun345%465%nicht erhoben380%
Horbach345%465%nicht erhoben415%
Hundsbach345%465%nicht erhoben380%
Ippenschied345%465%nicht erhoben380%
Jeckenbach345%465%nicht erhoben380%
Kellenbach345%465%nicht erhoben385%
Kirschroth345%465%nicht erhoben380%
Königsau345%465%nicht erhoben380%
Langenthal345%465%nicht erhoben380%
Lauschied345%465%nicht erhoben380%
Lettweiler345%465%nicht erhoben380%
Limbach345%465%nicht erhoben380%
Löllbach345%465%nicht erhoben380%
Martinstein345%465%nicht erhoben380%
Meckenbach345%465%nicht erhoben380%
Meisenheim, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Merxheim345%465%nicht erhoben380%
Monzingen350%465%nicht erhoben380%
Münchwald345%465%nicht erhoben385%
Neu-Bamberg370%465%nicht erhoben400%
Niederhausen345%465%nicht erhoben385%
Norheim345%465%nicht erhoben390%
Nußbaum345%465%nicht erhoben380%
Oberhausen an der Nahe345%465%nicht erhoben380%
Oberhausen bei Kirn345%465%nicht erhoben380%
Oberstreit345%465%nicht erhoben385%
Rehbach345%465%nicht erhoben380%
Rehborn345%465%nicht erhoben380%
Roth345%465%nicht erhoben380%
Roxheim345%465%nicht erhoben385%
Rüdesheim345%465%nicht erhoben385%
Sankt Katharinen345%465%nicht erhoben385%
Schloßböckelheim345%465%nicht erhoben385%
Schneppenbach345%465%nicht erhoben380%
Schwarzerden345%465%nicht erhoben380%
Schweinschied345%465%nicht erhoben380%
Seesbach345%465%nicht erhoben380%
Simmertal345%465%nicht erhoben380%
Spabrücken345%465%nicht erhoben385%
Spall345%465%nicht erhoben385%
Sponheim345%465%nicht erhoben385%
Traisen345%465%nicht erhoben390%
Waldböckelheim345%465%nicht erhoben385%
Waldlaubersheim345%465%nicht erhoben380%
Wallhausen345%465%nicht erhoben380%
Weiler bei Monzingen345%465%nicht erhoben380%
Weinsheim345%465%nicht erhoben385%
Weitersborn345%465%nicht erhoben380%
Windesheim365%465%nicht erhoben380%
Winterburg345%465%nicht erhoben380%
Guldental365%470%nicht erhoben385%
Bad Sobernheim, Stadt345%480%nicht erhoben388%
Biebelsheim360%480%nicht erhoben380%
Eckenroth365%480%nicht erhoben395%
Warmsroth365%480%nicht erhoben395%
Odernheim am Glan345%485%nicht erhoben380%
Bretzenheim410%487%nicht erhoben395%
Fürfeld430%490%nicht erhoben385%
Schöneberg345%490%nicht erhoben385%
Becherbach bei Kirn345%500%nicht erhoben380%
Hahnenbach345%500%nicht erhoben380%
Hennweiler350%500%nicht erhoben385%
Kirn, Stadt345%500%nicht erhoben400%
Langenlonsheim345%500%nicht erhoben380%
Mandel345%500%nicht erhoben385%
Meddersheim360%500%nicht erhoben380%
Otzweiler400%500%nicht erhoben380%
Rümmelsheim385%500%nicht erhoben395%
Schmittweiler345%500%nicht erhoben380%
Seibersbach345%500%nicht erhoben415%
Staudernheim345%500%nicht erhoben380%
Tiefenthal380%500%nicht erhoben400%
Winterbach350%500%nicht erhoben385%
Feilbingert370%510%nicht erhoben400%
Frei-Laubersheim370%510%nicht erhoben400%
Volxheim370%510%nicht erhoben400%
Schweppenhausen540%518%nicht erhoben423%
Hackenheim500%520%nicht erhoben415%
Pfaffen-Schwabenheim585%520%nicht erhoben420%
Pleitersheim500%520%nicht erhoben400%
Hüffelsheim345%525%nicht erhoben385%
Stromberg, Stadt345%542%nicht erhoben410%
Bad Kreuznach, Stadt390%550%nicht erhoben420%
Bärenbach345%550%nicht erhoben380%
Laubenheim375%560%nicht erhoben460%
Altenbamberg500%575%nicht erhoben420%
Hallgarten500%575%nicht erhoben415%
Hochstätten600%600%nicht erhoben440%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Bad Kreuznach

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Die Modellfrage ist wichtig, weil gleiche Hebesätze je nach Bewertungslogik unterschiedliche Steuerwirkungen haben können.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Bad Kreuznach öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

118 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 118

Datenstand: 30.6.2025