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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Alzey-Worms: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Die Grundsteuer B wird hier über den Hebesatz erklärt und rechtlich nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B eingeordnet.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 69 Gemeinden. Min 465%, Max 675%.

Gemeinden

69

mit Hebesatz

69

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Albig465%
  • Armsheim465%
  • Bechenheim465%

Teuerste Gemeinden

  • Offstein675%
  • Hamm am Rhein665%
  • Eich665%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.582,35 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,87 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
431,85 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Albig345%465%nicht erhoben400%
Armsheim345%465%nicht erhoben385%
Bechenheim345%465%nicht erhoben400%
Bermersheim vor der Höhe345%465%nicht erhoben400%
Bornheim345%465%nicht erhoben380%
Dintesheim345%465%nicht erhoben380%
Eckelsheim345%465%nicht erhoben380%
Ensheim345%465%nicht erhoben385%
Eppelsheim345%465%nicht erhoben380%
Erbes-Büdesheim345%465%nicht erhoben380%
Esselborn345%465%nicht erhoben380%
Flomborn345%465%nicht erhoben380%
Flonheim345%465%nicht erhoben400%
Framersheim345%465%nicht erhoben400%
Freimersheim345%465%nicht erhoben380%
Gabsheim345%465%nicht erhoben380%
Gau-Bickelheim345%465%nicht erhoben380%
Gau-Heppenheim345%465%nicht erhoben400%
Gau-Odernheim345%465%nicht erhoben395%
Gau-Weinheim345%465%nicht erhoben380%
Gumbsheim345%465%nicht erhoben380%
Hangen-Weisheim559%465%nicht erhoben380%
Hochborn488%465%nicht erhoben380%
Kettenheim345%465%nicht erhoben380%
Lonsheim345%465%nicht erhoben380%
Nack345%465%nicht erhoben400%
Nieder-Wiesen352%465%nicht erhoben380%
Offenheim345%465%nicht erhoben380%
Partenheim345%465%nicht erhoben380%
Saulheim345%465%nicht erhoben380%
Schornsheim345%465%nicht erhoben380%
Siefersheim345%465%nicht erhoben380%
Spiesheim345%465%nicht erhoben380%
Stein-Bockenheim345%465%nicht erhoben380%
Sulzheim345%465%nicht erhoben380%
Udenheim345%465%nicht erhoben380%
Vendersheim345%465%nicht erhoben380%
Wahlheim345%465%nicht erhoben380%
Wallertheim345%465%nicht erhoben380%
Wendelsheim345%465%nicht erhoben380%
Wöllstein345%465%nicht erhoben380%
Wonsheim345%465%nicht erhoben380%
Wörrstadt, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Bermersheim609%472%nicht erhoben380%
Mauchenheim345%480%nicht erhoben400%
Bechtolsheim380%485%nicht erhoben405%
Wachenheim515%498%nicht erhoben400%
Ober-Flörsheim380%500%nicht erhoben380%
Frettenheim562%509%nicht erhoben380%
Bechtheim738%519%nicht erhoben380%
Alzey, Stadt480%520%nicht erhoben385%
Dittelsheim-Heßloch525%525%nicht erhoben380%
Gimbsheim400%535%nicht erhoben420%
Mörstadt620%535%nicht erhoben400%
Mölsheim590%540%nicht erhoben400%
Monzernheim620%540%nicht erhoben395%
Westhofen563%563%nicht erhoben380%
Biebelnheim345%565%nicht erhoben400%
Flörsheim-Dalsheim680%565%nicht erhoben400%
Hohen-Sülzen590%570%nicht erhoben400%
Gundheim677%571%nicht erhoben380%
Gundersheim707%574%nicht erhoben380%
Alsheim500%600%nicht erhoben400%
Osthofen, Stadt700%600%nicht erhoben380%
Monsheim620%602%nicht erhoben400%
Mettenheim500%620%nicht erhoben415%
Eich540%665%nicht erhoben450%
Hamm am Rhein545%665%nicht erhoben400%
Offstein625%675%nicht erhoben405%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Alzey-Worms

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Diese Einordnung trennt Bewertungsmodell, Messbetrag und Hebesatz sauber voneinander.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Alzey-Worms öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

69 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 69

Datenstand: 30.6.2025