Die Kennzahlen zeigen den kommunalen Hebesatz B nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B und machen die Steuerlast vergleichbar.
Für die Grundsteuer B ergibt sich eine Einordnung im teuersten Bereich; im Jahresvergleich bleibt der Hebesatz stabil.
Rang im Landkreis
93%
Rang im Bundesland
81%
Rang bundesweit
87%
Für die Kostenschätzung wird der Hebesatz B als kommunaler Faktor der Grundsteuer B angesetzt; derzeit mit einem erhöhten Hebesatz.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 163 € |
Differenzierter Hebesatz B möglich
Hinweis: In Menningen gilt das Recht auf differenzierten Hebesatz B. Die Berechnung nutzt den Hebesatz B für Wohngrundstücke (525%). Nichtwohngrundstücke (Gewerbe, unbebaute baureife Grundstücke) können einen abweichenden Hebesatz haben. Prüfen Sie Ihren Bescheid oder kontaktieren Sie die Gemeindekasse.
Berechnen Sie einen Grundstückswert mit lokalem Hebesatz und eigenem Bodenwert.
Differenzierter Hebesatz B möglich
Hinweis: In Menningen gilt das Recht auf differenzierten Hebesatz B. Die Berechnung nutzt den Hebesatz B für Wohngrundstücke (525%). Nichtwohngrundstücke (Gewerbe, unbebaute baureife Grundstücke) können einen abweichenden Hebesatz haben. Prüfen Sie Ihren Bescheid oder kontaktieren Sie die Gemeindekasse.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 525% |
| Grundsteuer B | 525% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 400% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Die Modellfrage ist wichtig, weil gleiche Hebesätze je nach Bewertungslogik unterschiedliche Steuerwirkungen haben können.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Im Nahvergleich ist die Steuerlast höher als bei den Nachbargemeinden; die Tabelle nutzt die fünf nächsten verfügbaren Gemeinden.
Die Gemeinde liegt bei 525%; der Landkreis-Median beträgt 465%.
Menningen liegt im 93. Perzentil unter 232 Gemeinde-Werten im Landkreis.
Bundesland-Median: 465%. Bundesweites Perzentil: 87%.
Vorjahr 2024: 525%; aktuell 525%.
Wenn lokale Bodenrichtwerte vorhanden sind, ergänzt der Bodenwert die Hebesatzrechnung. Fehlt BORIS-Abdeckung, nutzen Sie den Wert aus Ihrem Bescheid.
Die Leiste trennt landwirtschaftliche Flächen, Wohngrundstücke, baureife unbebaute Grundstücke und Gewerbesteuer.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Gemeinde-Kennzahlen
Grundsteuer B: 525%
Landkreis: Eifelkreis Bitburg-Prüm
Datenstand: 30.6.2025