Wie hoch ist Scharfbillig im Vergleich?
Mit 450 % liegt Scharfbillig −15 Pp. unter dem Eifelkreis Bitburg-Prüm-Median (465 %) und −15 Pp. unter dem Rheinland-Pfalz-Median (465 %).
Grundsteuer mit dem Hebesatz in Scharfbillig berechnen
Der Rechner übernimmt den Hebesatz von 450 % – Sie brauchen nur den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid.
Hebesatz-Verlauf in Scharfbillig
Median der Grundsteuer B in Scharfbillig je Jahr. Der Sprung zum Stichjahr 2025 fällt in die aufkommensneutrale Reform-Umstellung und ist mit früheren Jahren nur eingeschränkt vergleichbar.
| Jahr | Hebesatz B |
|---|---|
| 2019 | 450 % |
| 2020 | 450 % |
| 2021 | 450 % |
| 2022 | 450 % |
| 2023 | 450 % |
| 2024 | 450 % |
| 2025 | 450 % |
Nachbargemeinden vergleichen
Alle Gemeinden im KreisDie nächstgelegenen Gemeinden – der Nachbarblick ergänzt Kreis- und Landesmedian um lokale Nähe.
| Gemeinde | Hebesatz B | Entfernung | vs. Scharfbillig | |
|---|---|---|---|---|
| Oberstedem | 465 % | 2 km | +15 Pp. | |
| Eßlingen | 465 % | 2 km | +15 Pp. | |
| Sülm | 500 % | 3 km | +50 Pp. | |
| Idenheim | 465 % | 4 km | +15 Pp. | |
| Röhl | 500 % | 4 km | +50 Pp. |
Grundsteuer A, B und C in Scharfbillig
Die kommunalen Realsteuer-Hebesätze treffen unterschiedliche Grundstücksarten. Wer Wohneigentum hält, zahlt nahezu immer nach Hebesatz B.
| Hebesatz | Trifft | Wert |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 450 % |
| Grundsteuer B | Wohn- und Baugrundstücke (Eigentümer-Standardfall) | 450 % |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstücke (kommunal optional) | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | Erträge gewerblicher Betriebe (separate Realsteuer) | 400 % |
Bodenrichtwert in Scharfbillig prüfen
Der Hebesatz ist nur der kommunale Faktor. Für die Bewertung des Grundstücks zählt zusätzlich der Bodenwert beziehungsweise der Wertansatz im Bescheid – im Bundesmodell fließt er direkt in die Berechnung ein.
Der Wohnbauland-Median liegt in Scharfbillig bei 138 €/m² (BORIS). Die Richtwertzonen zeigen, ob der im Bescheid angesetzte Bodenwert zur Lage Ihres Grundstücks passt.
Welches Grundsteuer-Modell gilt in Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an – die Grundsteuer wird wertabhängig ermittelt, der Hebesatz B ist der kommunale Faktor für den Messbetrag.
Rheinland-Pfalz erlaubt seit 2025 einen differenzierten Hebesatz B: Wohn- und Nichtwohngrundstücke (Gewerbe, baureife unbebaute Flächen) können unterschiedliche Sätze tragen. Der hier gezeigte Wert von 450 % gilt für Wohngrundstücke.
Grundsteuerbescheid prüfen: drei Schritte
Nächste Schritte
Häufige Fragen zum Hebesatz in Scharfbillig
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in Scharfbillig?
Der Hebesatz B liegt 2025 bei 450 %. Er ist der kommunale Faktor, den die Gemeinde auf den Grundsteuermessbetrag anwendet.
Was bedeutet ein Hebesatz von 450 %?
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Faktor 4,50 verrechnet. Werte über 100 % sind normal – der Hebesatz ist kein Steuersatz auf den Grundstückswert, sondern der kommunale Faktor für den Messbetrag.
Reicht der Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer?
Nein. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest; ohne ihn lässt sich der Zahlbetrag nicht bestimmen.
Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag?
Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts – nicht im kommunalen Grundsteuerbescheid. Er ist die Grundlage, auf die der Hebesatz der Gemeinde angewandt wird.
Warum kann der Nachbarort günstiger sein?
Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz selbst. Der Hebesatz spiegelt die kommunale Haushaltslage, nicht den Grundstückswert.
Was bedeutet ein differenzierter Hebesatz B?
Rheinland-Pfalz erlaubt seit 2025 getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Der ausgewiesene Satz von 450 % gilt für Wohngrundstücke; Gewerbe oder baureife unbebaute Flächen können abweichen.
Wer legt den Hebesatz fest?
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz jährlich in der Haushaltssatzung (§ 25 GrStG). Die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Der Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Methodik und Quellen
Der Hebesatz B ist ein kommunaler Faktor. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 – der verbindliche Zahlbetrag steht im Grundsteuerbescheid.
| Kennzahl | Hebesatz Grundsteuer B, kommunal |
| Quelle | Statistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze |
| Datenstand | 30.06.2025 · Datenjahr 2025 |
| Rechtsgrundlage | § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG |
| Berechnung | Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 |
| Verbindlich | Zahlbetrag laut Grundsteuerbescheid |
Zuständig: Gemeinde Scharfbillig
Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Bescheid 1). Die Gemeinde Scharfbillig wendet den Hebesatz an und stellt den Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag aus (Bescheid 2).