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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Ahrweiler: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Der amtliche Multiplikator für Grundvermögen wird modellbezogen erläutert: dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 74 Gemeinden. Min 365%, Max 500%.

Gemeinden

74

mit Hebesatz

74

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Grafschaft365%
  • Hümmel365%
  • Reifferscheid365%

Teuerste Gemeinden

  • Honerath500%
  • Adenau, Stadt495%
  • Bad Neuenahr-Ahrweiler, Stadt490%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
303.311,70 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
94,03 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
437,22 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Ahrweiler
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Grafschaft345%365%nicht erhoben380%
Hümmel345%365%nicht erhoben385%
Reifferscheid300%365%nicht erhoben385%
Herschbroich325%375%nicht erhoben375%
Meuspath300%385%nicht erhoben395%
Eichenbach330%400%nicht erhoben380%
Heckenbach310%410%nicht erhoben380%
Kaltenborn345%415%nicht erhoben380%
Müllenbach345%415%nicht erhoben380%
Ahrbrück365%465%nicht erhoben380%
Altenahr365%465%nicht erhoben380%
Antweiler350%465%nicht erhoben380%
Aremberg345%465%nicht erhoben380%
Bad Breisig, Stadt345%465%nicht erhoben400%
Barweiler345%465%nicht erhoben390%
Bauler345%465%nicht erhoben380%
Berg345%465%nicht erhoben380%
Brenk345%465%nicht erhoben380%
Brohl-Lützing345%465%nicht erhoben400%
Burgbrohl345%465%nicht erhoben380%
Dedenbach345%465%nicht erhoben380%
Dernau345%465%nicht erhoben380%
Dorsel345%465%nicht erhoben385%
Dümpelfeld345%465%nicht erhoben400%
Fuchshofen345%465%nicht erhoben410%
Galenberg345%465%nicht erhoben380%
Glees345%465%nicht erhoben380%
Gönnersdorf345%465%nicht erhoben380%
Harscheid345%465%nicht erhoben400%
Hoffeld345%465%nicht erhoben400%
Hohenleimbach345%465%nicht erhoben380%
Hönningen365%465%nicht erhoben380%
Insul345%465%nicht erhoben395%
Kalenborn365%465%nicht erhoben380%
Kempenich345%465%nicht erhoben380%
Kesseling345%465%nicht erhoben380%
Kirchsahr345%465%nicht erhoben380%
Königsfeld345%465%nicht erhoben380%
Kottenborn345%465%nicht erhoben401%
Leimbach345%465%nicht erhoben400%
Lind345%465%nicht erhoben380%
Mayschoß365%465%nicht erhoben380%
Müsch345%465%nicht erhoben380%
Niederdürenbach345%465%nicht erhoben380%
Niederzissen345%465%nicht erhoben380%
Nürburg345%465%nicht erhoben380%
Oberdürenbach345%465%nicht erhoben380%
Oberzissen345%465%nicht erhoben380%
Ohlenhard345%465%nicht erhoben380%
Pomster345%465%nicht erhoben385%
Quiddelbach345%465%nicht erhoben390%
Rech345%465%nicht erhoben380%
Remagen, Stadt345%465%nicht erhoben400%
Rodder345%465%nicht erhoben380%
Schalkenbach345%465%nicht erhoben380%
Schuld345%465%nicht erhoben401%
Senscheid345%465%nicht erhoben380%
Sierscheid345%465%nicht erhoben380%
Sinzig, Stadt345%465%nicht erhoben400%
Spessart345%465%nicht erhoben380%
Trierscheid345%465%nicht erhoben380%
Waldorf345%465%nicht erhoben380%
Wassenach345%465%nicht erhoben380%
Wehr345%465%nicht erhoben380%
Weibern345%465%nicht erhoben380%
Wershofen345%465%nicht erhoben401%
Wiesemscheid345%465%nicht erhoben395%
Wimbach345%465%nicht erhoben400%
Winnerath345%465%nicht erhoben394%
Wirft345%465%nicht erhoben410%
Dankerath345%480%nicht erhoben390%
Bad Neuenahr-Ahrweiler, Stadt345%490%nicht erhoben380%
Adenau, Stadt345%495%nicht erhoben400%
Honerath345%500%nicht erhoben430%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Ahrweiler

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Das Reformmodell bestimmt, wie der Messbetrag entsteht; der Hebesatz bleibt der kommunale Faktor — hier nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B (§ 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG).

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Ahrweiler öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

74 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 74

Datenstand: 30.6.2025