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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Birkenfeld: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Diese Übersicht verbindet Hebesatz B, Reformmodell und kommunale Vergleichswerte; die Berechnung folgt dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 96 Gemeinden. Min 100%, Max 800%.

Gemeinden

96

mit Hebesatz

96

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Fohren-Linden100%
  • Hellertshausen260%
  • Oberreidenbach330%

Teuerste Gemeinden

  • Idar-Oberstein, Stadt800%
  • Baumholder, Stadt600%
  • Birkenfeld, Stadt590%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.221,44 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,76 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
431,33 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Birkenfeld
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Fohren-Linden100%100%nicht erhoben300%
Hellertshausen240%260%nicht erhoben360%
Oberreidenbach285%330%nicht erhoben365%
Achtelsbach300%365%nicht erhoben365%
Bergen340%365%nicht erhoben365%
Buhlenberg300%365%nicht erhoben370%
Dienstweiler300%365%nicht erhoben380%
Eckersweiler300%365%nicht erhoben365%
Ellenberg300%365%nicht erhoben390%
Gösenroth330%365%nicht erhoben365%
Meckenbach300%365%nicht erhoben375%
Niederhosenbach360%365%nicht erhoben365%
Schwerbach300%365%nicht erhoben380%
Weitersbach300%365%nicht erhoben400%
Wilzenberg-Hußweiler300%365%nicht erhoben365%
Brücken320%400%nicht erhoben365%
Sulzbach320%415%nicht erhoben385%
Allenbach410%465%nicht erhoben380%
Asbach345%465%nicht erhoben380%
Berglangenbach400%465%nicht erhoben380%
Berschweiler bei Baumholder345%465%nicht erhoben380%
Berschweiler bei Kirn360%465%nicht erhoben380%
Bollenbach345%465%nicht erhoben415%
Börfink345%465%nicht erhoben400%
Breitenthal360%465%nicht erhoben380%
Bruchweiler380%465%nicht erhoben400%
Bundenbach385%465%nicht erhoben405%
Dambach345%465%nicht erhoben380%
Dickesbach360%465%nicht erhoben380%
Elchweiler345%465%nicht erhoben400%
Ellweiler345%465%nicht erhoben400%
Fischbach440%465%nicht erhoben440%
Frauenberg345%465%nicht erhoben380%
Gerach345%465%nicht erhoben380%
Gimbweiler345%465%nicht erhoben380%
Gollenberg345%465%nicht erhoben410%
Griebelschied360%465%nicht erhoben380%
Hausen345%465%nicht erhoben380%
Heimbach345%465%nicht erhoben380%
Herborn360%465%nicht erhoben380%
Herrstein360%465%nicht erhoben380%
Hettenrodt400%465%nicht erhoben380%
Hintertiefenbach370%465%nicht erhoben380%
Hoppstädten-Weiersbach350%465%nicht erhoben400%
Horbruch350%465%nicht erhoben400%
Hottenbach345%465%nicht erhoben380%
Kirschweiler360%465%nicht erhoben380%
Langweiler400%465%nicht erhoben380%
Leisel345%465%nicht erhoben380%
Leitzweiler345%465%nicht erhoben380%
Mackenrodt345%465%nicht erhoben380%
Mettweiler345%465%nicht erhoben380%
Mittelreidenbach345%465%nicht erhoben400%
Mörschied435%465%nicht erhoben380%
Niederhambach345%465%nicht erhoben400%
Niederwörresbach350%465%nicht erhoben380%
Nohen345%465%nicht erhoben400%
Oberbrombach345%465%nicht erhoben400%
Oberhambach345%465%nicht erhoben380%
Oberhosenbach370%465%nicht erhoben385%
Oberkirn345%465%nicht erhoben400%
Oberwörresbach360%465%nicht erhoben380%
Reichenbach345%465%nicht erhoben380%
Rimsberg345%465%nicht erhoben400%
Rohrbach345%465%nicht erhoben400%
Rückweiler345%465%nicht erhoben380%
Ruschberg385%465%nicht erhoben500%
Schmidthachenbach360%465%nicht erhoben400%
Sensweiler380%465%nicht erhoben380%
Sien345%465%nicht erhoben380%
Sienhachenbach350%465%nicht erhoben380%
Siesbach345%465%nicht erhoben400%
Sonnschied360%465%nicht erhoben380%
Stipshausen345%465%nicht erhoben380%
Veitsrodt345%465%nicht erhoben380%
Vollmersbach435%465%nicht erhoben380%
Weiden345%465%nicht erhoben380%
Wickenrodt345%465%nicht erhoben380%
Wirschweiler400%465%nicht erhoben380%
Krummenau400%470%nicht erhoben400%
Kronweiler365%480%nicht erhoben385%
Abentheuer345%485%nicht erhoben410%
Niederbrombach345%490%nicht erhoben400%
Hahnweiler345%500%nicht erhoben380%
Hattgenstein350%500%nicht erhoben385%
Rhaunen400%500%nicht erhoben400%
Rinzenberg345%500%nicht erhoben400%
Rötsweiler-Nockenthal380%500%nicht erhoben400%
Schauren500%500%nicht erhoben400%
Schmißberg360%500%nicht erhoben405%
Schwollen355%500%nicht erhoben400%
Sonnenberg-Winnenberg380%500%nicht erhoben410%
Kempfeld360%520%nicht erhoben380%
Birkenfeld, Stadt390%590%nicht erhoben450%
Baumholder, Stadt345%600%nicht erhoben435%
Idar-Oberstein, Stadt222%800%nicht erhoben420%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Birkenfeld

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Für Eigentümer zählt nicht nur der Prozentsatz, sondern auch die Berechnung davor: dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Birkenfeld öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

96 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 96

Datenstand: 30.6.2025