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Fischerbach

Median

1 €/m²

Richtwertzonen

5

Stichtag

01.01.2026

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Fischerbach

Der Bodenrichtwert in Fischerbach liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 5 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2026

Die amtlichen Bodenrichtwerte in Fischerbach umfassen 5 Zonen mit einem Median von 1 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen5BORIS
Median1 €/m²BORIS
Landkreis-Median3 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2026Landesquelle

Fischerbach belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Ortenaukreis Rang 44 von 49.

Preisverteilung der Richtwertzonen

Bei 5 Bodenrichtwertzonen in Fischerbach bleibt die Verteilung kompakt: Median 1 €/m², 25er-Perzentil 1 €/m².

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Minimum

1 €/m²

Perzentil 25

1 €/m²

Median

1 €/m²

Perzentil 75

1 €/m²

Nutzungsarten in Fischerbach

In Fischerbach überwiegen Acker, Grünland und Wald mit zusammen 60 %. Das beschreibt vor allem die Nutzungsstruktur der ausgewerteten Zonen.

Mischnutzung

1

Richtwertzonen

Acker

1

Richtwertzonen

Grünland

1

Richtwertzonen

Wald

1

Richtwertzonen

Unbebaut

1

Richtwertzonen

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Fischerbach

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.

BW Bodenwertmodell

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
430 %
Beispiel für 500 m² Wohnen
≈ 1 €
Jahressteuer bei medianem Bodenrichtwert
Preisleiste nach Nutzungsart
Bodenrichtwert-Leiste in Fischerbach: auswertbare Nutzungsklassen im Median.
Median Ortenaukreis: 3 €/m²Median Ortenaukreis 3 €/m²MischnutzungMischnutzung: 20 €/m²20 €/m²AckerAcker: 1 €/m²1 €/m²UnbebautUnbebaut: 1 €/m²1 €/m²WaldWald: 1 €/m²1 €/m²GrünlandGrünland: 1 €/m²1 €/m²
Vergleich: Landkreis-Median als Referenz

Vergleich: Landkreis-Median als Referenz

Fischerbach

1 €/m²

5 Richtwertzonen

Ortenaukreis

3 €/m²

49 Vergleichsgemeinden

Abweichung

60 %

gegenüber Landkreis-Median

Vergleich: Perzentil im Landkreis

Vergleich: Perzentil im Landkreis

Fischerbach steht auf Rang 44 von 49 Gemeinden mit auswertbarem Median.

Der Median von 1 €/m² wird gegen 49 Gemeinden im Landkreis eingeordnet; der Landkreis-Median liegt bei 3 €/m².

Vergleich: Richtwertzonen nach Nutzung

Vergleich: Richtwertzonen nach Nutzung

Nutzungsarten in Fischerbach
NutzungsartMedianp10p90Zonen
Mischnutzung20 €/m²20 €/m²20 €/m²1
Acker1 €/m²1 €/m²1 €/m²1
Unbebaut1 €/m²1 €/m²1 €/m²1
Vergleich: Nachbargemeinden

Vergleich: Nachbargemeinden

Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Fischerbach die Bodenrichtwert-Spannweite von 20 bis 170 €/m² als Orientierung nutzen.

Nachbargemeinden zu Fischerbach
GemeindeMedianZonenStichtag
Meißenheim170 €/m²201.01.2026
Rust105 €/m²201.01.2026
Ringsheim91 €/m²201.01.2026
Achern78 €/m²2201.01.2026
Kehl20 €/m²3501.01.2026
Datenstand und Quellenhinweis

Datenstand und Quellenhinweis

Zum Stichtag 01.01.2026 weist Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte in Fischerbach aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.

Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Fischerbach setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

Amtliche Quelle öffnen

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Fischerbach

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Fischerbach

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Fischerbach?+

Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Fischerbach beträgt 1 €/m² bei 5 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Fischerbach?+

Die Auswertung in Fischerbach stützt sich auf 5 Richtwertzonen.

Welche Nutzungsart ist in Fischerbach am häufigsten vertreten?+

Der Bodenrichtwert in Fischerbach beruht auf einer Zonenkomposition, in der Mischnutzung den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Fischerbach einzuordnen?+

Fischerbach und der Landkreis Ortenaukreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 1 €/m² gegenüber 3 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?+

Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Fischerbach?+

Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Fischerbach auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Fischerbach?+

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Fischerbach muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Methodik und Rechtsgrundlage

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

In Fischerbach stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.

Fischerbach

Median

1 €/m²

Richtwertzonen

5

Landkreis-Median

3 €/m²

Stichtag

01.01.2026

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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