Fischerbach
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
5
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Fischerbach liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 5 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDie amtlichen Bodenrichtwerte in Fischerbach umfassen 5 Zonen mit einem Median von 1 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 5 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 3 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Fischerbach belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Ortenaukreis Rang 44 von 49.
Bei 5 Bodenrichtwertzonen in Fischerbach bleibt die Verteilung kompakt: Median 1 €/m², 25er-Perzentil 1 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
1 €/m²
In Fischerbach überwiegen Acker, Grünland und Wald mit zusammen 60 %. Das beschreibt vor allem die Nutzungsstruktur der ausgewerteten Zonen.
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Acker
1
Richtwertzonen
Grünland
1
Richtwertzonen
Wald
1
Richtwertzonen
Unbebaut
1
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
BW Bodenwertmodell
Fischerbach
1 €/m²
5 Richtwertzonen
Ortenaukreis
3 €/m²
49 Vergleichsgemeinden
Abweichung
60 %
gegenüber Landkreis-Median
Fischerbach steht auf Rang 44 von 49 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Der Median von 1 €/m² wird gegen 49 Gemeinden im Landkreis eingeordnet; der Landkreis-Median liegt bei 3 €/m².
| Nutzungsart | Median | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Mischnutzung | 20 €/m² | 20 €/m² | 20 €/m² | 1 |
| Acker | 1 €/m² | 1 €/m² | 1 €/m² | 1 |
| Unbebaut | 1 €/m² | 1 €/m² | 1 €/m² | 1 |
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Fischerbach die Bodenrichtwert-Spannweite von 20 bis 170 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Meißenheim | 170 €/m² | 2 | 01.01.2026 |
| Rust | 105 €/m² | 2 | 01.01.2026 |
| Ringsheim | 91 €/m² | 2 | 01.01.2026 |
| Achern | 78 €/m² | 22 | 01.01.2026 |
| Kehl | 20 €/m² | 35 | 01.01.2026 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte in Fischerbach aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Fischerbach setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Fischerbach beträgt 1 €/m² bei 5 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Die Auswertung in Fischerbach stützt sich auf 5 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Fischerbach beruht auf einer Zonenkomposition, in der Mischnutzung den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Fischerbach und der Landkreis Ortenaukreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 1 €/m² gegenüber 3 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Fischerbach auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Fischerbach muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Fischerbach stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Fischerbach
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
5
Landkreis-Median
3 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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