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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Landkreis Vulkaneifel 2022–⁠2026: nominal +22,2 %, nach Abzug der Inflation +4,7 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

308 vergleichbare Wohnzonen·2022–2026·Datenstand 10.10.2026·presse@grundradar.de
2022–2026 nominal+22,2 %Median aus 308 Zonen
2022–2026 nach Abzug der Inflation+4,7 %nach Verbraucherpreisindex
2024–2026 nach Abzug der Inflation+4,5 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Landkreis Vulkaneifel: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +280,1 % in Berlingen bis -9,4 % in Oberelz

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Verlauf seit 2022

Landkreis Vulkaneifel: Von 2022 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 22,2 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 16,7 Prozent

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Zwei Vergleichszeiträume

Landkreis Vulkaneifel: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2022 um 4,7 % und seit 2024 um 4,5 %

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Karte der realen Veränderung

Landkreis Vulkaneifel: Nach Abzug der Inflation liegen 28 der 90 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -9,4 % bis +280,1 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Landkreis Vulkaneifel: Die 5 vergleichbaren Nachbarn reichen von 0,0 bis +27,1 Prozent, der Landkreis Vulkaneifel liegt bei +22,2 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 308 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Landkreis Vulkaneifel im Median um 22,2 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 16,7 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 4,7 Prozent.

Der Landkreis Vulkaneifel lag in Rheinland-Pfalz auf Rang 2 von 34 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 34 Einheiten liegt 9,3 Prozentpunkte darunter. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Landkreis Vulkaneifel auf Rang 2 von 6 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 5 vergleichbaren Nachbareinheiten liegt eine nominal höher und liegen 4 nominal niedriger.

Nominal stiegen die Werte in 306 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 2 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 219 Zonen lagen über der Inflation, 89 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2022 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 122,2 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2022 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 116,7 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 122,2 geteilt durch 116,7 ergibt einen realen Zuwachs von 4,7 Prozent.

In 90 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +280,1 Prozent in Berlingen bis -9,4 Prozent in Oberelz. Der Wert für Berlingen beruht auf 2 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. Der Wert für Oberelz beruht auf 1 vergleichbarer Bodenrichtwertzone und damit auf einer kleinen Fallzahl. 28 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2024 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 9,1 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 321 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,5 Prozent, und 45 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Vulkaneifel 2022–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 10.10.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/rheinland-pfalz/vulkaneifel-2022-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

Kleine Fallzahl · 1 ZoneBerenbach
Grundradar berechnet für Berenbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenBerlingen
Grundradar berechnet für Berlingen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +343,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 280,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenBerndorf
Grundradar berechnet für Berndorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenBetteldorf
Grundradar berechnet für Betteldorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenBirgel
Grundradar berechnet für Birgel zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +35,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenBirresborn
Grundradar berechnet für Birresborn zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +29,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenBleckhausen
Grundradar berechnet für Bleckhausen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +26,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenBodenbach
Grundradar berechnet für Bodenbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenBongard
Grundradar berechnet für Bongard zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBorler
Grundradar berechnet für Borler zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +12,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBoxberg
Grundradar berechnet für Boxberg zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +12,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBrockscheid
Grundradar berechnet für Brockscheid zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneBrücktal
Grundradar berechnet für Brücktal zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenDarscheid
Grundradar berechnet für Darscheid zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzDaun
Grundradar berechnet für Daun zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 38 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneDemerath
Grundradar berechnet für Demerath zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +53,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 31,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenDensborn
Grundradar berechnet für Densborn zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenDeudesfeld
Grundradar berechnet für Deudesfeld zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +12,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenDockweiler
Grundradar berechnet für Dockweiler zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenDohm-Lammersdorf
Grundradar berechnet für Dohm-Lammersdorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneDrees
Grundradar berechnet für Drees zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenDreis-Brück
Grundradar berechnet für Dreis-Brück zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenEllscheid
Grundradar berechnet für Ellscheid zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenEsch
Grundradar berechnet für Esch zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +36,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenFeusdorf
Grundradar berechnet für Feusdorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzGerolstein
Grundradar berechnet für Gerolstein zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +28,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 10,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 41 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenGillenfeld
Grundradar berechnet für Gillenfeld zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +34,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 15,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenGönnersdorf
Grundradar berechnet für Gönnersdorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +36,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneGunderath
Grundradar berechnet für Gunderath zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +12,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenHallschlag
Grundradar berechnet für Hallschlag zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +32,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 13,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 17 ZonenHillesheim
Grundradar berechnet für Hillesheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 17 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenHinterweiler
Grundradar berechnet für Hinterweiler zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenHöchstberg
Grundradar berechnet für Höchstberg zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +31,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHohenfels-Essingen
Grundradar berechnet für Hohenfels-Essingen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHorperath
Grundradar berechnet für Horperath zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneHörschhausen
Grundradar berechnet für Hörschhausen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +27,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenImmerath
Grundradar berechnet für Immerath zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenJünkerath
Grundradar berechnet für Jünkerath zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +31,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenKalenborn-Scheuern
Grundradar berechnet für Kalenborn-Scheuern zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +26,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneKatzwinkel
Grundradar berechnet für Katzwinkel zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 12 ZonenKelberg
Grundradar berechnet für Kelberg zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +21,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 4,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 12 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenKerpen (Eifel)
Grundradar berechnet für Kerpen (Eifel) zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenKerschenbach
Grundradar berechnet für Kerschenbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +59,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 37,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenKirchweiler
Grundradar berechnet für Kirchweiler zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +12,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenKirsbach
Grundradar berechnet für Kirsbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenKopp
Grundradar berechnet für Kopp zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +23,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneKötterichen
Grundradar berechnet für Kötterichen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenKradenbach
Grundradar berechnet für Kradenbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneLirstal
Grundradar berechnet für Lirstal zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +7,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 6 ZonenLissendorf
Grundradar berechnet für Lissendorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +36,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 16,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 6 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneMannebach
Grundradar berechnet für Mannebach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenMehren
Grundradar berechnet für Mehren zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +27,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneMeisburg
Grundradar berechnet für Meisburg zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 0,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneMückeln
Grundradar berechnet für Mückeln zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 20,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenMürlenbach
Grundradar berechnet für Mürlenbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 28,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneNeichen
Grundradar berechnet für Neichen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenNerdlen
Grundradar berechnet für Nerdlen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenNeroth
Grundradar berechnet für Neroth zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +22,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenNiederstadtfeld
Grundradar berechnet für Niederstadtfeld zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +22,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 5,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenNohn
Grundradar berechnet für Nohn zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +61,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 38,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenOberbettingen
Grundradar berechnet für Oberbettingen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +50,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 28,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenOberehe-Stroheich
Grundradar berechnet für Oberehe-Stroheich zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneOberelz
Grundradar berechnet für Oberelz zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +5,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenOberstadtfeld
Grundradar berechnet für Oberstadtfeld zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +41,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 21,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneOrmont
Grundradar berechnet für Ormont zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +37,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 18,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenPelm
Grundradar berechnet für Pelm zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +39,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneRetterath
Grundradar berechnet für Retterath zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenRockeskyll
Grundradar berechnet für Rockeskyll zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenSalm
Grundradar berechnet für Salm zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSarmersbach
Grundradar berechnet für Sarmersbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenSchalkenmehren
Grundradar berechnet für Schalkenmehren zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +62,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 39,2 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneScheid
Grundradar berechnet für Scheid zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +39,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 19,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenSchönbach
Grundradar berechnet für Schönbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +44,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 23,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenSchüller
Grundradar berechnet für Schüller zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +26,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 8,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSchutz
Grundradar berechnet für Schutz zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenStadtkyll
Grundradar berechnet für Stadtkyll zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenSteffeln
Grundradar berechnet für Steffeln zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 3,4 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSteineberg
Grundradar berechnet für Steineberg zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +30,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 11,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneSteiningen
Grundradar berechnet für Steiningen zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +14,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 1,6 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneStrohn
Grundradar berechnet für Strohn zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +13,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 3 ZonenStrotzbüsch
Grundradar berechnet für Strotzbüsch zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +8,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 7,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenÜdersdorf
Grundradar berechnet für Üdersdorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenUdler
Grundradar berechnet für Udler zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 7,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenUersfeld
Grundradar berechnet für Uersfeld zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +10,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 5,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneUtzerath
Grundradar berechnet für Utzerath zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 5 ZonenÜxheim
Grundradar berechnet für Üxheim zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 5 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenWalsdorf
Grundradar berechnet für Walsdorf zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +19,4 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 2,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 1 ZoneWeidenbach
Grundradar berechnet für Weidenbach zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +17,9 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 1,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 1 vergleichbare Bodenrichtwertzone. Die Zone wird an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 2 ZonenWelcherath
Grundradar berechnet für Welcherath zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +11,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 2 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 4 ZonenWiesbaum
Grundradar berechnet für Wiesbaum zwischen 01.01.2022 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +31,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 12,9 Prozent. Die Berechnung umfasst 4 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Landkreis Vulkaneifel zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Betteldorf, Bongard, Borler, Boxberg, Brücktal, Darscheid, Deudesfeld, Dockweiler, Dreis-Brück, Ellscheid, Gunderath, Horperath, Kirchweiler, Kirsbach, Kötterichen, Kradenbach, Lirstal, Mannebach, Meisburg, Neichen, Oberelz, Retterath, Sarmersbach, Steiningen, Strohn, Strotzbüsch, Uersfeld und Welcherath hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Warum lag der Landkreis Vulkaneifel auf Rang 2 von 34 in Rheinland-Pfalz?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz
  3. Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 36,0 €/m² (01.01.2022) auf 45,5 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2022 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 10.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS Rheinland-Pfalz über Geoportal Rheinland-Pfalz. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 308 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.202236,0 €/m²312
01.01.202441,0 €/m²324
01.01.202645,0 €/m²329

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2028.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS Rheinland-Pfalz · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 · ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet] · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.

Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.

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