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Kreis Unna: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +37,2 % in Bergkamen bis +4,6 % in Fröndenberg/Ruhr
PNGSVGKreis Unna: Von 2016 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 55,0 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 31,2 Prozent
PNGSVGKreis Unna: Nach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 18,1 % und seit 2022 um 0,8 %
PNGSVGPressemitteilung
Pressemitteilung vom 25.10.2026
Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 577 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Kreis Unna im Median um 55,0 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Zuwachs von 18,1 Prozent.
Die 577 verglichenen Bodenrichtwertzonen entsprechen 69,4 Prozent der 832 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen von 2016 und 64,6 Prozent der 893 von 2026. Das Ergebnis beschreibt diesen Teil der erfassten Gebiete. Der Kreis Unna lag in Nordrhein-Westfalen auf Rang 21 von 41 vergleichbaren Einheiten. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Kreis Unna auf Rang 3 von 7 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 6 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 2 nominal höher und liegen 4 nominal niedriger.
Nominal stiegen die Werte in 577 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 0 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 540 Zonen lagen über der Inflation, 37 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.
Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 155,0 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 155,0 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 18,1 Prozent.
In 10 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +37,2 Prozent in Bergkamen bis +4,6 Prozent in Fröndenberg/Ruhr. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation, einzelne Zonen blieben dahinter.
Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 17,6 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 795 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,8 Prozent, und 368 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.
Für diesen Datenstand liegt keine Aufteilung nach amtlichen Quellenklassen vor.
Textbausteine zum Übernehmen
Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.
Gemeindeabsätze
Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.
Fragen an Ihren Gutachterausschuss
Die ausgewerteten Werte hat der für den Kreis Unna zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.
- Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +4,6 Prozent bis +37,2 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
- Warum lag der Kreis Unna auf Rang 21 von 41 in Nordrhein-Westfalen?Ausgangspunkt: Vergleich der geeigneten Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
- Der Median der vergleichbaren Wohn-Bodenrichtwertzonen stieg von 150,0 €/m² (01.01.2016) auf 240,0 €/m² (01.01.2026). Was hat diesen Anstieg getragen?Ausgangspunkt: Preisniveau der Vergleichsgruppe an beiden Stichtagen
Daten und Dokumente
Methodischer Hinweis
- Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 25.10.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS NRW über Open.NRW. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
- Warum die Zonen über ihre Fläche zugeordnet sind. Die Zonen wurden anhand ihrer Fläche zugeordnet, weil die amtlichen Zonennummern zwischen 2016 und 2026 neu vergeben wurden. Dieselbe Zone trägt an den beiden Stichtagen also keine gemeinsame Nummer.
- Schwellenwert der Flächenüberlappung. Der gewählte Schwellenwert für die Flächenüberlappung beträgt 0,85. Dabei wird die gemeinsame Fläche ins Verhältnis zur Gesamtfläche beider Zonen gesetzt. Bei diesem Schwellenwert ergeben sich 577 eindeutige Paare. Bei 0,80 sind es 602 eindeutige Paare, bei 0,90 sind es 545 und bei 0,95 sind es 478.
- Teilungen und Zusammenlegungen. Ab dem Schwellenwert 0,85 hatten 0 Ausgangszonen mehrere passende Gegenstücke am Endstichtag. Umgekehrt passten zu 39 Endzonen mehrere Ausgangszonen. Wegen dieser Mehrdeutigkeiten wurden 78 Zuordnungen ausgeschlossen. Diese Prüfung erfasst keine vollständige Geschichte der Zonengrenzen.
- Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Die beiden Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
- Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
- Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
- Kleine Fallzahlen. Die kleinste Gemeindeauswertung stützt sich auf 26 Zonen. Auswertungen unter 20 Zonen kennzeichnen wir; im Kreis Unna gibt es keine.
- Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 577 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die anhand ihrer Fläche eindeutig zugeordnet wurden. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
- Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
- Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
| Stichtag | Median | Vorhandene Zonen |
|---|---|---|
| 01.01.2016 | 150,0 €/m² | 832 |
| 01.01.2017 | 155,0 €/m² | 863 |
| 01.01.2018 | 160,0 €/m² | 872 |
| 01.01.2019 | 170,0 €/m² | 882 |
| 01.01.2020 | 170,0 €/m² | 895 |
| 01.01.2021 | 185,0 €/m² | 904 |
| 01.01.2022 | 205,0 €/m² | 934 |
| 01.01.2023 | 225,0 €/m² | 938 |
| 01.01.2024 | 220,0 €/m² | 884 |
| 01.01.2025 | 230,0 €/m² | 887 |
| 01.01.2026 | 245,0 €/m² | 893 |
Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.
Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen
Rechte, Hinweise und Kontakt
Über Grundradar
Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.
Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.
Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.
Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.