Pressemitteilung
Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation, real die Veränderung nach Abzug der Inflation.
Die erfassten Bodenrichtwertzonen innerhalb einer Gemeinde können an beiden Stichtagen unterschiedlich sein. Die Kennzahl beschreibt deshalb keine feste Gruppe derselben Bodenrichtwertzonen und keinen Grundstückswert.
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Fragen an Ihren Gutachterausschuss
Die ausgewerteten Werte hat der für den Kreis Düren zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt der Zonen, Begründung und Beschlusslage kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar spricht nicht für den Ausschuss.
Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
- In Hürtgenwald fiel die Zahl der Wohnzonen von 34 auf 13. Wurden dort Zonen neu geschnitten, oder sind Flächen hinzugekommen?
- Warum entwickelte sich Langerwehe mit +70,4 % anders als der Kreismedian aller 14 Gemeinden mit +102,2 %?
- Welche Kaufpreisentwicklung lag der Fortschreibung zum Stichtag 2026 zugrunde?
Über Grundradar
Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.
Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.
Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.
Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.
Hinweis für Redaktionen: Grafiken und Kartenmaterial sind honorarfrei (CC BY 4.0, Quellenangabe „grundradar.de“), die PNG-Dateien liegen in Druckauflösung vor. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit.
Methodischer Hinweis
Die statistische Einheit ist die Gemeinde. Jede Gemeinde mit mindestens fünf geeigneten Wohnzonen an beiden Stichtagen zählt einmal für den Median der prozentualen Veränderungen.
Die Inflation ist nach den Werten der Statistik „Verbraucherpreisindex für Deutschland, Gesamtindex, Januarwerte, Basis 2020 = 100“ des Statistischen Bundesamts (Destatis) herausgerechnet.
Quelle: Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen (BORIS NRW)