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Datenstudie · Landkreis Oberhavel

Wohn-Bodenrichtwerte im Landkreis Oberhavel: Bestände 2016 und 2026

BORIS Brandenburg

Zum 01.01.2016 lag der Median der 198 erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen im Landkreis Oberhavel bei 84 €/m². Zum 01.01.2026 betrug der Median der 230 erfassten Zonen 220 €/m². Grundradar hat beide Mediane getrennt aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist der Wert in der Mitte der geordneten Werte, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Die beiden Bestände enthalten nicht dieselben Bodenrichtwertzonen.

201684 €/m²198 erfasste Wohnzonen
2026220 €/m²230 erfasste Wohnzonen
Verbraucherpreise+31,2 %2016–2026
Ergebnis

Was die Auswertung aussagt

Abbildung 1

Landkreis Oberhavel: Median der erfassten Wohnzonen nach Jahr

Grundradar-Berechnung aus amtlichen Wohn-Bodenrichtwerten. Stichtage: 01.01.2016, 01.01.2017, 01.01.2018, 01.01.2019, 01.01.2020, 01.01.2022, 01.01.2023, 01.01.2024, 01.01.2025, 01.01.2026. Jeder Punkt ist der Median des jeweils erfassten Wohnzonen-Bestands im Landkreis Oberhavel. Die Punkte werden nicht verbunden.
Die ausgewerteten Eingangsdaten enthalten 10 Bestände. Jeder Bestand wird für sich ausgewertet.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Mediane der erfassten Wohnzonen im Landkreis Oberhavel nach Jahr.
JahrWohnzonenMedian
201619884,0 €/m²
201713986,0 €/m²
2018139115,0 €/m²
2019153100,0 €/m²
2020132152,5 €/m²
202244094,0 €/m²
2023193105,0 €/m²
202438892,5 €/m²
2025114210,0 €/m²
2026230220,0 €/m²
Quelle: BORIS Brandenburg; © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten bearbeitet (dl-de/by-2.0); Berechnung Grundradar · 11.09.2026SVGPNG

Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.

Ausgewertet werden Bodenrichtwertzonen, deren amtliche Nutzungsangabe dem Wohnen zugeordnet ist. Acker- und Waldflächen, Gewerbe- und Sonderflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

Das Ergebnis in Zahlen

  • Der Bestand 2016 umfasst 198 erfasste Wohnzonen; ihr Median liegt bei 84 €/m².

  • Der Bestand 2026 umfasst 230 erfasste Wohnzonen; ihr Median liegt bei 220 €/m².

  • Der Unterschied zwischen den Medianen der erfassten Wohnzonen beträgt +136 €/m². Dieser Unterschied misst keine Entwicklung derselben Bodenrichtwertzonen, weil die beiden Bestände unterschiedlich zusammengesetzt sind.

  • Die Verbraucherpreise stiegen zwischen den beiden Stichtagen um 31,2 Prozent.

  • Die Angaben beschreiben die erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen im Kreis. Eine Rangfolge der Gemeinden oder Stadtteile lässt sich daraus nicht ableiten.

Datengrundlage

Die veröffentlichten Rechenwerte

Abbildung 2

Landkreis Oberhavel: Zahl der erfassten Wohnzonen je Bestand

Grundradar-Berechnung aus amtlichen Wohn-Bodenrichtwerten. Stichtage: 01.01.2016, 01.01.2017, 01.01.2018, 01.01.2019, 01.01.2020, 01.01.2022, 01.01.2023, 01.01.2024, 01.01.2025, 01.01.2026. Die Zahl zeigt, wie viele geeignete Wohnzonen in jedem veröffentlichten Bestand enthalten sind.
Der umfangreichste ausgewertete Bestand umfasst 440 Wohnzonen. Unterschiedliche Bestandsgrößen können die Mediane beeinflussen. Die Anteile beziehen sich auf den größten erfassten Bestand mit 440 Wohnzonen, nicht auf die Kreisfläche oder alle amtlichen Zonen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Zahl der erfassten Wohnzonen je Bestand im Landkreis Oberhavel.
BestandsjahrWohnzonenAnteil am größten Bestand
201619845,0 %
201713931,6 %
201813931,6 %
201915334,8 %
202013230,0 %
2022440100,0 %
202319343,9 %
202438888,2 %
202511425,9 %
202623052,3 %
Quelle: BORIS Brandenburg; © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten bearbeitet (dl-de/by-2.0); Berechnung Grundradar · 11.09.2026SVGPNG
Abbildung 3

Landkreis Oberhavel: Verteilung der Wohn-Bodenrichtwerte in den Beständen 2016 und 2026

Grundradar-Berechnung aus amtlichen Wohn-Bodenrichtwerten. Stichtage: 01.01.2016, 01.01.2026. Der Kasten umfasst die mittlere Hälfte aller erfassten Wohn-Bodenrichtwerte, je ein Viertel liegt darunter und darüber. Die äußeren Linien markieren die Grenzen zu den jeweils niedrigsten und höchsten zehn Prozent. In der Tabelle bezeichnet p10 die Obergrenze der niedrigsten zehn Prozent, p25 die des niedrigsten Viertels. p75 bezeichnet die Untergrenze des höchsten Viertels, p90 die der höchsten zehn Prozent.
Die beiden Verteilungen stehen nebeneinander. Sie enthalten nicht dieselbe Menge von Wohnzonen.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Verteilungswerte der getrennten Wohnzonen-Bestände 2016 und 2026 im Landkreis Oberhavel.
Bestandsjahrp10p25Medianp75p90
201637,0 €/m²55,8 €/m²84,0 €/m²130,0 €/m²180,0 €/m²
202665,0 €/m²130,0 €/m²220,0 €/m²300,0 €/m²360,0 €/m²
Quelle: BORIS Brandenburg; © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten bearbeitet (dl-de/by-2.0); Berechnung Grundradar · 11.09.2026SVGPNG
Abbildung 4

Landkreis Oberhavel: Mediane je Bestand, nominal und nach Abzug der Inflation

Grundradar-Berechnung aus amtlichen Wohn-Bodenrichtwerten. Stichtage: 01.01.2016, 01.01.2017, 01.01.2018, 01.01.2019, 01.01.2020, 01.01.2022, 01.01.2023, 01.01.2024, 01.01.2025, 01.01.2026. Für jeden getrennten Bestand stehen der nominale Median und derselbe Median im Preisniveau von 2016 nebeneinander. Die Punkte werden nicht verbunden.
Die Bereinigung ändert nicht die Zusammensetzung eines Bestands. Sie setzt dessen Median lediglich in das Preisniveau von 2016.
Datentabelle zu dieser Abbildung
Mediane je Bestand, nominal und nach Abzug der Inflation im Landkreis Oberhavel.
BestandsjahrNominalPreisniveau 2016
201684,0 €/m²84,0 €/m²
201786,0 €/m²84,6 €/m²
2018115,0 €/m²111,7 €/m²
2019100,0 €/m²95,8 €/m²
2020152,5 €/m²143,0 €/m²
202294,0 €/m²83,6 €/m²
2023105,0 €/m²86,0 €/m²
202492,5 €/m²73,6 €/m²
2025210,0 €/m²163,4 €/m²
2026220,0 €/m²167,7 €/m²
Quelle: BORIS Brandenburg; © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten bearbeitet (dl-de/by-2.0), Statistisches Bundesamt (Destatis); Berechnung Grundradar · 11.09.2026SVGPNG
Getrennt erfasste Wohnzonen-Bestände an den beiden Stichtagen.
StichtagWohnzonenMedian
01.01.201619884 €/m²
01.01.201713986 €/m²
01.01.2018139115 €/m²
01.01.2019153100 €/m²
01.01.2020132152,5 €/m²
01.01.202244094 €/m²
01.01.2023193105 €/m²
01.01.202438892,5 €/m²
01.01.2025114210 €/m²
01.01.2026230220 €/m²
Grenzen

Was die Auswertung nicht zeigt

  • Ein Bodenrichtwert gilt für eine ganze Zone und ersetzt keine Wertermittlung für ein einzelnes Grundstück. Er bezieht sich auf ein gedachtes, unbebautes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die Zone typischen Merkmalen.

    Für die Abgrenzung der Zone gilt eine gesetzliche Vorgabe: Lagebedingte Wertunterschiede zum Bodenrichtwertgrundstück dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV). Das betrifft die Grundstücke, für die der Bodenrichtwert gelten soll. Verglichen wird jeweils mit dem gedachten Grundstück, nicht zwischen zwei beliebigen Grundstücken der Zone. Zwischen diesen kann der Unterschied größer sein.

    Abweichende Merkmale einzelner Grundstücke bleiben bei der Abgrenzung außer Betracht (§ 15 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV). Aus der Vorgabe folgt deshalb keine Obergrenze dafür, wie weit der Wert eines bestimmten Grundstücks vom Bodenrichtwert abweichen darf.

    Für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile mit abweichender Nutzung oder Qualität gilt der Bodenrichtwert auch innerhalb der Zone nicht. Dazu zählen etwa Grün-, Wald-, Wasser-, Verkehrs- und Gemeinbedarfsflächen (§ 15 Abs. 2 ImmoWertV).

    Den Zustand der Gebäude bildet der Bodenrichtwert nicht ab, weil er sich auf ein unbebautes Grundstück bezieht (§ 13 Abs. 2 ImmoWertV). Privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und tatsächliche Besonderheiten einzelner Grundstücke gehören nicht zu den Merkmalen des gedachten Grundstücks (§ 16 Abs. 1 ImmoWertV). Grundstücksgröße und Grundstückstiefe sind dagegen darzustellen, soweit sie den Wert beeinflussen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 ImmoWertV).

  • Aus dem Studienergebnis lässt sich kein Wert für ein bestimmtes Grundstück ableiten.

  • Keine Ursachen: Die Auswertung beschreibt, was sich verändert hat, und nicht, warum. Inflation, Zinsen, Baulandangebot, Nachfrage und lokale Planung werden nicht als Ursachen getrennt.

  • Keine Kaufpreise: Ausgewertet sind die vom Gutachterausschuss ermittelten und beschlossenen Bodenrichtwerte, keine einzelnen Kaufverträge. Welche Verkäufe oder welche Beschlüsse hinter einer Veränderung stehen, lässt sich daraus nicht ablesen.

  • Keine anderen Nutzungen: Gewerbe-, Sonder-, Acker- und Waldflächen bleiben in jeder Zahl dieser Studie außen vor.

  • Keine gemessene Veränderung derselben Bodenrichtwertzonen: Die beiden Inventare werden getrennt ausgewertet. Der Unterschied der Mediane kann deshalb ebenso auf einer veränderten Zusammensetzung der Bestände beruhen wie auf Preisänderungen.

  • Diese Studie enthält keinen Vergleich mit anderen Kreisen. Dafür müssten deren Ergebnisse für dieselben Stichtage mit derselben Auswahl und Berechnung vorliegen.

Methodik

Einheit, Auswahl und Quellen

Welche Zonen eingehen

Die Länder benennen die Art der Nutzung einer Bodenrichtwertzone unterschiedlich. Vor der Auswertung ordnen wir diese Angaben einheitlichen Klassen zu und behalten allein die Nutzung für den Wohnungsbau. Eine Zone geht ein, wenn sie alle vier Bedingungen erfüllt:

  • Sie gehört zum Jahrgang 2016 oder zum Jahrgang 2026.

  • Sie liegt im Landkreis Oberhavel.

  • Ihre amtliche Art der Nutzung ist dem Wohnungsbau zugeordnet.

  • Ihr Bodenrichtwert ist größer als null.

Zum Stichtag 01.01.2016 erfüllen 198 Zonen diese Bedingungen, zum Stichtag 01.01.2026 sind es 230.

Wie die Kennzahl entsteht

Für jeden Stichtag wird der Median aller geeigneten Wohnzonen dieses Bestands getrennt berechnet.

Über die kanonischen Zonenkennungen lassen sich 79 Bodenrichtwertzonen an beiden Stichtagen zuordnen. Das reicht nach den für diese Studie festgelegten Auswahlregeln nicht für einen Vergleich derselben Zonen aus. Die beiden erfassten Gruppen werden deshalb getrennt ausgewertet.

Wie die Inflation herausgerechnet wird

Die nominalen Mediane sind die aus den amtlichen Bodenrichtwerten berechneten Eurobeträge für den jeweiligen Stichtag. Nach Abzug der Inflation wird der spätere Median in der Kaufkraft des Anfangsjahres ausgedrückt. Dafür teilen wir ihn durch den Inflationsfaktor des Zeitraums. Die Zusammensetzung der erfassten Bodenrichtwertzonen bleibt dabei unverändert.

Zwischen den Stichtagen 01.01.2016 und 01.01.2026 stiegen die Verbraucherpreise um 31,2 Prozent. Im Preisniveau von 2016 entspricht der Median des Bestands 2026 deshalb einem niedrigeren Betrag; der Bestand 2016 ist die Basis und bleibt unverändert.

Welche Schwellen gelten

Ob ein Kreis auf Gemeindeebene ausgewertet wird, entscheiden drei Schwellen und eine Ausnahme:

  • Eine Gemeinde geht ein, wenn sie an beiden Stichtagen mindestens 5 geeignete Wohnzonen führt.

  • Ein Kreis wird auf Gemeindeebene ausgewertet, wenn mindestens 5 seiner Gemeinden das erfüllen.

  • An beiden Stichtagen müssen mindestens 80 Prozent der jeweils erfassten Gemeinden einbezogen sein.

  • Kreisfreie Städte bleiben ausgenommen; ihr Stadtgebiet ist zugleich ihre Gemeinde.

11 von 17 erfassten Gemeinden weisen an beiden Stichtagen mindestens 5 geeignete Wohn-Bodenrichtwertzonen auf. Das sind 64,7 Prozent am ersten und 73,3 Prozent am zweiten Stichtag und damit weniger als die für diese Auswertung festgelegte Schwelle von 80 Prozent. Die Angaben reichen nach dieser Regel nicht für einen Vergleich aus, der den Kreis auf Gemeindeebene abbildet.

Quellen und Lizenz

  • © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Daten bearbeitet

  • Verbraucherpreisindex für Deutschland: Verbraucherpreisindex für Deutschland, Gesamtindex, Januarwerte, Basis 2020 = 100, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt.

  • Die eigenständigen Ableitungen und Grafiken von Grundradar stehen unter CC BY 4.0 mit Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Rechte und Namensnennungspflichten der amtlichen Eingangsdaten bleiben davon unberührt.

Prüfsummen und Datenstand

Stichtage der ausgewerteten Werte: 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand dieser Auswertung: 11.09.2026. Abgerufen wurden die Daten am 11.09.2026.

Die Recheneingaben sind für diese Auswertung eingefroren; ihre Prüfsumme lautet 7a37733390a81e476aaf1e9808ca3b5e6bed8c374195cb9dbccb7b78c8ef254d. Die verwendete Arbeitsmappe des Statistischen Bundesamts trägt 8c728e44fa400d762009fa34507a34e1fee3947641d2579484d7d040763b11f4. Die Recheneingaben stehen unter „Reproduktion“. Die Arbeitsmappe ist unter „Quellen und Lizenz“ als Verbraucherpreisindex für Deutschland verlinkt.

Glossar

Die Begriffe dieser Studie

Bodenrichtwert
Der durchschnittliche Lagewert für den Boden einer ganzen Zone, den der Gutachterausschuss aus den Kaufpreisen ableitet. Er ist kein Kaufpreis und nicht der Wert eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwertzone, kurz Zone
Ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Innerhalb einer Zone gilt derselbe Bodenrichtwert.
Gutachterausschuss
Das unabhängige Gremium, das die Bodenrichtwerte ermittelt und beschließt. Wie eine einzelne Zone zugeschnitten ist und warum, kann nur seine Geschäftsstelle erläutern.
Median
Ordnet man die Werte der Größe nach, ist der Median der Wert in der Mitte. Bei einer geraden Anzahl ist er der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Mehrere Werte können gleich sein. Einzelne sehr hohe oder niedrige Werte beeinflussen ihn meist weniger als den Durchschnitt aller Werte.
nominal und real
Nominal sind die Werte, wie sie in den Bodenrichtwerten stehen. Nach Abzug der Inflation heißen dieselben Werte real.
Stichtag
Der Tag, für den ein Bodenrichtwert gilt. Diese Auswertung stellt den 01.01.2016 und den 01.01.2026 gegenüber.
Verbraucherpreisindex
Die amtliche Messgröße für die Entwicklung der Verbraucherpreise. Grundradar rechnet die Inflation nach der Statistik „Verbraucherpreisindex für Deutschland, Gesamtindex, Januarwerte, Basis 2020 = 100“ des Statistischen Bundesamts heraus.
Bestand
Die in dieser Auswertung erfassten Wohn-Bodenrichtwertzonen zu einem Stichtag. Zwei Bestände desselben Kreises können unterschiedlich viele und unterschiedlich geschnittene Zonen enthalten.