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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Westerwaldkreis: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Im Mittelpunkt steht der Hebesatz B als kommunaler Faktor der Grundsteuer nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 192 Gemeinden. Min 365%, Max 920%.

Gemeinden

192

mit Hebesatz

192

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Hillscheid365%
  • Astert400%
  • Dreisbach400%

Teuerste Gemeinden

  • Oberhaid920%
  • Wittgert700%
  • Westerburg, Stadt650%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.341,74 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,80 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
431,50 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Westerwaldkreis
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Hillscheid300%365%nicht erhoben365%
Astert345%400%nicht erhoben380%
Dreisbach320%400%nicht erhoben375%
Mudenbach345%415%nicht erhoben385%
Alpenrod345%465%nicht erhoben380%
Arnshöfen400%465%nicht erhoben380%
Atzelgift402%465%nicht erhoben380%
Bannberscheid345%465%nicht erhoben380%
Bellingen400%465%nicht erhoben380%
Berod bei Wallmerod345%465%nicht erhoben380%
Bilkheim345%465%nicht erhoben380%
Boden345%465%nicht erhoben380%
Borod345%465%nicht erhoben395%
Brandscheid345%465%nicht erhoben380%
Breitenau345%465%nicht erhoben420%
Bretthausen345%465%nicht erhoben380%
Caan345%465%nicht erhoben380%
Daubach345%465%nicht erhoben380%
Deesen345%465%nicht erhoben380%
Dernbach (Westerwald)345%465%nicht erhoben380%
Dreikirchen345%465%nicht erhoben380%
Ebernhahn345%465%nicht erhoben380%
Eitelborn345%465%nicht erhoben380%
Elbingen345%465%nicht erhoben400%
Ellenhausen345%465%nicht erhoben380%
Elsoff (Westerwald)345%465%nicht erhoben380%
Ettinghausen345%465%nicht erhoben380%
Ewighausen345%465%nicht erhoben380%
Fehl-Ritzhausen345%465%nicht erhoben380%
Freilingen345%465%nicht erhoben380%
Freirachdorf345%465%nicht erhoben380%
Gackenbach345%465%nicht erhoben380%
Girkenroth345%465%nicht erhoben380%
Girod345%465%nicht erhoben380%
Goddert345%465%nicht erhoben380%
Görgeshausen345%465%nicht erhoben380%
Großholbach345%465%nicht erhoben380%
Hachenburg, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Hahn am See345%465%nicht erhoben380%
Hahn bei Marienberg345%465%nicht erhoben380%
Halbs345%465%nicht erhoben380%
Hardt345%465%nicht erhoben380%
Hartenfels345%465%nicht erhoben380%
Hattert345%465%nicht erhoben380%
Heilberscheid345%465%nicht erhoben380%
Heiligenroth345%465%nicht erhoben380%
Heimborn377%465%nicht erhoben390%
Helferskirchen345%465%nicht erhoben380%
Hellenhahn-Schellenberg345%465%nicht erhoben380%
Hergenroth345%465%nicht erhoben380%
Herschbach345%465%nicht erhoben380%
Hilgert345%465%nicht erhoben380%
Hof345%465%nicht erhoben380%
Höhn345%465%nicht erhoben380%
Höhr-Grenzhausen, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Holler345%465%nicht erhoben380%
Homberg345%465%nicht erhoben380%
Horbach345%465%nicht erhoben380%
Hübingen345%465%nicht erhoben380%
Hüblingen345%465%nicht erhoben380%
Hundsangen345%465%nicht erhoben380%
Hundsdorf345%465%nicht erhoben380%
Irmtraut380%465%nicht erhoben380%
Kammerforst345%465%nicht erhoben380%
Kirburg345%465%nicht erhoben380%
Kölbingen345%465%nicht erhoben380%
Kroppach345%465%nicht erhoben380%
Krümmel345%465%nicht erhoben380%
Kuhnhöfen345%465%nicht erhoben380%
Kundert345%465%nicht erhoben380%
Langenhahn345%465%nicht erhoben380%
Lautzenbrücken345%465%nicht erhoben380%
Leuterod345%465%nicht erhoben380%
Liebenscheid345%465%nicht erhoben380%
Limbach345%465%nicht erhoben400%
Luckenbach345%465%nicht erhoben380%
Mähren345%465%nicht erhoben380%
Marienrachdorf345%465%nicht erhoben380%
Maroth345%465%nicht erhoben380%
Marzhausen345%465%nicht erhoben400%
Maxsain345%465%nicht erhoben380%
Merkelbach345%465%nicht erhoben380%
Meudt345%465%nicht erhoben380%
Mogendorf345%465%nicht erhoben380%
Molsberg345%465%nicht erhoben380%
Moschheim345%465%nicht erhoben380%
Nauort345%465%nicht erhoben380%
Nentershausen345%465%nicht erhoben380%
Neuhäusel345%465%nicht erhoben380%
Neunkirchen345%465%nicht erhoben380%
Neustadt/ Westerwald345%465%nicht erhoben380%
Niederelbert345%465%nicht erhoben400%
Niederroßbach345%465%nicht erhoben380%
Niedersayn345%465%nicht erhoben380%
Nisterau345%465%nicht erhoben380%
Nister-Möhrendorf345%465%nicht erhoben380%
Nomborn345%465%nicht erhoben380%
Nordhofen345%465%nicht erhoben380%
Oberahr345%465%nicht erhoben380%
Obererbach345%465%nicht erhoben380%
Oberrod345%465%nicht erhoben380%
Oberroßbach345%465%nicht erhoben380%
Ötzingen345%465%nicht erhoben380%
Pottum345%465%nicht erhoben380%
Quirnbach345%465%nicht erhoben380%
Ransbach-Baumbach, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Rehe345%465%nicht erhoben380%
Rennerod, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Roßbach345%465%nicht erhoben380%
Rothenbach345%465%nicht erhoben380%
Rückeroth345%465%nicht erhoben380%
Ruppach-Goldhausen345%465%nicht erhoben380%
Salz345%465%nicht erhoben380%
Salzburg345%465%nicht erhoben380%
Schenkelberg345%465%nicht erhoben380%
Seck345%465%nicht erhoben380%
Selters (Westerwald), Stadt345%465%nicht erhoben380%
Siershahn345%465%nicht erhoben380%
Stahlhofen345%465%nicht erhoben380%
Staudt345%465%nicht erhoben380%
Steinefrenz345%465%nicht erhoben380%
Steinen345%465%nicht erhoben380%
Stein-Neukirch345%465%nicht erhoben380%
Stockum-Püschen345%465%nicht erhoben380%
Streithausen345%465%nicht erhoben380%
Untershausen345%465%nicht erhoben380%
Vielbach345%465%nicht erhoben380%
Waigandshain345%465%nicht erhoben380%
Waldmühlen345%465%nicht erhoben380%
Wallmerod345%465%nicht erhoben380%
Welschneudorf345%465%nicht erhoben380%
Weroth345%465%nicht erhoben380%
Westernohe345%465%nicht erhoben380%
Wied345%465%nicht erhoben400%
Willingen345%465%nicht erhoben380%
Winnen345%465%nicht erhoben380%
Wirges, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Wirscheid345%465%nicht erhoben380%
Wölferlingen345%465%nicht erhoben380%
Zehnhausen bei Rennerod345%465%nicht erhoben380%
Zehnhausen bei Wallmerod345%465%nicht erhoben380%
Steinebach an der Wied345%468%nicht erhoben398%
Heuzert365%470%nicht erhoben400%
Simmern375%470%nicht erhoben380%
Alsbach355%475%nicht erhoben390%
Härtlingen355%475%nicht erhoben400%
Höchstenbach345%475%nicht erhoben380%
Welkenbach370%475%nicht erhoben400%
Winkelbach400%475%nicht erhoben400%
Sessenbach365%480%nicht erhoben395%
Bölsberg350%485%nicht erhoben380%
Stockhausen-Illfurth345%485%nicht erhoben380%
Weltersburg375%485%nicht erhoben380%
Ailertchen350%490%nicht erhoben385%
Giesenhausen346%493%nicht erhoben380%
Mörlen395%495%nicht erhoben380%
Gehlert437%496%nicht erhoben400%
Gemünden345%500%nicht erhoben380%
Kaden445%500%nicht erhoben395%
Neunkhausen345%500%nicht erhoben380%
Oberelbert500%500%nicht erhoben380%
Wahlrod345%500%nicht erhoben400%
Linden345%510%nicht erhoben380%
Berzhahn400%515%nicht erhoben380%
Unnau345%516%nicht erhoben380%
Norken345%520%nicht erhoben385%
Mörsbach498%525%nicht erhoben415%
Stein-Wingert345%525%nicht erhoben380%
Großseifen345%540%nicht erhoben380%
Lochum345%540%nicht erhoben380%
Müschenbach345%540%nicht erhoben380%
Montabaur, Stadt345%545%nicht erhoben380%
Bad Marienberg (Westerwald), Stadt360%550%nicht erhoben400%
Langenbach bei Kirburg345%550%nicht erhoben385%
Nistertal345%550%nicht erhoben395%
Nister445%556%nicht erhoben415%
Herschbach (Oberwesterwald)445%565%nicht erhoben380%
Kadenbach345%565%nicht erhoben380%
Niederahr345%565%nicht erhoben380%
Niedererbach345%565%nicht erhoben500%
Sessenhausen390%565%nicht erhoben400%
Weidenhahn390%565%nicht erhoben400%
Stahlhofen am Wiesensee360%570%nicht erhoben390%
Mündersbach345%573%nicht erhoben380%
Willmenrod465%580%nicht erhoben420%
Enspel590%590%nicht erhoben400%
Guckheim535%590%nicht erhoben415%
Rotenhain590%590%nicht erhoben400%
Dreifelden370%600%nicht erhoben385%
Westerburg, Stadt405%650%nicht erhoben400%
Wittgert345%700%nicht erhoben390%
Oberhaid345%920%nicht erhoben390%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Westerwaldkreis

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Der Abschnitt erklärt, warum der Hebesatz B allein noch keine vollständige Steuerprognose ergibt.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Westerwaldkreis öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

192 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 192

Datenstand: 30.6.2025