Der Grundsteuermultiplikator wird mit dem örtlichen Modell abgeglichen: dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.
Nach Rang und Verlauf liegt der Hebesatz oberhalb des Medianwerts; gegenüber dem Vorjahr ist er stabil geblieben.
Rang im Landkreis
73%
Rang im Bundesland
62%
Rang bundesweit
78%
Der Rechenweg macht sichtbar, wie der mittlere Hebesatz auf den Messbetrag der Grundsteuer B wirkt.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 144 € |
Differenzierter Hebesatz B möglich
Hinweis: In Kroppach gilt das Recht auf differenzierten Hebesatz B. Die Berechnung nutzt den Hebesatz B für Wohngrundstücke (465%). Nichtwohngrundstücke (Gewerbe, unbebaute baureife Grundstücke) können einen abweichenden Hebesatz haben. Prüfen Sie Ihren Bescheid oder kontaktieren Sie die Gemeindekasse.
Berechnen Sie einen Grundstückswert mit lokalem Hebesatz und eigenem Bodenwert.
Differenzierter Hebesatz B möglich
Hinweis: In Kroppach gilt das Recht auf differenzierten Hebesatz B. Die Berechnung nutzt den Hebesatz B für Wohngrundstücke (465%). Nichtwohngrundstücke (Gewerbe, unbebaute baureife Grundstücke) können einen abweichenden Hebesatz haben. Prüfen Sie Ihren Bescheid oder kontaktieren Sie die Gemeindekasse.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 345% |
| Grundsteuer B | 465% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 380% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Das Reformmodell bestimmt, wie der Messbetrag entsteht; der Hebesatz bleibt der kommunale Faktor — hier nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B (§ 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG).
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Nahe Gemeinden sind für die Einordnung hilfreich: Der Hebesatz wirkt ähnlich wie bei den Nachbargemeinden und liegt insgesamt im mittleren Bereich.
Die Gemeinde liegt bei 465%; der Landkreis-Median beträgt 465%.
Kroppach liegt im 73. Perzentil unter 192 Gemeinde-Werten im Landkreis.
Bundesland-Median: 465%. Bundesweites Perzentil: 78%.
Vorjahr 2024: 465%; aktuell 465%.
Wenn lokale Bodenrichtwerte vorhanden sind, ergänzt der Bodenwert die Hebesatzrechnung. Fehlt BORIS-Abdeckung, nutzen Sie den Wert aus Ihrem Bescheid.
Die Leiste trennt landwirtschaftliche Flächen, Wohngrundstücke, baureife unbebaute Grundstücke und Gewerbesteuer.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Gemeinde-Kennzahlen
Grundsteuer B: 465%
Landkreis: Westerwaldkreis
Datenstand: 30.6.2025