Der amtliche Multiplikator für Grundvermögen wird modellbezogen erläutert: dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.
Der Gemeindesatz für Grundvermögen erscheint im günstigsten Bereich; ein belastbarer Vorjahresvergleich liegt noch nicht vor.
Rang im Landkreis
3%
Rang im Bundesland
0%
Rang bundesweit
0%
Für die Kostenschätzung wird der Hebesatz B als kommunaler Faktor der Grundsteuer B angesetzt; derzeit mit einem deutlich niedrigen Hebesatz.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 0 € |
Differenzierter Hebesatz B möglich
Hinweis: In Bergenhausen gilt das Recht auf differenzierten Hebesatz B. Die Berechnung nutzt den Hebesatz B für Wohngrundstücke (0%). Nichtwohngrundstücke (Gewerbe, unbebaute baureife Grundstücke) können einen abweichenden Hebesatz haben. Prüfen Sie Ihren Bescheid oder kontaktieren Sie die Gemeindekasse.
Berechnen Sie einen Grundstückswert mit lokalem Hebesatz und eigenem Bodenwert.
Differenzierter Hebesatz B möglich
Hinweis: In Bergenhausen gilt das Recht auf differenzierten Hebesatz B. Die Berechnung nutzt den Hebesatz B für Wohngrundstücke (0%). Nichtwohngrundstücke (Gewerbe, unbebaute baureife Grundstücke) können einen abweichenden Hebesatz haben. Prüfen Sie Ihren Bescheid oder kontaktieren Sie die Gemeindekasse.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 345% |
| Grundsteuer B | 0% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 380% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Die Modellfrage ist wichtig, weil gleiche Hebesätze je nach Bewertungslogik unterschiedliche Steuerwirkungen haben können.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Die Abgabenlast für Grundbesitz erscheint im Nahvergleich niedriger als bei den Nachbargemeinden.
Die Gemeinde liegt bei 0%; der Landkreis-Median beträgt 465%.
Bergenhausen liegt im 3. Perzentil unter 137 Gemeinde-Werten im Landkreis.
Bundesland-Median: 465%. Bundesweites Perzentil: 0%.
Für diese Gemeinde liegt aktuell nur ein belastbarer Jahresstand vor.
Wenn lokale Bodenrichtwerte vorhanden sind, ergänzt der Bodenwert die Hebesatzrechnung. Fehlt BORIS-Abdeckung, nutzen Sie den Wert aus Ihrem Bescheid.
Die Leiste trennt landwirtschaftliche Flächen, Wohngrundstücke, baureife unbebaute Grundstücke und Gewerbesteuer.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Gemeinde-Kennzahlen
Grundsteuer B: 0%
Landkreis: Rhein-Hunsrück-Kreis
Datenstand: 30.6.2025