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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Mayen-Koblenz: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Die Kennzahlen zeigen den kommunalen Hebesatz B nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B und machen die Steuerlast vergleichbar.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 87 Gemeinden. Min 365%, Max 723%.

Gemeinden

87

mit Hebesatz

87

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Luxem365%
  • Acht465%
  • Anschau465%

Teuerste Gemeinden

  • Burgen723%
  • Rhens, Stadt703%
  • Wolken700%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
304.514,71 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
94,40 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
438,96 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Luxem300%365%nicht erhoben365%
Acht345%465%nicht erhoben400%
Anschau345%465%nicht erhoben400%
Arft345%465%nicht erhoben400%
Baar345%465%nicht erhoben400%
Bassenheim345%465%nicht erhoben380%
Bermel345%465%nicht erhoben400%
Boos345%465%nicht erhoben400%
Ditscheid345%465%nicht erhoben400%
Einig350%465%nicht erhoben380%
Ettringen345%465%nicht erhoben400%
Gappenach345%465%nicht erhoben380%
Gering345%465%nicht erhoben380%
Gierschnach345%465%nicht erhoben380%
Hausten345%465%nicht erhoben400%
Herresbach345%465%nicht erhoben400%
Hirten345%465%nicht erhoben400%
Kalt350%465%nicht erhoben380%
Kaltenengers345%465%nicht erhoben380%
Kehrig345%465%nicht erhoben400%
Kerben345%465%nicht erhoben380%
Kettig345%465%nicht erhoben380%
Kirchwald345%465%nicht erhoben400%
Kollig350%465%nicht erhoben380%
Kottenheim345%465%nicht erhoben400%
Kretz345%465%nicht erhoben380%
Langenfeld345%465%nicht erhoben400%
Langscheid345%465%nicht erhoben400%
Lind345%465%nicht erhoben400%
Lonnig345%465%nicht erhoben380%
Macken345%465%nicht erhoben380%
Mertloch345%465%nicht erhoben380%
Monreal345%465%nicht erhoben400%
Mülheim-Kärlich, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Münk345%465%nicht erhoben400%
Nachtsheim345%465%nicht erhoben400%
Naunheim350%465%nicht erhoben380%
Ochtendung390%465%nicht erhoben390%
Pillig365%465%nicht erhoben380%
Plaidt390%465%nicht erhoben440%
Polch, Stadt370%465%nicht erhoben390%
Reudelsterz345%465%nicht erhoben400%
Rieden345%465%nicht erhoben380%
Rüber365%465%nicht erhoben380%
Saffig345%465%nicht erhoben440%
Sankt Johann345%465%nicht erhoben400%
Sankt Sebastian345%465%nicht erhoben380%
Siebenbach345%465%nicht erhoben400%
Spay345%465%nicht erhoben380%
Trimbs380%465%nicht erhoben380%
Urmitz345%465%nicht erhoben380%
Virneburg345%465%nicht erhoben400%
Volkesfeld345%465%nicht erhoben380%
Weiler345%465%nicht erhoben400%
Weißenthurm, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Welling350%465%nicht erhoben380%
Welschenbach345%465%nicht erhoben400%
Wierschem345%465%nicht erhoben380%
Hatzenport426%471%nicht erhoben420%
Löf574%479%nicht erhoben380%
Münstermaifeld, Stadt485%485%nicht erhoben485%
Nickenich435%490%nicht erhoben405%
Lehmen660%500%nicht erhoben400%
Winningen794%510%nicht erhoben420%
Kobern-Gondorf491%517%nicht erhoben395%
Bell520%520%nicht erhoben410%
Kruft465%520%nicht erhoben435%
Nörtershausen380%530%nicht erhoben410%
Waldesch345%530%nicht erhoben380%
Andernach, Stadt345%550%nicht erhoben415%
Thür405%560%nicht erhoben380%
Niederfell455%575%nicht erhoben380%
Mendig, Stadt345%593%nicht erhoben415%
Brey365%600%nicht erhoben420%
Niederwerth450%600%nicht erhoben410%
Mayen, Stadt380%610%nicht erhoben430%
Dieblich633%620%nicht erhoben420%
Bendorf, Stadt500%650%nicht erhoben420%
Brodenbach350%655%nicht erhoben400%
Weitersburg485%655%nicht erhoben405%
Urbar485%669%nicht erhoben395%
Vallendar, Stadt570%670%nicht erhoben410%
Alken345%700%nicht erhoben395%
Oberfell400%700%nicht erhoben400%
Wolken750%700%nicht erhoben480%
Rhens, Stadt466%703%nicht erhoben550%
Burgen345%723%nicht erhoben395%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Mayen-Koblenz

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Die Rechtsgrundlage verbindet Bundesrecht, Landesrecht und den kommunalen Hebesatzbeschluss — konkret § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Mayen-Koblenz öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

87 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 87

Datenstand: 30.6.2025