Wie hoch ist Kleines Wiesental im Vergleich?
Mit 400 % liegt Kleines Wiesental 90 Prozentpunkte über dem Median im Landkreis Lörrach (310 %) und 110 Prozentpunkte über dem Median in Baden-Württemberg (290 %).
Grundsteuer mit dem Hebesatz in Kleines Wiesental berechnen
Der Rechner übernimmt den Hebesatz von 400 % – Sie brauchen nur den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid.
Hebesatz-Verlauf in Kleines Wiesental
Hebesatz der Grundsteuer B in Kleines Wiesental je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.
| Jahr | Hebesatz B |
|---|---|
| 2019 | 320 % |
| 2020 | 320 % |
| 2021 | 400 % |
| 2022 | 400 % |
| 2023 | 400 % |
| 2024 | 400 % |
| 2025 | 400 % |
Nachbargemeinden vergleichen
Alle Gemeinden im Landkreis LörrachDie nächstgelegenen Gemeinden mit ihrem eigenen Hebesatz B. So können Sie Kleines Wiesental nicht nur gegen Kreis und Land halten, sondern gegen die direkte Nachbarschaft.
| Gemeinde | Hebesatz B | Entfernung | Abweichung von Kleines Wiesental | |
|---|---|---|---|---|
| Malsburg-Marzell | 360 % | 6 km | −40 Pp. | |
| Böllen | 310 % | 6 km | −90 Pp. | |
| Zell im Wiesental | 400 % | 6 km | ±0 Pp. | |
| Wembach | 500 % | 6 km | +100 Pp. | |
| Fröhnd | 570 % | 7 km | +170 Pp. |
Realsteuer-Hebesätze in Kleines Wiesental
Die kommunalen Realsteuer-Hebesätze treffen unterschiedliche Grundstücksarten. Wer Wohneigentum hält, zahlt nahezu immer nach Hebesatz B.
| Hebesatz | Trifft | Wert |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 400 % |
| Grundsteuer B | Wohn- und Baugrundstücke (Eigentümer-Standardfall) | 400 % |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstücke (kommunal optional) | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | Erträge gewerblicher Betriebe (separate Realsteuer) | 380 % |
Bodenrichtwert in Kleines Wiesental prüfen
Der Hebesatz ist nur der kommunale Faktor. Für die Bewertung des Grundstücks zählt zusätzlich der Bodenwert beziehungsweise der Wertansatz im Bescheid – im Bundesmodell fließt er direkt in die Berechnung ein.
Der Wohnbauland-Median liegt in Kleines Wiesental bei 130 €/m² (BORIS). Die Richtwertzonen zeigen, ob der im Bescheid angesetzte Bodenwert zur Lage Ihres Grundstücks passt.
Welches Grundsteuer-Modell gilt in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg gilt ein eigenes Ländermodell: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße, mit der die Gemeinde den Messbetrag multipliziert.
Grundsteuerbescheid prüfen: drei Schritte
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Häufige Fragen zum Hebesatz in Kleines Wiesental
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in Kleines Wiesental?
Der Hebesatz B liegt 2025 bei 400 %. Er ist der kommunale Faktor, den die Gemeinde auf den Grundsteuermessbetrag anwendet.
Was bedeutet ein Hebesatz von 400 %?
Der Grundsteuermessbetrag wird mit 4,00 multipliziert. Bei einem Messbetrag von 100 Euro sind das 400 Euro Grundsteuer im Jahr. Werte über 100 % sind deshalb normal, denn der Hebesatz ist kein Steuersatz auf den Grundstückswert, sondern der kommunale Faktor für den Messbetrag.
Reicht der Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer?
Nein. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest; ohne ihn lässt sich der Zahlbetrag nicht bestimmen.
Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag?
Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts – nicht im kommunalen Grundsteuerbescheid. Er ist die Grundlage, auf die der Hebesatz der Gemeinde angewandt wird.
Warum kann der Nachbarort günstiger sein?
Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz selbst. Böllen liegt bei 310 %, Malsburg-Marzell liegt bei 360 % und damit niedriger als Kleines Wiesental. Der Hebesatz spiegelt die kommunale Haushaltslage, nicht den Grundstückswert.
Warum ändern sich Hebesätze mit der Reform 2025?
Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt; viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst. Ein höherer Satz bedeutet daher nicht zwingend eine höhere Steuer als zuvor.
Wer legt den Hebesatz fest?
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz jährlich in der Haushaltssatzung (§ 25 GrStG). Die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Der Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Methodik und Quellen
Der Hebesatz B ist ein kommunaler Faktor. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 – der verbindliche Zahlbetrag steht im Grundsteuerbescheid.
| Kennzahl | Hebesatz Grundsteuer B, kommunal |
| Quelle | Statistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze |
| Datenstand | 30.06.2025 · Datenjahr 2025 |
| Rechtsgrundlage | § 2 und § 14 LGrStG BW |
| Berechnung | Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 |
| Verbindlich | Zahlbetrag laut Grundsteuerbescheid |
Zuständig: Gemeinde Kleines Wiesental
Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Bescheid 1). Die Gemeinde Kleines Wiesental wendet den Hebesatz an und stellt den Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag aus (Bescheid 2).