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Grundreport-Bereich · 04 von 08

Bebauungsplan und Baurecht

Sie erfahren, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan gilt und was er zulässt, ob § 34 BauGB greift und ob Denkmalschutz gesondert zu klären ist.

Ob Sie bauen dürfen, entscheidet entweder ein Bebauungsplan (§ 9 BauGB) oder, wo keiner gilt, die Einfügung in die Umgebung nach § 34 BauGB. Der Grundreport zeigt Bebauungspläne aus den derzeit dokumentierten Städten. Viele Bundesländer haben keinen Sammeldienst. Wo tatsächlich kein Plan gilt, kommt § 34 BauGB ins Spiel. Außerhalb der dokumentierten Städte weisen wir die Datenlücke aus.
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Was der Prüfbereich abdeckt

3 Schichten für ein Grundstück.

01

Bebauungsplan

Festsetzungen des verbindlichen Bauleitplans nach § 9 BauGB, wo dokumentiert.

02

Einordnung nach § 34 BauGB

Wo kein Plan gilt: Bebaubarkeit nach dem Einfügen in die nähere Umgebung.

03

Denkmalschutz

Hinweise zum Denkmalschutz und zur Klärung mit der Unteren Denkmalbehörde.

Datenquellen

Welche Datenquellen wir für die Grundstücksprüfung nutzen.

Jede Datenquelle im Prüfbereich hat einen Status: verfügbar, in Vorbereitung oder nur als Hinweis. Der Grundreport kennzeichnet diesen Status und nennt Quelle, Stichtag oder Datenstand für die Kaufprüfung.

Bebauungsplan und XPlanung (amtliche Stadt- und Landesdienste)GRÜN (Stadt-Teilabdeckung)
Was wir nutzen

Plannamen, Status und Art der baulichen Nutzung aus den derzeit dokumentierten Städten. Außerhalb dieser Quellen treffen wir keine Aussage und unterstellen keinen fehlenden Plan.

Warum das wichtig ist

Der Plan sagt verbindlich, was zulässig ist; ohne Plan droht das aufwendigere Verfahren über § 34 BauGB oder eine Bauvoranfrage.

§ 34 BauGB (Einfügungsgebot)GRÜN (Erläuterung)
Was wir nutzen

Wir erläutern die Rechtslage, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Das ist keine Datenschicht, sondern eine Einordnung.

Warum das wichtig ist

Im unbeplanten Innenbereich richtet sich die Bebaubarkeit nach der Umgebung; das müssen Käufer kennen.

Denkmalschutz (Landesregister je nach Bundesland)GELB (im Report-Abschnitt, nicht in der Prüfung pro Flurstück)
Was wir nutzen

Denkmaldaten liegen bundesweit im Datenbestand. Die Prüfung pro Flurstück ist noch nicht aktiv. Den Detailbescheid erteilt die Untere Denkmalbehörde.

Warum das wichtig ist

Denkmalschutz kann Umbau, Abriss und Energiesanierung stark einschränken.

Was Sie vor dem Kauf klären

Prüffragen aus diesem Abschnitt.

Was darf auf dem Grundstück gebaut werden, und in welchem Maß?

Droht ohne Bebauungsplan ein Verfahren nach § 34 BauGB oder eine Bauvoranfrage?

Muss Denkmalschutz vor dem Kauf gesondert geklärt werden?

Beispielabschnitt

Wie dieser Prüfbereich im Grundreport aussieht.

Der Beispielbericht zeigt den Bereich „Bebauungsplan und Baurecht“ mit Beispielwerten und Status.

Beispiel
Bebauungsplan und BaurechtBaurecht eingeordnet
BebauungsplanWohngebiet (WA), rechtskräftig
Art der NutzungAllgemeines Wohngebiet
§ 34 BauGBnicht einschlägig (Plan vorhanden)
Denkmalschutzgesondert klären

Die Beispielwerte dienen nur der Darstellung. Ihr Grundreport beruht auf den verfügbaren amtlichen Daten zum gewählten Grundstück, jeweils mit Quelle, Stichtag oder Datenstand.

Im vollständigen Grundreport steht hier der Bebauungsplan mit Plannamen, Status und Art der Nutzung. Wo kein Plan dokumentiert ist, tritt die Einordnung nach § 34 BauGB hinzu, dazu der Denkmalschutz-Hinweis. Außerhalb der dokumentierten Städte weisen wir die Lücke offen aus.

Beispielwerte, illustrativ. Bebauungspläne sind nur für die derzeit dokumentierten Städte hinterlegt.
Beispielbericht ansehen

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