Bebauungsplan und Baurecht
Sie erfahren, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan gilt und was er zulässt, ob § 34 BauGB greift und ob Denkmalschutz gesondert zu klären ist.
3 Schichten für ein Grundstück.
Bebauungsplan
Festsetzungen des verbindlichen Bauleitplans nach § 9 BauGB, wo dokumentiert.
Einordnung nach § 34 BauGB
Wo kein Plan gilt: Bebaubarkeit nach dem Einfügen in die nähere Umgebung.
Denkmalschutz
Hinweise zum Denkmalschutz und zur Klärung mit der Unteren Denkmalbehörde.
Welche Datenquellen wir für die Grundstücksprüfung nutzen.
Jede Datenquelle im Prüfbereich hat einen Status: verfügbar, in Vorbereitung oder nur als Hinweis. Der Grundreport kennzeichnet diesen Status und nennt Quelle, Stichtag oder Datenstand für die Kaufprüfung.
Plannamen, Status und Art der baulichen Nutzung aus den derzeit dokumentierten Städten. Außerhalb dieser Quellen treffen wir keine Aussage und unterstellen keinen fehlenden Plan.
Der Plan sagt verbindlich, was zulässig ist; ohne Plan droht das aufwendigere Verfahren über § 34 BauGB oder eine Bauvoranfrage.
Wir erläutern die Rechtslage, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Das ist keine Datenschicht, sondern eine Einordnung.
Im unbeplanten Innenbereich richtet sich die Bebaubarkeit nach der Umgebung; das müssen Käufer kennen.
Denkmaldaten liegen bundesweit im Datenbestand. Die Prüfung pro Flurstück ist noch nicht aktiv. Den Detailbescheid erteilt die Untere Denkmalbehörde.
Denkmalschutz kann Umbau, Abriss und Energiesanierung stark einschränken.
Prüffragen aus diesem Abschnitt.
Was darf auf dem Grundstück gebaut werden, und in welchem Maß?
Droht ohne Bebauungsplan ein Verfahren nach § 34 BauGB oder eine Bauvoranfrage?
Muss Denkmalschutz vor dem Kauf gesondert geklärt werden?
Wie dieser Prüfbereich im Grundreport aussieht.
Der Beispielbericht zeigt den Bereich „Bebauungsplan und Baurecht“ mit Beispielwerten und Status.
Die Beispielwerte dienen nur der Darstellung. Ihr Grundreport beruht auf den verfügbaren amtlichen Daten zum gewählten Grundstück, jeweils mit Quelle, Stichtag oder Datenstand.
Im vollständigen Grundreport steht hier der Bebauungsplan mit Plannamen, Status und Art der Nutzung. Wo kein Plan dokumentiert ist, tritt die Einordnung nach § 34 BauGB hinzu, dazu der Denkmalschutz-Hinweis. Außerhalb der dokumentierten Städte weisen wir die Lücke offen aus.