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Bereich Grundreport · 04 von 08

Bebauungsplan und Baurecht

Sie erfahren, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan gilt und was er zulässt, ob § 34 BauGB greift und ob Denkmalschutz gesondert zu klären ist.

Ob Sie bauen dürfen, entscheidet entweder ein Bebauungsplan (§ 9 BauGB) oder, wo keiner gilt, die Einfügung in die Umgebung nach § 34 BauGB. Der Grundreport zeigt Bebauungspläne aus den live dokumentierten Städten; viele Bundesländer haben keinen Sammeldienst. Wo tatsächlich kein Plan gilt, kommt § 34 BauGB ins Spiel; außerhalb der dokumentierten Städte weisen wir die Datenlücke aus.
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Was wir in diesem Abschnitt prüfen

3 Schichten, ein Grundstück.

01

Bebauungsplan

Festsetzungen des verbindlichen Bauleitplans nach § 9 BauGB, wo dokumentiert.

02

Einordnung nach § 34 BauGB

Wo kein Plan gilt: Bebaubarkeit nach dem Einfügen in die nähere Umgebung.

03

Denkmalschutz

Hinweise zum Denkmalschutz und zur Klärung mit der Unteren Denkmalbehörde.

Datenquellen

Woher wir das wissen – und warum es wichtig ist.

Jede Schicht in diesem Abschnitt hat eine Quelle. Wir zeigen, was wir daraus nutzen, welchen Status die Schicht hat und was das für Käufer bedeutet.

Bebauungsplan / xPlanung (amtliche Stadt- und Landesdienste)GRÜN (Stadt-Teilabdeckung)
Was wir nutzen

Plannamen, Status und Art der baulichen Nutzung aus den live dokumentierten Städten. Außerhalb dieser Quellen treffen wir keine Aussage und unterstellen keinen fehlenden Plan.

Warum das wichtig ist

Der Plan sagt verbindlich, was zulässig ist; ohne Plan droht das aufwendigere Verfahren über § 34 BauGB oder eine Bauvoranfrage.

§ 34 BauGB (Einfügungsgebot)GRÜN (Erläuterung)
Was wir nutzen

Wir erläutern die Rechtslage, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Das ist keine Datenschicht, sondern eine Einordnung.

Warum das wichtig ist

Im unbeplanten Innenbereich richtet sich die Bebaubarkeit nach der Umgebung; das müssen Käufer kennen.

Denkmalschutz (amtliche Denkmaldienste der Länder)GELB (im Report-Abschnitt, nicht in der Live-Prüfung pro Flurstück)
Was wir nutzen

Denkmaldaten liegen bundesweit im Datenbestand. Der Abschnitt kennzeichnet zugleich, dass die Live-Prüfung pro Flurstück noch nicht aktiv ist; den Detailbescheid erteilt die Untere Denkmalbehörde.

Warum das wichtig ist

Denkmalschutz kann Umbau, Abriss und Energiesanierung stark einschränken.

Was Sie entscheiden

Fragen, die dieser Abschnitt klärt.

Was darf auf dem Grundstück gebaut werden, und in welchem Maß?

Droht ohne Bebauungsplan ein Verfahren nach § 34 BauGB oder eine Bauvoranfrage?

Muss Denkmalschutz vor dem Kauf gesondert geklärt werden?

Beispiel aus dem Grundreport

So sieht dieser Abschnitt im Grundreport aus.

Ausschnitt „Bebauungsplan und Baurecht“ aus einem Beispielbericht.

Beispiel
Bebauungsplan und BaurechtBaurecht eingeordnet
BebauungsplanWohngebiet (WA), rechtskräftig
Art der NutzungAllgemeines Wohngebiet
§ 34 BauGBnicht einschlägig (Plan vorhanden)
Denkmalschutzgesondert klären

Beispielwerte, illustrativ.

Im vollständigen Grundreport steht hier der Bebauungsplan mit Plannamen, Status und Art der Nutzung. Wo kein Plan dokumentiert ist, tritt die Einordnung nach § 34 BauGB hinzu, dazu der Denkmalschutz-Hinweis. Außerhalb der dokumentierten Städte weisen wir die Lücke offen aus.

Beispielwerte, illustrativ. Bebauungspläne sind nur für die live dokumentierten Städte hinterlegt.
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Prüfen Sie Ihr eigenes Grundstück.

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