Definition
Definition
Anders als die Hypothek ist die Grundschuld rechtlich nicht automatisch an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Die Sicherungsabrede verbindet die Grundschuld mit dem Darlehen. Auch nach Tilgung des Darlehens bleibt die Grundschuld bestehen, bis sie im Grundbuch gelöscht wird.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
§§ 1191 ff. BGB regeln die Grundschuld als Verwertungsrecht. Die Eintragung kann als Buchgrundschuld erfolgen oder als Briefgrundschuld mit Grundschuldbrief; die Buchgrundschuld ist heute der Regelfall.
Die Sicherungsabrede zwischen Bank und Eigentümer ergänzt die dingliche Grundschuld schuldrechtlich. Sie bestimmt, welche Forderungen die Grundschuld konkret sichert, und ist Grundlage späterer Rückgewähransprüche nach vollständiger Tilgung.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Ist das ein Problem beim Kauf?
Beim Kauf eines belasteten Grundstücks ist die Lastenfreistellung der bestehenden Grundschuld zentral. Der Notar koordiniert die Löschungsbewilligung der finanzierenden Bank des Verkäufers mit Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung.
Eigene Finanzierungen verlangen meist eine neue Grundschuld zugunsten Ihrer Bank. Lassen Sie sich die Konditionen für Sicherungsabrede, Zweckerklärung und spätere Rückgewähr schriftlich erläutern, bevor Sie unterzeichnen.
Verwandte Begriffe
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Quellen
Quellen
Grundradar erläutert die Grundschuld redaktionell. Konkrete Sicherungs- und Löschungsfragen gehören in Notar- und Bankgespräch.
- § 1191 BGB - Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld.
- § 1113 BGB - Gesetzlicher Inhalt der Hypothek; Grundlage der Abgrenzung.