Zweibrücken
Median
15 €/m²
Richtwertzonen
262
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Zweibrücken sind verfügbar: Median 15 €/m² aus 262 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Zweibrücken: 262 Richtwertzonen, Median 15 €/m², 50-Prozent-Band 2–130 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 262 | BORIS |
| Median | 15 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 15 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Landkreis Zweibrücken, kreisfreie Stadt besteht nur diese eine Gemeinde (Zweibrücken); ein Gemeinde-Ranking nach Bodenrichtwert ist daher nicht aussagekräftig.
Die Spannweite der Bodenrichtwerte in Zweibrücken reicht von 1 bis 335 €/m². Die mittleren 50 Prozent der Zonen (zentrale Hälfte der Verteilung) liegen zwischen 2 und 130 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 262 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
2 €/m²
Median
15 €/m²
Perzentil 75
130 €/m²
Zweibrücken zeigt eine ausgewogene Verteilung der Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten.
Acker
99
Richtwertzonen
Wohnen
54
Richtwertzonen
Sonder
37
Richtwertzonen
Mischnutzung
36
Richtwertzonen
Gewerbe
27
Richtwertzonen
Grünland
9
Richtwertzonen
Datenstand in Zweibrücken: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Eine Stichtag-Reihe für Zweibrücken existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Zweibrücken liegt im Median bei 15 €/m². Grundlage sind 262 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Insgesamt liegen in Zweibrücken 262 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Zweibrücken beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Zweibrücken und der Landkreis Zweibrücken, kreisfreie Stadt unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 15 €/m² gegenüber 15 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Zweibrücken auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Zweibrücken orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Zweibrücken muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Zweibrücken; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Zweibrücken
Median
15 €/m²
Richtwertzonen
262
Landkreis-Median
15 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten