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Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +15,3 % in Rosendahl bis +1,0 % in Senden
PNGSVGVon 2011 bis 2026 stiegen die Bodenrichtwerte um 51,7 Prozent, die Verbraucherpreise um 38,4 Prozent
PNGSVGNach Abzug der Inflation stiegen die Werte seit 2016 um 8,0 % und seit 2011 um 9,6 %, seit 2022 fielen sie um 2,2 %
PNGSVGPressemitteilung
Pressemitteilung vom 26.07.2026
Die amtlichen Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Coesfeld sind zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 im Median um 41,7 Prozent gestiegen. Nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent bleibt davon ein Zuwachs von 8,0 Prozent. Der größere Teil dieses Zuwachses entfällt damit auf die Inflation und nicht auf einen höheren Grundstückswert. Seit 2022 sind die Werte allerdings gesunken, nach Abzug der Inflation um 2,2 Prozent.
Der Kreis Coesfeld lag in Nordrhein-Westfalen auf Rang 18 von 27 vergleichbaren Einheiten. Der Median der 27 vergleichbaren Einheiten liegt 17,1 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Kreis Coesfeld auf Rang 4 von 5 Einheiten, den Kreis selbst eingerechnet. Unter den 4 vergleichbaren Nachbareinheiten liegen 3 nominal höher und eine nominal niedriger.
Der jüngste amtliche Jahrgang trägt den Stichtag 01.01.2026. Damit liegt im Kreis Coesfeld ein abgeschlossener Vergleich zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 vor.
Die Auswertung umfasst 518 vergleichbare Wohn-Bodenrichtwertzonen im Kreis Coesfeld. Im Median veränderte sich der Bodenrichtwert je Zone nominal um +41,7 Prozent. Nominal stiegen alle 518 Zonen. 467 Zonen lagen über der Inflation, 51 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.
Der Verbraucherpreisindex für Deutschland stieg zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 um 31,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich im Median ein Zuwachs von 8,0 Prozent. Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein Grundstück, das 2016 100 Euro wert war, ist 2026 nominal 141,7 Euro wert. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. 141,7 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Zuwachs von 8,0 Prozent.
In 11 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +15,3 Prozent in Rosendahl bis +1,0 Prozent in Senden. In keiner Gemeinde lag der Median unter der Inflation; einzelne Zonen blieben dahinter. Für Nordkirchen (+3,4 Prozent), Olfen (+1,6 Prozent) und Senden (+1,0 Prozent) ist der Abstand zur Inflation kleiner als die Schwankung des jeweiligen Medians; ob diese Gemeinden die Inflation erreicht haben, entscheiden diese Daten nicht.
Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte nominal um 14,1 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 598 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 2,2 Prozent, und 393 Zonen blieben hinter der Inflation zurück. Der reale Index erreichte seinen Höchststand 2021 bei 110,5 und liegt seither darunter.
Über den langen Zeitraum 2011 bis 2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte nominal um 51,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 467 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 9,6 Prozent. Diese 467 Zonen sind 76,1 Prozent aller Zonen des Jahres 2026 und damit weniger als die 80,0 Prozent, die wir für den Vergleich zwischen Kreisen voraussetzen. Wir zeigen diesen längeren Verlauf deshalb nur zur Einordnung.
Das amtliche Datenmodell teilt die ausgewerteten Zonen in zwei Quellenklassen. Das sind 474 Zonen der Klasse „Ein- bis zweigeschossige Bauweise“, deren Werte nominal um 41,2 Prozent stiegen, und 24 Zonen der Klasse „Außenbereich“, deren Werte nominal um 52,3 Prozent stiegen. Diese Aufteilung erfasst 498 der 518 ausgewerteten Zonen. Die übrigen tragen an den beiden Stichtagen nicht dieselbe amtliche Klasse.
„Die Bodenrichtwerte sind im Kreis Coesfeld in diesen zehn Jahren stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Nach Abzug der Inflation bleiben davon 8,0 Prozent und damit deutlich weniger, als die nominale Zahl von 41,7 Prozent erwarten lässt. Seit 2022 gilt das nicht mehr: In diesem Zeitraum liegt die reale Veränderung bei -2,2 Prozent.“
Lukas Brunner, Gründer von Grundradar
Textbausteine zum Übernehmen
Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.
Gemeindeabsätze
Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.
Fragen an Ihren Gutachterausschuss
Die ausgewerteten Werte hat der für den Kreis Coesfeld zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.
- Warum reicht die reale Veränderung zwischen den Gemeinden von +1,0 Prozent bis +15,3 Prozent?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
- Für 2012, 2013 und 2024 nennt der Datensatz denselben Wert wie im Jahr davor. Hat der Ausschuss die Werte bestätigt, oder wurde für diese Stichtage kein neuer Beschluss gefasst?Ausgangspunkt: Verlauf seit 2011
- Warum wich der Median der Klasse „Außenbereich“ mit +52,3 Prozent vom Kreiswert +41,7 Prozent ab?Ausgangspunkt: Tabelle der amtlichen Quellenklassen
Daten und Dokumente
Methodischer Hinweis
- Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 26.07.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS NRW über Open.NRW. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
- Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
- Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
- Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
- Kleine Fallzahlen. Die kleinste Gemeindeauswertung stützt sich auf 22 Zonen. Auswertungen unter 20 Zonen kennzeichnen wir; im Kreis Coesfeld gibt es keine.
- Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 518 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
- Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
- Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
| Stichtag | Median | Vorhandene Zonen |
|---|---|---|
| 01.01.2016 | 140,0 €/m² | 569 |
| 01.01.2017 | 140,0 €/m² | 564 |
| 01.01.2018 | 145,0 €/m² | 573 |
| 01.01.2019 | 150,0 €/m² | 583 |
| 01.01.2020 | 155,0 €/m² | 584 |
| 01.01.2021 | 170,0 €/m² | 594 |
| 01.01.2022 | 175,0 €/m² | 600 |
| 01.01.2023 | 190,0 €/m² | 604 |
| 01.01.2024 | 190,0 €/m² | 607 |
| 01.01.2025 | 195,0 €/m² | 609 |
| 01.01.2026 | 205,0 €/m² | 614 |
Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.
Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen
Rechte, Hinweise und Kontakt
Über Grundradar
Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.
Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.
Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.
Grundradar ist gründergeführt und 2026 gestartet.