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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Trier-Saarburg: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Im Mittelpunkt steht der Hebesatz B als kommunaler Faktor der Grundsteuer nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 104 Gemeinden. Min 365%, Max 695%.

Gemeinden

104

mit Hebesatz

104

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Longuich365%
  • Ayl465%
  • Baldringen465%

Teuerste Gemeinden

  • Kordel695%
  • Zemmer620%
  • Ralingen575%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.582,35 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,87 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
431,85 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Trier-Saarburg
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Longuich300%365%nicht erhoben365%
Ayl345%465%nicht erhoben380%
Baldringen345%465%nicht erhoben400%
Bekond350%465%nicht erhoben400%
Bescheid350%465%nicht erhoben380%
Bonerath395%465%nicht erhoben395%
Detzem345%465%nicht erhoben380%
Ensch345%465%nicht erhoben380%
Farschweiler345%465%nicht erhoben395%
Fell345%465%nicht erhoben380%
Fisch345%465%nicht erhoben380%
Föhren345%465%nicht erhoben380%
Geisfeld400%465%nicht erhoben380%
Greimerath345%465%nicht erhoben380%
Grimburg350%465%nicht erhoben380%
Gusterath400%465%nicht erhoben380%
Heddert345%465%nicht erhoben380%
Herl350%465%nicht erhoben395%
Hinzert-Pölert400%465%nicht erhoben380%
Holzerath345%465%nicht erhoben380%
Irsch345%465%nicht erhoben380%
Kasel445%465%nicht erhoben395%
Kell am See345%465%nicht erhoben380%
Kenn345%465%nicht erhoben380%
Kirf345%465%nicht erhoben380%
Klüsserath345%465%nicht erhoben380%
Konz, Stadt465%465%nicht erhoben420%
Korlingen445%465%nicht erhoben395%
Leiwen345%465%nicht erhoben380%
Longen345%465%nicht erhoben380%
Lorscheid350%465%nicht erhoben380%
Mandern345%465%nicht erhoben380%
Mannebach345%465%nicht erhoben380%
Mehring345%465%nicht erhoben380%
Mertesdorf350%465%nicht erhoben380%
Naurath (Eifel)345%465%nicht erhoben380%
Naurath (Wald)345%465%nicht erhoben380%
Osburg395%465%nicht erhoben395%
Palzem345%465%nicht erhoben380%
Paschel345%465%nicht erhoben380%
Pölich345%465%nicht erhoben380%
Rascheid400%465%nicht erhoben380%
Riol350%465%nicht erhoben400%
Riveris400%465%nicht erhoben380%
Schillingen345%465%nicht erhoben380%
Schoden345%465%nicht erhoben380%
Schöndorf410%465%nicht erhoben390%
Schweich, Stadt345%465%nicht erhoben400%
Serrig400%465%nicht erhoben380%
Taben-Rodt345%465%nicht erhoben380%
Thomm350%465%nicht erhoben380%
Thörnich345%465%nicht erhoben380%
Trassem345%465%nicht erhoben380%
Trittenheim395%465%nicht erhoben380%
Vierherrenborn390%465%nicht erhoben380%
Waldrach400%465%nicht erhoben380%
Wincheringen345%465%nicht erhoben380%
Zerf345%465%nicht erhoben380%
Morscheid450%470%nicht erhoben440%
Reinsfeld400%476%nicht erhoben380%
Pluwig480%480%nicht erhoben380%
Sommerau400%480%nicht erhoben380%
Waldweiler345%480%nicht erhoben380%
Beuren (Hochwald)450%485%nicht erhoben380%
Schleich400%495%nicht erhoben420%
Freudenburg500%500%nicht erhoben400%
Hentern345%500%nicht erhoben380%
Hinzenburg445%500%nicht erhoben395%
Kanzem500%500%nicht erhoben415%
Kastel-Staadt600%500%nicht erhoben380%
Köwerich345%500%nicht erhoben395%
Nittel500%500%nicht erhoben380%
Oberbillig500%500%nicht erhoben430%
Ollmuth395%500%nicht erhoben395%
Onsdorf500%500%nicht erhoben415%
Pellingen500%500%nicht erhoben430%
Temmels500%500%nicht erhoben400%
Trierweiler425%500%nicht erhoben415%
Wasserliesch500%500%nicht erhoben420%
Wawern500%500%nicht erhoben430%
Wellen500%500%nicht erhoben430%
Damflos420%510%nicht erhoben380%
Merzkirchen345%510%nicht erhoben380%
Ockfen360%510%nicht erhoben380%
Saarburg, Stadt345%510%nicht erhoben380%
Tawern500%510%nicht erhoben420%
Wiltingen510%510%nicht erhoben460%
Lampaden345%520%nicht erhoben380%
Schömerich345%525%nicht erhoben380%
Gutweiler445%540%nicht erhoben405%
Gusenburg420%545%nicht erhoben420%
Hermeskeil, Stadt545%545%nicht erhoben380%
Neuhütten450%545%nicht erhoben380%
Züsch450%545%nicht erhoben380%
Franzenheim425%550%nicht erhoben415%
Newel480%550%nicht erhoben415%
Welschbillig450%550%nicht erhoben410%
Aach450%570%nicht erhoben415%
Langsur450%570%nicht erhoben415%
Hockweiler450%575%nicht erhoben415%
Igel585%575%nicht erhoben415%
Ralingen450%575%nicht erhoben415%
Zemmer795%620%nicht erhoben415%
Kordel650%695%nicht erhoben400%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Trier-Saarburg

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Neben dem Hebesatz ist das Bewertungsverfahren entscheidend für die tatsächliche Grundstücksabgabe.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Trier-Saarburg öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

104 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 104

Datenstand: 30.6.2025