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grundradar
Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Südliche Weinstraße

Destatis weist im Landkreis Südliche Weinstraße 2025 einen Median der Grundsteuer B von 465 % aus (75 Gemeinden mit gemeldetem Wert, Stichtag 30.06.2025). Dieser Kreiswert ist nur eine Einordnung. Verbindlich ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Die Spanne reicht von 417 % in Barbelroth bis 570 % in Albersweiler.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Südliche Weinstraße · Grundsteuer B2025
465 %

Von Grundradar aus den veröffentlichten Hebesätzen B von 75 Gemeinden berechnet. Das Gebiet beschließt keinen eigenen Hebesatz.

10. Perzentil der Gemeinde-Hebesätze B465 %
90. Perzentil der Gemeinde-Hebesätze B478 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Rheinland-Pfalz465 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Deutschland395 %
Hebesatz B = Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag
01 / 9Einordnung

Hebesätze B im Landkreis Südliche Weinstraße im Landes- und Deutschlandvergleich

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Südliche Weinstraße im Datenjahr 2025 465 %. Er liegt genau auf dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Rheinland-Pfalz (465 %) und 70 Prozentpunkte über dem Median in Deutschland (395 %).

Landkreis Südliche Weinstraße465 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Rheinland-Pfalz465 %
Ahrweiler465 %
Median in Deutschland395 %
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100.
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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 465 %

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Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße im Datenjahr 2025. Der von Grundradar berechnete Gebietsmedian beträgt 465 %. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Sortieren:
GemeindeHebesatz BAbweichung zu 2024 in ProzentpunktenAbweichung vom Median der Gemeinden
Albersweiler570 %+105über Gebietsmedian
Annweiler am Trifels, Stadt560 %±0über Gebietsmedian
Böchingen540 %+75über Gebietsmedian
Eschbach505 %+40über Gebietsmedian
Bad Bergzabern, Stadt485 %±0über Gebietsmedian
Herxheim bei Landau/ Pfalz485 %±0über Gebietsmedian
Hochstadt (Pfalz)480 %±0über Gebietsmedian
Rhodt unter Rietburg480 %±0über Gebietsmedian
Essingen475 %±0über Gebietsmedian
Gleiszellen-Gleishorbach470 %±0über Gebietsmedian
Maikammer470 %±0über Gebietsmedian
Sankt Martin470 %±0über Gebietsmedian
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Vergleichbare Landkreise

Die aufgeführten Gebiete in Rheinland-Pfalz haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Südliche Weinstraße
Ahrweiler465 %74±0 Pp.
Alzey-Worms465 %69±0 Pp.
Bad Kreuznach465 %118±0 Pp.
Bernkastel-Wittlich465 %107±0 Pp.
Birkenfeld465 %96±0 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Entwicklung 20192025

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Südliche Weinstraße je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

365 %2019
370 %2020
370 %2021
375 %2022
465 %2023
465 %2024
465 %2025
Datenstand 30.06.2025. Grundradar berechnet für jedes Datenjahr den Median aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B.

Modell und Reform

Bundesmodell

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell. Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz B. Grundradar berechnet aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B den Gebietsmedian. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Rechtsgrundlage: § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG.

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Südliche Weinstraße

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Südliche Weinstraße?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Südliche Weinstraße bei 465 % über 75 Gemeinden. Die Spanne reicht von 417 % bis 570 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Albersweiler (570 %), Annweiler am Trifels, Stadt (560 %), Böchingen (540 %); am günstigsten Barbelroth (417 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Rheinland-Pfalz wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.

KennzahlMedian der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße
Stichprobe10. und 90. Perzentil werden aus den veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B berechnet.
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
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