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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Südliche Weinstraße: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Der Grundsteuermultiplikator wird mit dem örtlichen Modell abgeglichen: dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 75 Gemeinden. Min 417%, Max 570%.

Gemeinden

75

mit Hebesatz

75

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Barbelroth417%
  • Dierbach450%
  • Schweighofen455%

Teuerste Gemeinden

  • Albersweiler570%
  • Annweiler am Trifels, Stadt560%
  • Böchingen540%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
300.544,76 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
93,17 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
433,24 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Barbelroth435%417%nicht erhoben380%
Dierbach345%450%nicht erhoben420%
Schweighofen345%455%nicht erhoben380%
Altdorf430%465%nicht erhoben395%
Billigheim-Ingenheim345%465%nicht erhoben400%
Birkenhördt345%465%nicht erhoben380%
Birkweiler345%465%nicht erhoben380%
Böbingen430%465%nicht erhoben395%
Böllenborn345%465%nicht erhoben380%
Bornheim345%465%nicht erhoben380%
Burrweiler345%465%nicht erhoben380%
Dernbach345%465%nicht erhoben395%
Dörrenbach345%465%nicht erhoben380%
Edenkoben, Stadt495%465%nicht erhoben405%
Edesheim375%465%nicht erhoben380%
Eußerthal345%465%nicht erhoben380%
Flemlingen365%465%nicht erhoben380%
Frankweiler345%465%nicht erhoben400%
Freimersheim (Pfalz)395%465%nicht erhoben380%
Gleisweiler470%465%nicht erhoben390%
Göcklingen345%465%nicht erhoben400%
Gommersheim355%465%nicht erhoben395%
Gossersweiler-Stein345%465%nicht erhoben380%
Großfischlingen380%465%nicht erhoben380%
Hainfeld385%465%nicht erhoben395%
Hergersweiler345%465%nicht erhoben380%
Herxheimweyher345%465%nicht erhoben400%
Heuchelheim-Klingen345%465%nicht erhoben400%
Ilbesheim bei Landau in der Pfalz345%465%nicht erhoben400%
Impflingen345%465%nicht erhoben385%
Insheim393%465%nicht erhoben400%
Kapellen-Drusweiler345%465%nicht erhoben400%
Kapsweyer345%465%nicht erhoben385%
Kirrweiler (Pfalz)345%465%nicht erhoben380%
Kleinfischlingen345%465%nicht erhoben380%
Klingenmünster345%465%nicht erhoben380%
Knöringen345%465%nicht erhoben400%
Leinsweiler345%465%nicht erhoben400%
Münchweiler am Klingbach345%465%nicht erhoben380%
Niederhorbach345%465%nicht erhoben400%
Niederotterbach345%465%nicht erhoben380%
Oberhausen345%465%nicht erhoben380%
Oberotterbach345%465%nicht erhoben380%
Oberschlettenbach345%465%nicht erhoben380%
Offenbach an der Queich345%465%nicht erhoben380%
Pleisweiler-Oberhofen345%465%nicht erhoben390%
Ramberg395%465%nicht erhoben380%
Ranschbach345%465%nicht erhoben400%
Rinnthal345%465%nicht erhoben380%
Rohrbach345%465%nicht erhoben380%
Roschbach465%465%nicht erhoben390%
Schweigen-Rechtenbach345%465%nicht erhoben390%
Siebeldingen345%465%nicht erhoben380%
Silz345%465%nicht erhoben380%
Steinfeld345%465%nicht erhoben380%
Venningen400%465%nicht erhoben380%
Völkersweiler345%465%nicht erhoben380%
Waldhambach345%465%nicht erhoben380%
Waldrohrbach345%465%nicht erhoben380%
Walsheim345%465%nicht erhoben400%
Wernersberg345%465%nicht erhoben380%
Weyher in der Pfalz400%465%nicht erhoben390%
Gleiszellen-Gleishorbach350%470%nicht erhoben390%
Maikammer356%470%nicht erhoben398%
Sankt Martin365%470%nicht erhoben400%
Vorderweidenthal390%470%nicht erhoben390%
Essingen355%475%nicht erhoben398%
Hochstadt (Pfalz)355%480%nicht erhoben388%
Rhodt unter Rietburg480%480%nicht erhoben400%
Bad Bergzabern, Stadt440%485%nicht erhoben395%
Herxheim bei Landau/ Pfalz345%485%nicht erhoben412%
Eschbach385%505%nicht erhoben440%
Böchingen420%540%nicht erhoben430%
Annweiler am Trifels, Stadt345%560%nicht erhoben400%
Albersweiler350%570%nicht erhoben450%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Südliche Weinstraße

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Die Grundbesitzabgabe folgt aus Modell, Messzahl und gemeindlichem Satz.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Südliche Weinstraße öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

75 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 75

Datenstand: 30.6.2025