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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Diese Übersicht verbindet Hebesatz B, Reformmodell und kommunale Vergleichswerte; die Berechnung folgt dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 137 Gemeinden. Min 365%, Max 913%.

Gemeinden

137

mit Hebesatz

137

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Allendorf365%
  • Roth365%
  • Niedertiefenbach395%

Teuerste Gemeinden

  • Sankt Goarshausen, Loreleystadt, Stadt913%
  • Dörscheid812%
  • Braubach, Stadt809%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.341,74 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,80 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
431,50 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Allendorf330%365%nicht erhoben350%
Roth300%365%nicht erhoben400%
Niedertiefenbach334%395%nicht erhoben380%
Burgschwalbach390%415%nicht erhoben390%
Miehlen325%415%nicht erhoben365%
Kaltenholzhausen350%420%nicht erhoben390%
Attenhausen345%430%nicht erhoben385%
Berghausen345%445%nicht erhoben401%
Reckenroth345%445%nicht erhoben382%
Altendiez351%465%nicht erhoben380%
Aull345%465%nicht erhoben380%
Berndroth345%465%nicht erhoben400%
Biebrich345%465%nicht erhoben380%
Birlenbach410%465%nicht erhoben380%
Bremberg345%465%nicht erhoben380%
Charlottenberg345%465%nicht erhoben380%
Cramberg345%465%nicht erhoben380%
Dörnberg345%465%nicht erhoben400%
Dörsdorf345%465%nicht erhoben380%
Ebertshausen345%465%nicht erhoben380%
Eisighofen345%465%nicht erhoben400%
Eppenrod345%465%nicht erhoben380%
Ergeshausen345%465%nicht erhoben380%
Flacht380%465%nicht erhoben395%
Frücht345%465%nicht erhoben380%
Geilnau345%465%nicht erhoben380%
Geisig345%465%nicht erhoben380%
Gückingen422%465%nicht erhoben380%
Gutenacker345%465%nicht erhoben380%
Hahnstätten400%465%nicht erhoben400%
Hambach345%465%nicht erhoben380%
Heistenbach345%465%nicht erhoben380%
Herold345%465%nicht erhoben380%
Hirschberg345%465%nicht erhoben380%
Holzappel345%465%nicht erhoben380%
Holzheim347%465%nicht erhoben380%
Hömberg345%465%nicht erhoben385%
Horhausen345%465%nicht erhoben380%
Isselbach360%465%nicht erhoben385%
Katzenelnbogen, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Kemmenau345%465%nicht erhoben380%
Klingelbach345%465%nicht erhoben380%
Kördorf345%465%nicht erhoben380%
Langenscheid345%465%nicht erhoben380%
Lipporn330%465%nicht erhoben365%
Lohrheim360%465%nicht erhoben400%
Lollschied355%465%nicht erhoben410%
Misselberg345%465%nicht erhoben380%
Mittelfischbach345%465%nicht erhoben380%
Mudershausen380%465%nicht erhoben390%
Netzbach380%465%nicht erhoben410%
Niederneisen420%465%nicht erhoben440%
Oberfischbach345%465%nicht erhoben390%
Oberneisen380%465%nicht erhoben400%
Obernhof356%465%nicht erhoben380%
Oberwies356%465%nicht erhoben392%
Pohl370%465%nicht erhoben385%
Rettert345%465%nicht erhoben382%
Scheidt425%465%nicht erhoben420%
Schiesheim380%465%nicht erhoben390%
Schönborn345%465%nicht erhoben380%
Schweighausen345%465%nicht erhoben390%
Seelbach345%465%nicht erhoben400%
Steinsberg345%465%nicht erhoben380%
Sulzbach345%465%nicht erhoben380%
Wasenbach345%465%nicht erhoben380%
Weisel320%465%nicht erhoben383%
Welterod345%465%nicht erhoben380%
Winden345%465%nicht erhoben385%
Zimmerschied345%465%nicht erhoben380%
Dessighofen350%470%nicht erhoben400%
Ehr570%480%nicht erhoben380%
Dornholzhausen370%485%nicht erhoben410%
Laurenburg345%485%nicht erhoben380%
Obertiefenbach450%490%nicht erhoben380%
Oberwallmenach390%490%nicht erhoben380%
Arzbach345%491%nicht erhoben380%
Balduinstein345%495%nicht erhoben400%
Niederbachheim350%495%nicht erhoben380%
Weinähr345%495%nicht erhoben395%
Dienethal355%500%nicht erhoben400%
Diez, Stadt345%500%nicht erhoben400%
Miellen360%500%nicht erhoben420%
Endlichhofen400%520%nicht erhoben380%
Diethardt345%525%nicht erhoben380%
Niederwallmenach400%525%nicht erhoben380%
Singhofen345%525%nicht erhoben380%
Dausenau380%530%nicht erhoben390%
Lahnstein, Stadt390%540%nicht erhoben450%
Rettershain450%550%nicht erhoben380%
Ruppertshofen400%550%nicht erhoben380%
Strüth345%550%nicht erhoben380%
Weidenbach500%550%nicht erhoben380%
Himmighofen440%560%nicht erhoben380%
Nassau, Stadt353%568%nicht erhoben450%
Becheln380%570%nicht erhoben400%
Buch345%575%nicht erhoben380%
Holzhausen an der Haide345%575%nicht erhoben365%
Lautert345%575%nicht erhoben380%
Marienfels400%580%nicht erhoben380%
Fachbach345%590%nicht erhoben390%
Nievern436%592%nicht erhoben390%
Oberbachheim480%595%nicht erhoben380%
Kasdorf345%600%nicht erhoben400%
Oelsberg345%610%nicht erhoben380%
Nastätten, Stadt345%615%nicht erhoben380%
Reitzenhain415%617%nicht erhoben410%
Kehlbach435%630%nicht erhoben380%
Bornich385%634%nicht erhoben430%
Berg530%635%nicht erhoben380%
Hainau415%635%nicht erhoben380%
Bettendorf465%640%nicht erhoben380%
Winterwerb585%640%nicht erhoben380%
Hunzel345%645%nicht erhoben380%
Filsen655%646%nicht erhoben410%
Nochern547%647%nicht erhoben420%
Bogel440%650%nicht erhoben380%
Eschbach400%650%nicht erhoben380%
Reichenberg454%674%nicht erhoben510%
Sauerthal107%681%nicht erhoben420%
Kaub, Stadt161%700%nicht erhoben400%
Bad Ems, Stadt400%705%nicht erhoben425%
Kamp-Bornhofen399%707%nicht erhoben410%
Dachsenhausen280%709%nicht erhoben435%
Auel253%713%nicht erhoben450%
Lierschied350%730%nicht erhoben380%
Prath342%734%nicht erhoben440%
Kestert350%740%nicht erhoben410%
Lykershausen366%740%nicht erhoben400%
Osterspai345%745%nicht erhoben415%
Gemmerich345%750%nicht erhoben380%
Dahlheim313%769%nicht erhoben410%
Weyer398%790%nicht erhoben420%
Patersberg573%802%nicht erhoben450%
Braubach, Stadt318%809%nicht erhoben435%
Dörscheid296%812%nicht erhoben410%
Sankt Goarshausen, Loreleystadt, Stadt349%913%nicht erhoben425%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Für Eigentümer zählt nicht nur der Prozentsatz, sondern auch die Berechnung davor: dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

137 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 137

Datenstand: 30.6.2025