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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Neuwied: Grundsteuer B Median 525% (2025)

Die Auswertung ordnet den Grundsteuer-Hebesatz und die Grundsteuer B nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B ein.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 525%

Der Landkreis umfasst 62 Gemeinden. Min 317%, Max 790%.

Gemeinden

62

mit Hebesatz

62

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

81%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Meinborn317%
  • Windhagen365%
  • Buchholz (Westerwald)400%

Teuerste Gemeinden

  • Bruchhausen790%
  • Raubach750%
  • Waldbreitbach705%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.462,04 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,83 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
487,37 €
mit Hebesatz 525 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Neuwied
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Meinborn269%317%nicht erhoben352%
Windhagen345%365%nicht erhoben374%
Buchholz (Westerwald)345%400%nicht erhoben374%
Kasbach-Ohlenberg300%400%nicht erhoben365%
Neustadt (Wied)315%400%nicht erhoben374%
Anhausen345%465%nicht erhoben400%
Bonefeld350%465%nicht erhoben400%
Datzeroth345%465%nicht erhoben380%
Hümmerich345%465%nicht erhoben400%
Linz am Rhein, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Marienhausen345%465%nicht erhoben380%
Niederhofen345%465%nicht erhoben400%
Oberhonnefeld-Gierend345%465%nicht erhoben400%
Oberraden345%465%nicht erhoben380%
Rheinbreitbach345%465%nicht erhoben380%
Rüscheid345%465%nicht erhoben400%
Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)345%465%nicht erhoben380%
Stebach345%465%nicht erhoben380%
Thalhausen345%465%nicht erhoben400%
Vettelschoß345%465%nicht erhoben380%
Woldert345%465%nicht erhoben400%
Bad Hönningen, Stadt495%470%nicht erhoben435%
Rodenbach bei Puderbach345%470%nicht erhoben400%
Asbach350%475%nicht erhoben385%
Harschbach345%490%nicht erhoben400%
Linkenbach380%500%nicht erhoben400%
Urbach345%500%nicht erhoben400%
Steimel345%510%nicht erhoben390%
Breitscheid345%520%nicht erhoben380%
Hanroth345%520%nicht erhoben400%
Puderbach345%520%nicht erhoben400%
Dattenberg345%530%nicht erhoben400%
Oberdreis345%530%nicht erhoben400%
Ratzert345%540%nicht erhoben400%
Dernbach430%550%nicht erhoben420%
Ehlscheid450%550%nicht erhoben400%
Hardert345%550%nicht erhoben400%
Rheinbrohl435%555%nicht erhoben400%
Niederwambach345%560%nicht erhoben410%
Großmaischeid425%565%nicht erhoben425%
Leubsdorf345%570%nicht erhoben400%
Melsbach400%580%nicht erhoben400%
Ockenfels445%580%nicht erhoben380%
Leutesdorf400%595%nicht erhoben400%
Straßenhaus545%595%nicht erhoben400%
Unkel, Stadt345%595%nicht erhoben400%
Hausen (Wied)345%600%nicht erhoben400%
Kleinmaischeid445%600%nicht erhoben480%
Erpel350%610%nicht erhoben380%
Neuwied, Stadt345%610%nicht erhoben405%
Kurtscheid345%630%nicht erhoben400%
Hammerstein515%635%nicht erhoben420%
Döttesfeld375%650%nicht erhoben400%
Dürrholz345%650%nicht erhoben400%
Dierdorf, Stadt445%665%nicht erhoben450%
Niederbreitbach365%690%nicht erhoben400%
Isenburg445%700%nicht erhoben400%
Rengsdorf345%700%nicht erhoben400%
Roßbach380%700%nicht erhoben400%
Waldbreitbach345%705%nicht erhoben380%
Raubach345%750%nicht erhoben400%
Bruchhausen545%790%nicht erhoben380%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Neuwied

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Der Abschnitt erklärt, warum der Hebesatz B allein noch keine vollständige Steuerprognose ergibt.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 525% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 81. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Neuwied öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

62 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 525%

Gemeinden: 62

Datenstand: 30.6.2025