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Datenjahr 2025Stichtag 30.06.2025Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz in der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Der kommunale Hebesatz B beträgt in der Stadt Neustadt an der Weinstraße im Datenjahr 2025 620 %. Er liegt 155 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Rheinland-Pfalz von 465 %. Der Hebesatz B ist nicht die Höhe Ihrer Grundsteuer, sondern der Faktor auf den Grundsteuermessbetrag. Ihre Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 aus dem Bescheid; nutzen Sie dafür den Rechner.

Gegenüber Land
+155 Pp.
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Rheinland-Pfalz: 465 %
Rang
4 von 36
Kreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz, nach Hebesatz B
Gegenüber Modellfamilie
+155 Pp.
Median in den Ländern mit Bundesmodell: 465 %
Nachbarkreis
−155 Pp.
Ahrweiler: 465 %
01 / 9Überblick

Wie hoch ist der Hebesatz in der Stadt Neustadt an der Weinstraße?

Destatis meldet in der Stadt Neustadt an der Weinstraße 2025 für die Grundsteuer B 620 % (Stichtag 30.06.2025). Das ist der kommunale Hebesatz der kreisfreien Stadt. Für den Zahlbetrag brauchen Sie zusätzlich den Grundsteuermessbetrag aus dem amtlichen Bescheid; ein Kreis-Median spielt bei dieser Stadt keine Rolle.

Wie hoch sind die Hebesätze in Neustadt an der Weinstraße?

Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt und setzt ihre Hebesätze eigenständig. Ohne Landkreis-Umland gibt es keine Spanne über mehrere Gemeinden.

Grundsteuer B
620 %
Grundsteuer A
490 %
Grundsteuer C
nicht erhoben
Gewerbesteuer
415 %

Grundsteuer B gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke, A für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Grundsteuer C ist eine kommunale Option seit 2025.

Wie steht in der Stadt Neustadt an der Weinstraße im Landesvergleich da?

Der von Destatis veröffentlichte Hebesatz B beträgt in der Stadt Neustadt an der Weinstraße im Datenjahr 2025 620 %. Er liegt 155 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Rheinland-Pfalz (465 %) und 155 Prozentpunkte über dem Median in den Ländern mit Bundesmodell (465 %).

Median der Gemeinde-Hebesätze B je Kreis und kreisfreier Stadt in Rheinland-Pfalz · %
Landesmedian 465
  1. Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt817
  2. Pirmasens, kreisfreie Stadt700
  3. Worms, kreisfreie Stadt633
  4. Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt620
  5. Kaiserslautern, kreisfreie Stadt610
  6. Kusel600
  7. Trier, kreisfreie Stadt600
  8. Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt590
  9. Koblenz, kreisfreie Stadt570
  10. Zweibrücken, kreisfreie Stadt552
  11. Donnersbergkreis548
  12. Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt540
  13. Neuwied525
  14. Bad Dürkheim508
  15. Altenkirchen (Westerwald)495
  16. Kaiserslautern494
  17. Mainz, kreisfreie Stadt480
  18. Ahrweiler465
  19. Alzey-Worms465
  20. Bad Kreuznach465
  21. Bernkastel-Wittlich465
  22. Birkenfeld465
  23. Cochem-Zell465
  24. Eifelkreis Bitburg-Prüm465
  25. Germersheim465
  26. Mainz-Bingen465
  27. Mayen-Koblenz465
  28. Rhein-Hunsrück-Kreis465
  29. Rhein-Lahn-Kreis465
  30. Rhein-Pfalz-Kreis465
  31. Speyer, kreisfreie Stadt465
  32. Südliche Weinstraße465
  33. Südwestpfalz465
  34. Trier-Saarburg465
  35. Vulkaneifel465
  36. Westerwaldkreis465

Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100.

Messbetrag × Hebesatz ÷ 100, Startwert 620 %. Grundsteuer berechnen

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Welche Kreise haben einen ähnlichen Hebesatz?

Die aufgeführten Gebiete in Rheinland-Pfalz haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe. Bei einer kreisfreien Stadt steht in der Spalte kein Median, sondern ihr einziger gemeldeter Hebesatz B.

Gebiete in Rheinland-Pfalz mit ähnlichem Hebesatz B
Ahrweiler465 %Median74−155 Pp.
Alzey-Worms465 %Median69−155 Pp.
Bad Kreuznach465 %Median118−155 Pp.
Bernkastel-Wittlich465 %Median105−155 Pp.
Birkenfeld465 %Median96−155 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Wie hat sich der Hebesatz seit 2019 entwickelt?

Von Destatis veröffentlichter Hebesatz B in der Stadt Neustadt an der Weinstraße je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

Hebesatz B in der Stadt Neustadt an der Weinstraße je Datenjahr
4004505005506006502019202020212022202320242025Reform 2025Reform 20252019: 450 %2020: 505 %2021: 505 %2022: 505 %2023: 505 %2024: 550 %2025: 620 %450620

Datenstand 30.06.2025. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze.

Welches Bewertungsmodell gilt hier?

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell. Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz B. Grundradar berechnet aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B den Gebietsmedian. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Rechtsgrundlage: § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG.

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Womit rechnen und prüfen Sie weiter?

Der Hebesatz B ist eine Eingangsgröße der Jahressteuer. Die zweite ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid.

Häufige Fragen zum Hebesatz in der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in der Stadt Neustadt an der Weinstraße?

Der Hebesatz für Grundsteuer B in der Stadt Neustadt an der Weinstraße liegt bei 620 % (Datenjahr 2025, Quelle Destatis).

Warum gibt es keine Landkreis-Spanne?

Neustadt an der Weinstraße ist eine kreisfreie Stadt. Es gibt genau einen kommunalen Hebesatz und damit keine Streuung über mehrere Gemeinden wie in einem Landkreis.

Wie vergleicht sich Neustadt an der Weinstraße mit dem Bundesland?

Neustadt an der Weinstraße beschließt einen eigenen Hebesatz B. Grundradar vergleicht ihn mit dem Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B in Rheinland-Pfalz.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie dem Grundsteuermessbescheid. Den Hebesatz B des Steuerjahres finden Sie in der Haushaltssatzung oder Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Rheinland-Pfalz wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.

Kennzahl
Von Destatis veröffentlichter kommunaler Hebesatz B
Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze
Datenjahr
2025, Stichtag 30.06.2025
Aggregation
Keine, kreisfreie Stadt mit einem Hebesatz
Sonderfall
Kreisfreie Stadt: ein eigener Hebesatz B, kein Median über mehrere Gemeinden
Lizenz und Recht
Destatis, Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0). Einordnung nach § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.
Lizenz
Datenlizenz Deutschland, Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0)Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

Vollständige Methodik

Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden.

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