Datenjahr 2025Stichtag 30.06.2025Bundesmodell
Grundsteuer-Hebesatz in der Stadt Neustadt an der Weinstraße
Der kommunale Hebesatz B beträgt in der Stadt Neustadt an der Weinstraße im Datenjahr 2025 620 %. Er liegt 155 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Rheinland-Pfalz von 465 %. Der Hebesatz B ist nicht die Höhe Ihrer Grundsteuer, sondern der Faktor auf den Grundsteuermessbetrag. Ihre Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100 aus dem Bescheid; nutzen Sie dafür den Rechner.
- Gegenüber Land
- +155 Pp.
- Median der Gemeinde-Hebesätze B in Rheinland-Pfalz: 465 %
- Rang
- 4 von 36
- Kreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz, nach Hebesatz B
- Gegenüber Modellfamilie
- +155 Pp.
- Median in den Ländern mit Bundesmodell: 465 %
- Nachbarkreis
- −155 Pp.
- Ahrweiler: 465 %
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