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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Mainz-Bingen: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Für diese Seite gilt das Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B; der Hebesatz B bleibt die zentrale Vergleichszahl.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 64 Gemeinden. Min 80%, Max 580%.

Gemeinden

64

mit Hebesatz

64

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Ingelheim am Rhein, Stadt80%
  • Wintersheim100%
  • Appenheim365%

Teuerste Gemeinden

  • Bacharach, Stadt580%
  • Budenheim500%
  • Weinolsheim475%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.462,04 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,83 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
431,67 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Ingelheim am Rhein, Stadt68%80%nicht erhoben332%
Wintersheim200%100%nicht erhoben365%
Appenheim300%365%nicht erhoben380%
Eimsheim345%365%nicht erhoben380%
Aspisheim345%465%nicht erhoben380%
Badenheim345%465%nicht erhoben380%
Bingen am Rhein, Stadt450%465%nicht erhoben390%
Bodenheim345%465%nicht erhoben380%
Breitscheid390%465%nicht erhoben400%
Bubenheim345%465%nicht erhoben380%
Dalheim345%465%nicht erhoben380%
Dexheim345%465%nicht erhoben380%
Dienheim345%465%nicht erhoben380%
Dorn-Dürkheim345%465%nicht erhoben380%
Engelstadt345%465%nicht erhoben380%
Essenheim345%465%nicht erhoben380%
Friesenheim345%465%nicht erhoben380%
Gau-Algesheim, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Gau-Bischofsheim345%465%nicht erhoben380%
Gensingen345%465%nicht erhoben380%
Grolsheim345%465%nicht erhoben390%
Hahnheim345%465%nicht erhoben380%
Harxheim385%465%nicht erhoben380%
Hillesheim345%465%nicht erhoben380%
Jugenheim in Rheinhessen345%465%nicht erhoben380%
Klein-Winternheim345%465%nicht erhoben380%
Köngernheim345%465%nicht erhoben380%
Lörzweiler345%465%nicht erhoben380%
Ludwigshöhe345%465%nicht erhoben380%
Manubach400%465%nicht erhoben400%
Mommenheim345%465%nicht erhoben380%
Münster-Sarmsheim385%465%nicht erhoben400%
Nackenheim345%465%nicht erhoben380%
Niederheimbach550%465%nicht erhoben400%
Nieder-Hilbersheim345%465%nicht erhoben380%
Nieder-Olm, Stadt345%465%nicht erhoben395%
Nierstein, Stadt345%465%nicht erhoben390%
Oberdiebach420%465%nicht erhoben385%
Oberheimbach400%465%nicht erhoben380%
Ober-Hilbersheim345%465%nicht erhoben380%
Ober-Olm345%465%nicht erhoben380%
Ockenheim345%465%nicht erhoben380%
Oppenheim, Stadt350%465%nicht erhoben400%
Sankt Johann345%465%nicht erhoben380%
Schwabenheim an der Selz345%465%nicht erhoben380%
Selzen345%465%nicht erhoben380%
Sörgenloch345%465%nicht erhoben395%
Sprendlingen365%465%nicht erhoben400%
Trechtingshausen345%465%nicht erhoben400%
Uelversheim345%465%nicht erhoben380%
Undenheim345%465%nicht erhoben380%
Waldalgesheim350%465%nicht erhoben400%
Weiler bei Bingen450%465%nicht erhoben400%
Welgesheim345%465%nicht erhoben380%
Wolfsheim345%465%nicht erhoben380%
Zornheim345%465%nicht erhoben380%
Zotzenheim345%465%nicht erhoben380%
Dolgesheim345%470%nicht erhoben380%
Guntersblum370%475%nicht erhoben405%
Horrweiler390%475%nicht erhoben420%
Stadecken-Elsheim345%475%nicht erhoben385%
Weinolsheim355%475%nicht erhoben385%
Budenheim345%500%nicht erhoben380%
Bacharach, Stadt400%580%nicht erhoben450%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Mainz-Bingen

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Die Rechtsgrundlage verbindet Bundesrecht, Landesrecht und den kommunalen Hebesatzbeschluss — konkret § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Mainz-Bingen öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

64 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 64

Datenstand: 30.6.2025