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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Cochem-Zell: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Die Grundsteuer B wird hier über den Hebesatz erklärt und rechtlich nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B eingeordnet.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 89 Gemeinden. Min 340%, Max 719%.

Gemeinden

89

mit Hebesatz

89

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Nehren340%
  • Alf465%
  • Alflen465%

Teuerste Gemeinden

  • Zell (Mosel), Stadt719%
  • Moselkern655%
  • Lutzerath550%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.341,74 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,80 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
431,50 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Nehren290%340%nicht erhoben350%
Alf345%465%nicht erhoben380%
Alflen350%465%nicht erhoben440%
Altlay345%465%nicht erhoben380%
Altstrimmig345%465%nicht erhoben380%
Auderath350%465%nicht erhoben400%
Beilstein345%465%nicht erhoben380%
Beuren345%465%nicht erhoben380%
Binningen345%465%nicht erhoben380%
Blankenrath345%465%nicht erhoben380%
Bremm345%465%nicht erhoben380%
Brieden345%465%nicht erhoben380%
Briedern345%465%nicht erhoben380%
Brohl345%465%nicht erhoben380%
Bruttig-Fankel345%465%nicht erhoben380%
Büchel345%465%nicht erhoben380%
Cochem, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Dohr345%465%nicht erhoben400%
Dünfus345%465%nicht erhoben380%
Düngenheim345%465%nicht erhoben380%
Ediger-Eller345%465%nicht erhoben380%
Ellenz-Poltersdorf345%465%nicht erhoben380%
Eppenberg345%465%nicht erhoben380%
Ernst345%465%nicht erhoben380%
Eulgem345%465%nicht erhoben380%
Faid345%465%nicht erhoben400%
Filz345%465%nicht erhoben380%
Forst (Eifel)345%465%nicht erhoben380%
Forst (Hunsrück)345%465%nicht erhoben400%
Gamlen345%465%nicht erhoben380%
Gevenich345%465%nicht erhoben380%
Gillenbeuren400%465%nicht erhoben400%
Greimersburg345%465%nicht erhoben380%
Grenderich345%465%nicht erhoben380%
Hambuch345%465%nicht erhoben380%
Haserich345%465%nicht erhoben380%
Hauroth345%465%nicht erhoben380%
Hesweiler345%465%nicht erhoben380%
Illerich345%465%nicht erhoben380%
Kaifenheim345%465%nicht erhoben380%
Kaisersesch, Stadt345%465%nicht erhoben390%
Kalenborn345%465%nicht erhoben380%
Kliding345%465%nicht erhoben380%
Klotten345%465%nicht erhoben380%
Landkern345%465%nicht erhoben380%
Laubach345%465%nicht erhoben380%
Leienkaul345%465%nicht erhoben380%
Lieg345%465%nicht erhoben380%
Liesenich345%465%nicht erhoben380%
Lütz345%465%nicht erhoben380%
Masburg345%465%nicht erhoben380%
Mesenich345%465%nicht erhoben380%
Mittelstrimmig345%465%nicht erhoben380%
Möntenich345%465%nicht erhoben380%
Moritzheim345%465%nicht erhoben380%
Müden (Mosel)345%465%nicht erhoben380%
Müllenbach345%465%nicht erhoben380%
Neef345%465%nicht erhoben380%
Panzweiler345%465%nicht erhoben380%
Peterswald-Löffelscheid400%465%nicht erhoben380%
Reidenhausen345%465%nicht erhoben380%
Roes345%465%nicht erhoben380%
Sankt Aldegund345%465%nicht erhoben380%
Schauren345%465%nicht erhoben380%
Senheim345%465%nicht erhoben380%
Sosberg345%465%nicht erhoben380%
Tellig345%465%nicht erhoben380%
Treis-Karden345%465%nicht erhoben380%
Urmersbach345%465%nicht erhoben380%
Urschmitt350%465%nicht erhoben380%
Valwig345%465%nicht erhoben380%
Wagenhausen350%465%nicht erhoben380%
Walhausen345%465%nicht erhoben380%
Weiler345%465%nicht erhoben380%
Wirfus345%465%nicht erhoben380%
Zettingen345%465%nicht erhoben380%
Briedel345%475%nicht erhoben380%
Ulmen, Stadt380%480%nicht erhoben450%
Wollmerath490%490%nicht erhoben490%
Pünderich345%493%nicht erhoben380%
Kail345%495%nicht erhoben380%
Bad Bertrich450%500%nicht erhoben550%
Schmitt450%500%nicht erhoben450%
Pommern345%535%nicht erhoben410%
Brachtendorf345%550%nicht erhoben380%
Bullay345%550%nicht erhoben380%
Lutzerath430%550%nicht erhoben450%
Moselkern390%655%nicht erhoben400%
Zell (Mosel), Stadt624%719%nicht erhoben400%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Cochem-Zell

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Diese Einordnung trennt Bewertungsmodell, Messbetrag und Hebesatz sauber voneinander.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Cochem-Zell öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

89 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 89

Datenstand: 30.6.2025