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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Altenkirchen (Westerwald): Grundsteuer B Median 495% (2025)

Der lokale Grundsteuer-Hebesatz wird nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B dargestellt und mit den Vergleichsräumen abgeglichen.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 495%

Der Landkreis umfasst 118 Gemeinden. Min 365%, Max 945%.

Gemeinden

118

mit Hebesatz

118

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

70%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Mauden365%
  • Berzhausen370%
  • Nisterberg425%

Teuerste Gemeinden

  • Wissen, Stadt945%
  • Hövels900%
  • Altenkirchen (Westerwald), Stadt890%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
299.221,44 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
92,76 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
459,16 €
mit Hebesatz 495 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Mauden345%365%nicht erhoben380%
Berzhausen320%370%nicht erhoben370%
Nisterberg345%425%nicht erhoben385%
Berod bei Hachenburg420%465%nicht erhoben420%
Birnbach345%465%nicht erhoben395%
Busenhausen345%465%nicht erhoben380%
Daaden, Stadt368%465%nicht erhoben380%
Derschen479%465%nicht erhoben400%
Emmerzhausen345%465%nicht erhoben385%
Friedewald345%465%nicht erhoben380%
Gebhardshain345%465%nicht erhoben400%
Helmenzen345%465%nicht erhoben395%
Hemmelzen400%465%nicht erhoben400%
Herdorf, Stadt400%465%nicht erhoben395%
Heupelzen380%465%nicht erhoben410%
Hirz-Maulsbach345%465%nicht erhoben380%
Idelberg420%465%nicht erhoben380%
Ingelbach345%465%nicht erhoben385%
Kettenhausen345%465%nicht erhoben380%
Kraam345%465%nicht erhoben480%
Mehren380%465%nicht erhoben380%
Michelbach (Westerwald)345%465%nicht erhoben380%
Niederdreisbach350%465%nicht erhoben410%
Obererbach (Westerwald)400%465%nicht erhoben400%
Oberirsen345%465%nicht erhoben380%
Oberwambach400%465%nicht erhoben380%
Rettersen345%465%nicht erhoben385%
Schutzbach345%465%nicht erhoben410%
Seelbach bei Hamm (Sieg)380%465%nicht erhoben410%
Steinebach/ Sieg370%465%nicht erhoben420%
Weitefeld360%465%nicht erhoben380%
Birkenbeul410%470%nicht erhoben410%
Etzbach350%470%nicht erhoben385%
Forst450%470%nicht erhoben410%
Isert415%470%nicht erhoben390%
Oberlahr350%470%nicht erhoben410%
Racksen400%470%nicht erhoben400%
Bruchertseifen430%475%nicht erhoben440%
Volkerzen345%475%nicht erhoben395%
Wölmersen345%475%nicht erhoben380%
Bitzen450%480%nicht erhoben410%
Bürdenbach435%480%nicht erhoben430%
Burglahr400%480%nicht erhoben410%
Eichen360%480%nicht erhoben410%
Fiersbach365%480%nicht erhoben410%
Gieleroth350%480%nicht erhoben395%
Güllesheim450%480%nicht erhoben420%
Hasselbach360%480%nicht erhoben395%
Kircheib345%480%nicht erhoben380%
Rott400%480%nicht erhoben420%
Fluterschen345%485%nicht erhoben395%
Bachenberg345%490%nicht erhoben405%
Dickendorf660%490%nicht erhoben420%
Eichelhardt410%490%nicht erhoben420%
Giershausen365%490%nicht erhoben395%
Niederirsen425%490%nicht erhoben440%
Weyerbusch380%490%nicht erhoben420%
Harbach345%494%nicht erhoben430%
Schöneberg420%495%nicht erhoben435%
Sörth360%495%nicht erhoben410%
Alsdorf345%500%nicht erhoben500%
Kescheid400%500%nicht erhoben420%
Malberg345%500%nicht erhoben430%
Obersteinebach400%500%nicht erhoben420%
Werkhausen350%500%nicht erhoben395%
Hilgenroth375%510%nicht erhoben395%
Reiferscheid400%510%nicht erhoben420%
Schürdt380%510%nicht erhoben410%
Breitscheidt380%520%nicht erhoben410%
Ersfeld365%520%nicht erhoben440%
Kausen520%520%nicht erhoben430%
Orfgen370%520%nicht erhoben520%
Pracht460%520%nicht erhoben450%
Steineroth345%525%nicht erhoben440%
Elben530%530%nicht erhoben450%
Elkenroth345%530%nicht erhoben440%
Mammelzen420%530%nicht erhoben450%
Nauroth345%530%nicht erhoben420%
Rosenheim (Landkreis Altenkirchen)345%530%nicht erhoben420%
Peterslahr400%535%nicht erhoben420%
Forstmehren500%540%nicht erhoben400%
Molzhain345%540%nicht erhoben480%
Fensdorf750%550%nicht erhoben450%
Krunkel450%550%nicht erhoben490%
Pleckhausen460%550%nicht erhoben470%
Stürzelbach445%550%nicht erhoben430%
Walterschen345%550%nicht erhoben380%
Willroth490%550%nicht erhoben490%
Ziegenhain350%550%nicht erhoben400%
Grünebach370%555%nicht erhoben460%
Betzdorf, Stadt525%585%nicht erhoben510%
Birken-Honigsessen590%590%nicht erhoben500%
Flammersfeld450%590%nicht erhoben470%
Horhausen (Westerwald)490%590%nicht erhoben490%
Scheuerfeld345%590%nicht erhoben550%
Wallmenroth930%590%nicht erhoben580%
Helmeroth465%600%nicht erhoben420%
Mittelhof600%600%nicht erhoben500%
Roth400%600%nicht erhoben430%
Ölsen520%610%nicht erhoben450%
Seifen550%610%nicht erhoben430%
Brachbach345%631%nicht erhoben470%
Seelbach (Westerwald)410%650%nicht erhoben430%
Selbach (Sieg)650%650%nicht erhoben500%
Fürthen600%665%nicht erhoben495%
Eulenberg500%680%nicht erhoben420%
Neitersen450%680%nicht erhoben440%
Friesenhagen508%684%nicht erhoben435%
Niederfischbach345%712%nicht erhoben440%
Niedersteinebach400%720%nicht erhoben450%
Almersbach345%750%nicht erhoben475%
Mudersbach345%770%nicht erhoben470%
Kirchen (Sieg), Stadt565%789%nicht erhoben485%
Katzwinkel (Sieg)795%795%nicht erhoben500%
Hamm (Sieg), Raiffeisengemeinde440%800%nicht erhoben440%
Altenkirchen (Westerwald), Stadt400%890%nicht erhoben450%
Hövels900%900%nicht erhoben500%
Wissen, Stadt945%945%nicht erhoben500%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Rechtlich ist die Grundsteuer zweistufig: Bewertungsverfahren und Steuermesszahl ergeben den Messbetrag, den die Gemeinde mit dem Hebesatz auf die Jahressteuer hochrechnet (§ 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG).

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 495% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 70. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

118 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 495%

Gemeinden: 118

Datenstand: 30.6.2025