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Glossar

Hebesatz: kommunaler Faktor für die Grundsteuer

Der Hebesatz entscheidet, wie viel Grundsteuer aus dem Grundsteuermessbetrag wird. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz.

Aktualisiert am 22.05.2026 · Fachlich geprüft am 22.05.2026

Definition

Der Hebesatz ist der Prozentsatz, den die Gemeinde für das jeweilige Steuerjahr festsetzt. Aus dem Grundsteuermessbetrag berechnet die Gemeinde damit die jährliche Grundsteuer. Bei einem Grundsteuermessbetrag von 100 Euro und einem Hebesatz von 475 Prozent sind das 475 Euro Grundsteuer im Jahr.

Den Messbetrag selbst setzt das Finanzamt fest: Es wendet auf den Grundsteuerwert die Steuermesszahl an, die für Grundstücke in § 15 GrStG steht. Die Gemeinde legt darauf nur noch ihren Hebesatz.

Für Wohnhäuser und die meisten Baugrundstücke zählt in der Regel die Grundsteuer B; bei baureifen Grundstücken kann Grundsteuer C hinzukommen. Der Hebesatz beeinflusst die laufende Steuerbelastung am Standort. Der Hebesatz ersetzt weder den Grundsteuerwertbescheid noch den Grundsteuermessbescheid.

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Rechtsgrundlage

§ 25 GrStG regelt das Hebesatzrecht der Gemeinden. Die Gemeinde kann die Hebesätze für Grundsteuer A und B festsetzen; Grundsteuer C kann für baureife Grundstücke gesondert relevant werden.

Seit der Grundsteuerreform 2025 wirkt der kommunale Hebesatz auf neue Messbeträge. Alte Zahlbeträge aus Exposés sollten deshalb nicht ungeprüft als laufende Kosten übernommen werden.

Ist das ein Problem beim Kauf?

Für Käufer ist der Hebesatz ein Standortfaktor bei den dauerhaften Haltekosten. Zwei vergleichbare Grundstücke führen bei gleichem Messbetrag zu unterschiedlich hoher Jahressteuer, wenn die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze festsetzen.

Prüfen Sie den Hebesatz zusammen mit Landesmodell, Grundsteuermessbetrag, Grundstücksart und Nutzungsabsicht. Erst diese Kombination macht eine realistische Vorabschätzung möglich.

Verwandte Begriffe

Quellen

Grundradar nutzt Destatis (Statistisches Bundesamt), Realsteuerhebesätze, Stand 30.06.2025.

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