Glossar
Hebesatz: kommunaler Faktor für die Grundsteuer
Der Hebesatz bestimmt, wie stark der Grundsteuermessbetrag zur Jahressteuer wird. Für Käufer zeigt er die laufende Belastung der Gemeinde.
Aktualisiert am 22.05.2026 · Fachlich geprüft am 22.05.2026
Definition
Der Hebesatz ist der Prozentsatz, den die Gemeinde für das jeweilige Steuerjahr festsetzt. Aus dem Grundsteuermessbetrag berechnet die Gemeinde damit die jährliche Grundsteuer.
Für Wohnhäuser und die meisten Baugrundstücke zählt in der Regel die Grundsteuer B; bei baureifen Grundstücken kann Grundsteuer C hinzukommen. Der Hebesatz beeinflusst die laufende Steuerbelastung am Standort. Der Hebesatz ersetzt weder den Grundsteuerwertbescheid noch den Grundsteuermessbescheid.
Rechtsgrundlage
§ 25 GrStG regelt das Hebesatzrecht der Gemeinden. Die Gemeinde kann die Hebesätze für Grundsteuer A und B festsetzen; Grundsteuer C kann für baureife Grundstücke gesondert relevant werden.
Seit der Grundsteuerreform 2025 wirkt der kommunale Hebesatz auf neue Messbeträge. Alte Zahlbeträge aus Exposés sollten deshalb nicht ungeprüft als laufende Kosten übernommen werden.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Für Käufer ist der Hebesatz ein Standortfaktor bei den dauerhaften Haltekosten. Zwei vergleichbare Grundstücke können bei gleichem Messbetrag unterschiedliche Jahressteuer auslösen, wenn die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze festlegen.
Prüfen Sie den Hebesatz zusammen mit Landesmodell, Grundsteuermessbetrag, Grundstücksart und Nutzungsabsicht. Erst diese Kombination macht eine realistische Vorabschätzung möglich.
Verwandte Begriffe
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Grundsteuer
Seit 2025 gelten neue Grundsteuerwerte. Hebesatz, Landesmodell und Grundstücksdaten bestimmen die laufende Belastung nach dem Kauf.
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Bodenrichtwert
Was ein Bodenrichtwert aussagt, wo seine Grenzen liegen und warum er keine Einzelbewertung Ihres Grundstücks ersetzt.
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Flurstück
Das Flurstück verbindet Kataster, Grundbuch, Karte und amtliche Grundstücksdaten. Vor dem Kauf zählen Nummer, Zuschnitt und Lage.
Quellen
Grundradar nutzt Destatis (Statistisches Bundesamt), Realsteuerhebesätze, Stand 30.06.2025.