Der Hebesatz ist der Prozentsatz, den die Gemeinde für das jeweilige Steuerjahr festsetzt. Aus dem Grundsteuermessbetrag berechnet die Gemeinde damit die jährliche Grundsteuer. Bei einem Grundsteuermessbetrag von 100 Euro und einem Hebesatz von 475 Prozent sind das 475 Euro Grundsteuer im Jahr.
Den Messbetrag selbst setzt das Finanzamt fest: Es wendet auf den Grundsteuerwert die Steuermesszahl an, die für Grundstücke in § 15 GrStG steht. Die Gemeinde legt darauf nur noch ihren Hebesatz.
Für Wohnhäuser und die meisten Baugrundstücke zählt in der Regel die Grundsteuer B; bei baureifen Grundstücken kann Grundsteuer C hinzukommen. Der Hebesatz beeinflusst die laufende Steuerbelastung am Standort. Der Hebesatz ersetzt weder den Grundsteuerwertbescheid noch den Grundsteuermessbescheid.