Glossar
Hebesatz: kommunaler Faktor für die Grundsteuer
Der Hebesatz bestimmt, wie stark der Grundsteuermessbetrag in Ihrer Gemeinde zur Jahressteuer wird.
Aktualisiert am 22.05.2026 · Fachlich geprüft am 22.05.2026
Definition
Der Hebesatz ist ein von der Gemeinde festgelegter Prozentsatz. Er wird auf den Grundsteuermessbetrag angewendet und macht aus dem Messbetrag die zu zahlende Jahresgrundsteuer. Für Wohnhäuser und die meisten Baugrundstücke ist regelmäßig Grundsteuer B relevant.
Destatis veröffentlicht die Realsteuerhebesätze als amtliche Gemeindedaten. Dadurch lässt sich prüfen, ob ein Kaufstandort steuerlich eher moderat oder teuer wirkt. Der Hebesatz ersetzt aber nicht den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid.
Rechtsgrundlage
§ 25 GrStG regelt das Hebesatzrecht der Gemeinden. Die Gemeinde kann die Hebesätze für Grundsteuer A und B festsetzen; Grundsteuer C kann für baureife Grundstücke gesondert relevant werden.
Seit der Grundsteuerreform 2025 wirkt der kommunale Hebesatz auf neue Messbeträge. Alte Zahlbeträge aus Exposés sollten deshalb nicht ungeprüft als laufende Kosten übernommen werden.
Bedeutung für Käufer
Für Käufer ist der Hebesatz ein Standortfaktor bei den dauerhaften Haltekosten. Zwei vergleichbare Grundstücke können bei gleichem Messbetrag unterschiedliche Jahressteuer auslösen, wenn die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze festlegen.
Prüfen Sie den Hebesatz zusammen mit Landesmodell, Grundsteuermessbetrag, Grundstücksart und Nutzungsabsicht. Erst diese Kombination macht eine realistische Vorabschätzung möglich.
Verwandte Begriffe
- Glossar
Grundsteuer
Seit 2025 gelten neue Grundsteuerwerte. Hebesatz, Landesmodell und Grundstücksdaten bestimmen die Belastung.
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Bodenrichtwert
Was ein Bodenrichtwert aussagt, wo seine Grenzen liegen und warum er keine Einzelbewertung Ihres Grundstücks ersetzt.
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Flurstück
Das Flurstück verbindet Kataster, Grundbuch, Karte und viele amtliche Grundstücksdaten.
Quellen
GrundRadar nutzt Destatis (Statistisches Bundesamt), Realsteuerhebesätze, Stand 30.06.2025.
