Definition
Definition
Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Grundsteuer-Bewertungsmodelle für die Zahlungsbescheide. Die meisten Länder nutzen das Bundesmodell. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen wenden eigene Landesmodelle an.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Das Grundsteuergesetz und das Bewertungsgesetz bilden die bundesrechtliche Grundlage. § 15 GrStG regelt Steuermesszahlen für Grundstücke im Bundesmodell.
Die Länderöffnungsklausel führt dazu, dass ein pauschaler Deutschlandwert fachlich falsch wäre. Der kommunale Hebesatz bleibt zusätzlich entscheidend.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Ist das ein Problem beim Kauf?
Für Käufer ist die Grundsteuer kein einmaliger Kaufnebenposten, sondern eine dauerhafte laufende Belastung. Besonders bei unbebauten oder großen Grundstücken sollte der Hebesatz früh geprüft werden. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde können Sie im Rechner nachschlagen.
Wenn Sie in einem Land mit abweichendem Modell kaufen, behandeln Sie Bundesmodell-Rechner nur als Orientierung. Maßgeblich sind Feststellungsbescheid, Messbescheid und kommunaler Grundsteuerbescheid.
Verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe
Quellen
Quellen
Grundradar zeigt Hebesätze aus der Regionaldatenbank mit Stand 31.12.2024 und kennzeichnet Modellgrenzen.
- § 15 GrStG - Steuermesszahlen im Bundesmodell.
- BMF: neue Grundsteuer - Bundesfinanzministerium zur Reform und Länderöffnungsklausel.
- Grundsteuer-Rechner - Grundradar-Rechner mit Bundesmodellhinweis.