Glossar
Grundsteuer: laufende kommunale Steuer auf Grundbesitz
Seit 2025 gelten neue Grundsteuerwerte. Hebesatz, Landesmodell und Grundstücksdaten bestimmen die Belastung.
Aktualisiert am 25.04.2026 · Fachlich geprüft am 25.04.2026
Definition
Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer auf Grundbesitz. Sie wird über Grundsteuerwert, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz bestimmt und von der Gemeinde erhoben.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Reform praktisch in den Zahlungsbescheiden. Viele Länder nutzen das Bundesmodell, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen nutzen eigene oder abweichende Modelle.
Rechtsgrundlage
Das Grundsteuergesetz und das Bewertungsgesetz bilden die bundesrechtliche Grundlage. § 15 GrStG regelt Steuermesszahlen für Grundstücke im Bundesmodell.
Die Länderöffnungsklausel führt dazu, dass ein pauschaler Deutschlandwert fachlich falsch wäre. Der kommunale Hebesatz bleibt zusätzlich entscheidend.
Bedeutung für Käufer
Für Käufer ist die Grundsteuer kein einmaliger Kaufnebenposten, sondern eine dauerhafte laufende Belastung. Besonders bei unbebauten oder großen Grundstücken sollte der Hebesatz früh geprüft werden.
Wenn Sie in einem Land mit abweichendem Modell kaufen, behandeln Sie Bundesmodell-Rechner nur als Orientierung. Maßgeblich sind Feststellungsbescheid, Messbescheid und kommunaler Grundsteuerbescheid.
Verwandte Begriffe
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Bodenrichtwert
Was ein Bodenrichtwert aussagt, wo seine Grenzen liegen und warum er keine Einzelbewertung Ihres Grundstücks ersetzt.
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Flurstück
Das Flurstück verbindet Kataster, Grundbuch, Karte und viele amtliche Grundstücksdaten.
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Grundbuch
Das Grundbuch zeigt Eigentum, Rechte und Belastungen, ist aber nicht frei öffentlich einsehbar.
Quellen
GrundRadar zeigt Hebesätze aus der Regionaldatenbank mit Stand 31.12.2024 und kennzeichnet Modellgrenzen.
