Glossar
Grundsteuer: laufende kommunale Steuer auf Grundbesitz
Seit 2025 gelten neue Grundsteuerwerte. Hebesatz, Landesmodell und Grundstücksdaten bestimmen die laufende Belastung nach dem Kauf.
Aktualisiert am 25.04.2026 · Fachlich geprüft am 25.04.2026
Definition
Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer auf Grundbesitz. Je nach Grundstücksart und Nutzung geht es um Grundsteuer A, B oder C. Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag. Die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt die Jahressteuer fest.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Grundsteuer-Bewertungsmodelle für die Zahlungsbescheide. Die meisten Länder nutzen das Bundesmodell. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen wenden eigene Landesmodelle an.
Rechtsgrundlage
Das Grundsteuergesetz und das Bewertungsgesetz bilden die bundesrechtliche Grundlage. § 15 GrStG regelt Steuermesszahlen für Grundstücke im Bundesmodell.
Die Länderöffnungsklausel führt dazu, dass ein pauschaler Deutschlandwert fachlich falsch wäre. Der kommunale Hebesatz bleibt zusätzlich entscheidend.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Für Käufer ist die Grundsteuer kein einmaliger Kaufnebenposten, sondern eine dauerhafte laufende Belastung. Besonders bei unbebauten oder großen Grundstücken sollte der Hebesatz früh geprüft werden.
Wenn Sie in einem Land mit abweichendem Modell kaufen, behandeln Sie Bundesmodell-Rechner nur als Orientierung. Maßgeblich sind Feststellungsbescheid, Messbescheid und kommunaler Grundsteuerbescheid.
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Was ein Bodenrichtwert aussagt, wo seine Grenzen liegen und warum er keine Einzelbewertung Ihres Grundstücks ersetzt.
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Quellen
Grundradar zeigt Hebesätze aus der Regionaldatenbank mit Stand 31.12.2024 und kennzeichnet Modellgrenzen.