grundradar

Glossar

Grundsteuer: laufende kommunale Steuer auf Grundbesitz

Seit 2025 gelten neue Grundsteuerwerte. Hebesatz, Landesmodell und Grundstücksdaten bestimmen die Belastung.

Aktualisiert am 25.04.2026 · Fachlich geprüft am 25.04.2026

Definition

Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer auf Grundbesitz. Sie wird über Grundsteuerwert, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz bestimmt und von der Gemeinde erhoben.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Reform praktisch in den Zahlungsbescheiden. Viele Länder nutzen das Bundesmodell, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen nutzen eigene oder abweichende Modelle.

Rechtsgrundlage

Das Grundsteuergesetz und das Bewertungsgesetz bilden die bundesrechtliche Grundlage. § 15 GrStG regelt Steuermesszahlen für Grundstücke im Bundesmodell.

Die Länderöffnungsklausel führt dazu, dass ein pauschaler Deutschlandwert fachlich falsch wäre. Der kommunale Hebesatz bleibt zusätzlich entscheidend.

Bedeutung für Käufer

Für Käufer ist die Grundsteuer kein einmaliger Kaufnebenposten, sondern eine dauerhafte laufende Belastung. Besonders bei unbebauten oder großen Grundstücken sollte der Hebesatz früh geprüft werden.

Wenn Sie in einem Land mit abweichendem Modell kaufen, behandeln Sie Bundesmodell-Rechner nur als Orientierung. Maßgeblich sind Feststellungsbescheid, Messbescheid und kommunaler Grundsteuerbescheid.

Verwandte Begriffe

Quellen

GrundRadar zeigt Hebesätze aus der Regionaldatenbank mit Stand 31.12.2024 und kennzeichnet Modellgrenzen.