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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Vulkaneifel: Grundsteuer B Median 465% (2025)

Die Steuerlast aus Grundbesitz wird über den lokalen Satz und das Reformmodell eingeordnet.

Faktenüberblick

Median Hebesatz B: 465%

Der Landkreis umfasst 109 Gemeinden. Min 0%, Max 750%.

Gemeinden

109

mit Hebesatz

109

BL-Median

465%

Perzentil im Bundesland

62%

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Kerschenbach0%
  • Reuth0%
  • Scheid0%

Teuerste Gemeinden

  • Lissendorf750%
  • Jünkerath700%
  • Hallschlag700%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Nordrhein-Westfalen weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
300.665,06 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
93,21 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
433,41 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
6,88 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel
GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer CGewerbesteuer
Kerschenbach0%0%nicht erhoben380%
Reuth0%0%nicht erhoben380%
Scheid0%0%nicht erhoben380%
Bereborn240%270%nicht erhoben320%
Sarmersbach204%275%nicht erhoben380%
Arbach255%290%nicht erhoben330%
Walsdorf270%290%nicht erhoben320%
Beinhausen300%365%nicht erhoben365%
Berenbach300%365%nicht erhoben365%
Bongard300%365%nicht erhoben365%
Drees300%365%nicht erhoben365%
Gelenberg300%365%nicht erhoben365%
Gunderath300%365%nicht erhoben380%
Hinterweiler345%365%nicht erhoben380%
Hörschhausen300%365%nicht erhoben365%
Katzwinkel300%365%nicht erhoben365%
Kirsbach300%365%nicht erhoben365%
Kolverath300%365%nicht erhoben365%
Kötterichen300%365%nicht erhoben365%
Lirstal300%365%nicht erhoben365%
Mannebach300%365%nicht erhoben365%
Mosbruch300%365%nicht erhoben365%
Neichen300%365%nicht erhoben365%
Nitz300%365%nicht erhoben365%
Oberelz300%365%nicht erhoben365%
Reimerath300%365%nicht erhoben365%
Retterath300%365%nicht erhoben365%
Sassen300%365%nicht erhoben365%
Ueß300%365%nicht erhoben365%
Welcherath300%365%nicht erhoben365%
Strohn325%415%nicht erhoben365%
Berndorf345%465%nicht erhoben380%
Betteldorf345%465%nicht erhoben380%
Birgel450%465%nicht erhoben400%
Bleckhausen345%465%nicht erhoben395%
Bodenbach345%465%nicht erhoben380%
Borler345%465%nicht erhoben380%
Boxberg345%465%nicht erhoben380%
Brockscheid345%465%nicht erhoben395%
Brücktal345%465%nicht erhoben380%
Demerath345%465%nicht erhoben395%
Dockweiler345%465%nicht erhoben380%
Dohm-Lammersdorf345%465%nicht erhoben380%
Dreis-Brück345%465%nicht erhoben380%
Ellscheid345%465%nicht erhoben395%
Gefell345%465%nicht erhoben380%
Gönnersdorf465%465%nicht erhoben400%
Höchstberg345%465%nicht erhoben380%
Hohenfels-Essingen410%465%nicht erhoben380%
Horperath345%465%nicht erhoben380%
Hörscheid345%465%nicht erhoben380%
Kaperich345%465%nicht erhoben380%
Kelberg345%465%nicht erhoben380%
Kirchweiler345%465%nicht erhoben380%
Kradenbach345%465%nicht erhoben380%
Meisburg345%465%nicht erhoben380%
Nerdlen345%465%nicht erhoben405%
Niederstadtfeld345%465%nicht erhoben380%
Nohn345%465%nicht erhoben380%
Oberbettingen365%465%nicht erhoben395%
Oberehe-Stroheich345%465%nicht erhoben380%
Oberstadtfeld345%465%nicht erhoben380%
Ormont345%465%nicht erhoben380%
Saxler345%465%nicht erhoben380%
Schüller345%465%nicht erhoben380%
Stadtkyll400%465%nicht erhoben400%
Steffeln345%465%nicht erhoben380%
Strotzbüsch365%465%nicht erhoben380%
Üdersdorf345%465%nicht erhoben405%
Udler345%465%nicht erhoben380%
Uersfeld345%465%nicht erhoben380%
Utzerath345%465%nicht erhoben395%
Weidenbach345%465%nicht erhoben380%
Wiesbaum365%465%nicht erhoben400%
Winkel (Eifel)345%465%nicht erhoben395%
Berlingen415%470%nicht erhoben405%
Schutz345%471%nicht erhoben380%
Darscheid345%475%nicht erhoben380%
Mürlenbach425%480%nicht erhoben380%
Mückeln345%485%nicht erhoben400%
Schalkenmehren345%485%nicht erhoben405%
Kopp425%490%nicht erhoben380%
Esch495%495%nicht erhoben395%
Kerpen (Eifel)395%500%nicht erhoben395%
Rockeskyll445%500%nicht erhoben420%
Üxheim445%500%nicht erhoben420%
Schönbach345%510%nicht erhoben395%
Densborn465%520%nicht erhoben405%
Immerath345%520%nicht erhoben395%
Feusdorf500%525%nicht erhoben450%
Gerolstein, Stadt525%525%nicht erhoben430%
Pelm475%530%nicht erhoben415%
Birresborn485%540%nicht erhoben435%
Steineberg345%540%nicht erhoben450%
Wallenborn365%540%nicht erhoben380%
Basberg365%550%nicht erhoben395%
Deudesfeld345%550%nicht erhoben380%
Gillenfeld345%550%nicht erhoben395%
Kalenborn-Scheuern500%550%nicht erhoben400%
Salm415%550%nicht erhoben395%
Steiningen345%550%nicht erhoben380%
Mehren365%560%nicht erhoben395%
Duppach545%600%nicht erhoben410%
Daun, Stadt495%642%nicht erhoben425%
Hillesheim, Stadt425%650%nicht erhoben430%
Neroth900%650%nicht erhoben545%
Hallschlag540%700%nicht erhoben435%
Jünkerath645%700%nicht erhoben415%
Lissendorf570%750%nicht erhoben435%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Vulkaneifel

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Der amtliche Bescheid bleibt maßgeblich, weil Landesmodell und Grundstücksmerkmale die Berechnung prägen.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Vergleich

Landkreis vs. Bundesland-Median

Der Landkreis-Median 465% steht dem Bundesland-Median 465% gegenüber.

Perzentil

Rang im Bundesland

Der Landkreis liegt im 62. Perzentil unter 2.299 vergleichbaren Gemeinde-Werten.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Jahresvergleich 2024 zu 2025

Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.

Bodenrichtwert-Kreuzverweis

Bodenwert für die Steuer-Schätzung prüfen

Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.

Bodenrichtwert im Landkreis Vulkaneifel öffnen
A/B/C-Vergleichsleiste

Grundsteuer A, B, C im Überblick

Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.

Grundsteuer AGrundsteuer BGrundsteuer C
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?+

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?+

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?+

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?+

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?+

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?+

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?+

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?+

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?+

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?+

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Datenstand
Methodik und Rechtsgrundlage

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Datenstand

Quelle, Lizenz und Zuständigkeit

Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.

Weitere Einordnung
Hinweis
Cat3-Erweiterung: Detailprüfungen zu Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart folgen in der nächsten Ausbaustufe.
Hebesatz-Klassen

Histogramm nach sechs Klassen

109 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.

Landkreis-Kennzahlen

Median Hebesatz B: 465%

Gemeinden: 109

Datenstand: 30.6.2025