Der lokale Grundsteuer-Hebesatz wird nach dem eigenen Ländermodell dargestellt und mit den Vergleichsräumen abgeglichen.
Der Landkreis umfasst 20 Gemeinden. Min 200%, Max 533%.
Gemeinden
20
mit Hebesatz
19
BL-Median
300%
Perzentil im Bundesland
31%
Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.
Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert
Hinweis: Niedersächsisches Flächen-Lage-Modell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Leer. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Berechnen Sie einen Bundesmodell-Wert mit dem Landkreis-Median und eigenem Bodenwert.
Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert
Hinweis: Niedersächsisches Flächen-Lage-Modell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Leer. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.
| Gemeinde | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Grundsteuer C | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|---|
| Westoverledingen | 300% | 200% | nicht erhoben | 330% |
| Filsum | 640% | 215% | nicht erhoben | 390% |
| Rhauderfehn | 335% | 215% | nicht erhoben | 350% |
| Uplengen | 376% | 219% | nicht erhoben | 360% |
| Ostrhauderfehn | 350% | 220% | nicht erhoben | 380% |
| Firrel | 526% | 232% | nicht erhoben | 440% |
| Jemgum | 390% | 234% | nicht erhoben | 390% |
| Detern, Flecken | 460% | 235% | nicht erhoben | 390% |
| Brinkum | 526% | 242% | nicht erhoben | 420% |
| Bunde | 390% | 247% | nicht erhoben | 390% |
| Weener, Stadt | 463% | 248% | nicht erhoben | 400% |
| Holtland | 497% | 269% | nicht erhoben | 420% |
| Nortmoor | 270% | 270% | nicht erhoben | 360% |
| Hesel | 406% | 276% | nicht erhoben | 450% |
| Moormerland | 380% | 280% | nicht erhoben | 400% |
| Schwerinsdorf | 752% | 289% | nicht erhoben | 520% |
| Leer (Ostfriesland), Stadt | 381% | 403% | nicht erhoben | 410% |
| Borkum, Stadt | 456% | 456% | nicht erhoben | 400% |
| Neukamperfehn | 804% | 533% | nicht erhoben | 380% |
| Insel Lütje Hörn, gemfr. Gebiet | ausstehend | ausstehend | nicht erhoben | ausstehend |
Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.
Der amtliche Bescheid bleibt maßgeblich, weil Landesmodell und Grundstücksmerkmale die Berechnung prägen.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 5 NGrStG (Niedersächsisches Grundsteuergesetz; § 2 = Bemessung, § 5 = Hebesatzrecht). In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.
Der Landkreis-Median 247% steht dem Bundesland-Median 300% gegenüber.
Der Landkreis liegt im 31. Perzentil unter 941 vergleichbaren Gemeinde-Werten.
Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.
Die Landkreis-Sicht nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde. Ein belastbarer gewichteter Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde vollständig sind.
Der Hebesatz erklärt nur den kommunalen Multiplikator. Für eine belastbare Rechnung brauchen Sie zusätzlich den Bodenwert oder den Messbescheid.
Grundsteuer B ist der Wohn- und Baugrundstücksanker. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Grundsteuer C wird nur erhoben, wenn die Gemeinde sie ausdrücklich nutzt.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des aktuellen Destatis-Jahres aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Niedersachsen gilt zusätzlich § 2 + § 5 NGrStG.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: DL-DE/BY-2.0.
20 Gemeinden werden in die Klassen unter 300%, 300-399%, 400-499%, 500-599%, 600-699% und ab 700% eingeordnet.
Landkreis-Kennzahlen
Median Hebesatz B: 247%
Gemeinden: 20
Datenstand: 30.6.2025