Glossar
Radon: radioaktives Bodengas und gesetzliche Vorsorgegebiete
Radon entsteht im Boden und kann sich in Innenräumen anreichern. §§ 121 bis 132 StrlSchG regeln Vorsorgegebiete, Referenzwert und Messpflichten.
Aktualisiert am 24.05.2026 · Fachlich geprüft am 24.05.2026
Definition
Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von Uran und Radium in Böden und Gesteinen entsteht. Radon kann über Risse, Leitungsdurchführungen oder undichte Bodenplatten in Gebäude gelangen und sich in Kellern oder Erdgeschossen anreichern.
Stand 07.07.2026: § 124 StrlSchG nennt für Aufenthaltsräume einen Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter Raumluft; gemeint ist die über ein Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration. Eine Radonpotenzialkarte zeigt eine geogene Prognose für ein Gebiet und erlaubt keine Aussage zu konkreten Radonwerten auf einem Grundstück oder in einem Gebäude. Radonvorsorgegebiete legt die zuständige Landesbehörde nach § 121 StrlSchG fest; rechtlich maßgeblich ist die Veröffentlichung des jeweiligen Bundeslandes. Quelle, Stand und Nutzungsbedingungen der verwendeten Karte müssen je Datensatz geprüft werden. Eine geeignete Langzeitmessung in den genutzten Aufenthaltsräumen zeigt die Radon-222-Aktivitätskonzentration im konkreten Gebäude für den Messzeitraum.
Rechtsgrundlage
Die §§ 121 bis 132 StrlSchG bündeln den Radonschutz. § 121 verpflichtet die Länder zur Ausweisung von Radonvorsorgegebieten. § 124 setzt den Referenzwert für Aufenthaltsräume, § 123 verlangt bei Neubauten bauliche Schutzmaßnahmen, und § 126 ordnet Messungen an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss innerhalb dieser Gebiete an. Eine generelle Messpflicht für Privatpersonen besteht nicht.
Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht zwei bundesweite Karten: das geogene Radonpotenzial und die rechtlich ausgewiesenen Vorsorgegebiete. Die rechtliche Festlegung der Vorsorgegebiete bleibt jedoch je Bundesland eigenständig; derzeit sind 384 Gemeinden in fünf Ländern ausgewiesen.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Wer ein Grundstück im Radonvorsorgegebiet kauft und neu baut, muss bauliche Schutzmaßnahmen nach § 123 StrlSchG einplanen, etwa eine durchgehende Bodenplatte und radondichte Durchführungen für Leitungen. Beim Bestandskauf schafft eine Langzeitmessung im Wohnraum mit überschaubaren Kosten Klarheit.
Ein erhöhtes Radonpotenzial ist kein Kaufhindernis, aber ein Argument für sorgfältige Bauausführung und gegebenenfalls eine Preisverhandlung. Die BfS-Karte liefert eine Prognose; der tatsächliche Innenraumwert hängt zusätzlich von Bauweise, Lüftung und Nutzungsverhalten ab.
Verwandte Begriffe
- Glossar
Altlasten
Altlasten können Kaufpreis, Baukosten und Nutzbarkeit prägen. Entscheidend sind Historie, Katasterauskunft, Gutachten und die Pflichtenkette nach § 4 BBodSchG.
- Glossar
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan regelt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Käufer prüfen Nutzung, Baugrenzen, Höhe und Nebenanlagen.
- Glossar
Bodenrichtwert
Was ein Bodenrichtwert aussagt, wo seine Grenzen liegen und warum er keine Einzelbewertung Ihres Grundstücks ersetzt.
Quellen
Grundradar verweist auf die BfS-Karten und nennt den Vorsorgestatus pro Gemeinde dort, wo das Bundesland ihn ausgewiesen hat. Eine Innenraummessung am konkreten Objekt bleibt Aufgabe eines anerkannten Messdienstes.