Glossar
Radon: radioaktives Bodengas und gesetzliche Vorsorgegebiete
Radon entsteht im Boden und kann sich in Innenräumen anreichern. §§ 121 bis 132 StrlSchG regeln Vorsorgegebiete, Referenzwert und Messpflichten.
Aktualisiert am 24.05.2026 · Fachlich geprüft am 24.05.2026
Definition
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von Uran im Boden entsteht. Über Risse, Kellerwände und undichte Bodenplatten kann es in Gebäude eindringen und sich vor allem in Erdgeschossen und Kellerräumen anreichern.
Maßgeblich für den Wohnbereich ist der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft nach § 124 StrlSchG. Bezugsgröße ist die Innenraumluft, nicht der Bodengas-Gehalt; Letzterer dient nur als Hinweis auf das geologische Potenzial.
Rechtsgrundlage
Die §§ 121 bis 132 StrlSchG bündeln den Radonschutz. § 121 verpflichtet die Länder zur Ausweisung von Radonvorsorgegebieten. § 124 setzt den Referenzwert für Aufenthaltsräume, § 123 verlangt bei Neubauten bauliche Schutzmaßnahmen, und § 126 ordnet Messungen an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss innerhalb dieser Gebiete an. Eine generelle Messpflicht für Privatpersonen besteht nicht.
Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht zwei bundesweite Karten: das geogene Radonpotenzial und die rechtlich ausgewiesenen Vorsorgegebiete. In der internen Datenmethodik-Matrix sind beide Layer als AMTLICH bundesweit eingestuft. Die rechtliche Festlegung der Vorsorgegebiete bleibt jedoch je Bundesland eigenständig — derzeit 384 Gemeinden in fünf Ländern.
Bedeutung für Käufer
Wer ein Grundstück im Radonvorsorgegebiet kauft und neu baut, muss bauliche Schutzmaßnahmen nach § 123 StrlSchG einplanen — etwa eine durchgehende Bodenplatte und radondichte Durchführungen für Leitungen. Beim Bestandskauf schafft eine Langzeitmessung im Wohnraum mit überschaubaren Kosten Klarheit.
Ein erhöhtes Radonpotenzial ist kein Kaufhindernis, aber ein Argument für sorgfältige Bauausführung und gegebenenfalls eine Preisverhandlung. Die BfS-Karte liefert eine Prognose; der tatsächliche Innenraumwert hängt zusätzlich von Bauweise, Lüftung und Nutzungsverhalten ab.
Verwandte Begriffe
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Altlasten
Altlasten können Kaufpreis, Baukosten und Nutzbarkeit prägen. Entscheidend sind Historie, Katasterauskunft, Gutachten und die Pflichtenkette nach § 4 BBodSchG.
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Der Bebauungsplan regelt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf und welche Festsetzungen zu beachten sind.
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Was ein Bodenrichtwert aussagt, wo seine Grenzen liegen und warum er keine Einzelbewertung Ihres Grundstücks ersetzt.
Quellen
GrundRadar verweist auf die BfS-Karten und nennt den Vorsorgestatus pro Gemeinde dort, wo das Bundesland ihn ausgewiesen hat. Eine Innenraummessung am konkreten Objekt bleibt Aufgabe eines anerkannten Messdienstes.
