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Landkreis · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Wittenberg

Für die Grundsteuer B beträgt der Median im Landkreis Wittenberg 2025 416 %. Grundlage sind 9 Gemeinden mit gemeldetem Wert (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Der Kreis setzt keinen eigenen Hebesatz. Entscheidend bleibt Ihre Gemeinde. Die Spanne reicht von 385 % in Jessen (Elster), Stadt bis 500 % in Zahna-Elster, Stadt.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Median im Landkreis Wittenberg · Grundsteuer B2025
416 %

Von Grundradar aus den veröffentlichten Hebesätzen B von 9 Gemeinden berechnet. Das Gebiet beschließt keinen eigenen Hebesatz.

Minimum (Jessen (Elster), Stadt)385 %
Maximum (Zahna-Elster, Stadt)500 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Sachsen-Anhalt402 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Deutschland395 %
Hebesatz B = Prozentsatz auf den Grundsteuermessbetrag
01 / 9Einordnung

Hebesätze B im Landkreis Wittenberg im Landes- und Deutschlandvergleich

Der von Grundradar berechnete Median der Gemeinde-Hebesätze B beträgt im Landkreis Wittenberg im Datenjahr 2025 416 %. Er liegt 14 Prozentpunkte über dem Median der Gemeinde-Hebesätze B in Sachsen-Anhalt (402 %) und 21 Prozentpunkte über dem Median in Deutschland (395 %).

Landkreis Wittenberg416 %
Median der Gemeinde-Hebesätze B in Sachsen-Anhalt402 %
Anhalt-Bitterfeld400 %
Median in Deutschland395 %
Verglichen werden Gemeinde-Hebesätze B. Werte über 100 % sind normal. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100.
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Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 416 %

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Gemeinden im Landkreis Wittenberg

Verglichen werden die von Destatis veröffentlichten Hebesätze B der Gemeinden im Landkreis Wittenberg im Datenjahr 2025. Der von Grundradar berechnete Gebietsmedian beträgt 416 %. Öffnen Sie eine Gemeinde, um Datenjahr und Quelle gemeinsam zu prüfen.

Sortieren:
GemeindeHebesatz BAbweichung zu 2024 in ProzentpunktenAbweichung vom Median der Gemeinden
Zahna-Elster, Stadt500 %+130über Gebietsmedian
Wittenberg, Lutherstadt470 %+75über Gebietsmedian
Annaburg, Stadt435 %+60über Gebietsmedian
Bad Schmiedeberg, Stadt430 %±0über Gebietsmedian
Coswig (Anhalt), Stadt416 %±0auf Gebietsmedian
Oranienbaum-Wörlitz, Stadt415 %±0unter Gebietsmedian
Gräfenhainichen, Stadt395 %+22unter Gebietsmedian
Kemberg, Stadt390 %±0unter Gebietsmedian
Jessen (Elster), Stadt385 %±0unter Gebietsmedian
Hebesatz B je Gemeinde, Datenjahr 2025. Wenn der Vergleich das Reformjahr 2025 überschreitet, lässt sich aus der Änderung des Satzes allein keine Änderung der Jahressteuer ableiten.

Vergleichbare Landkreise

Die aufgeführten Gebiete in Sachsen-Anhalt haben einen ähnlichen von Grundradar berechneten Median der Gemeinde-Hebesätze B. Die Auswahl bezieht sich auf die Höhe des Medians, nicht auf räumliche Nähe.

LandkreisMedian BGemeindenAbweichung von Landkreis Wittenberg
Anhalt-Bitterfeld400 %10−16 Pp.
Börde400 %34−16 Pp.
Stendal400 %25−16 Pp.
Burgenlandkreis399 %33−17 Pp.
Saalekreis398 %20−18 Pp.

Die Werte liegen dem Median dieses Gebiets am nächsten. Daraus folgt keine räumliche Nachbarschaft.

Entwicklung 20192025

Von Grundradar berechneter Median der von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätze B im Landkreis Wittenberg je Datenjahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

385 %2019
385 %2020
385 %2021
385 %2022
390 %2023
390 %2024
416 %2025
Datenstand 30.06.2025. Grundradar berechnet für jedes Datenjahr den Median aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B.

Modell und Reform

Bundesmodell

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuermessbetrag nach dem Bundesmodell. Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz B. Grundradar berechnet aus den von Destatis veröffentlichten Gemeinde-Hebesätzen B den Gebietsmedian. Die Jahressteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz B ÷ 100. Rechtsgrundlage: § 25 (4) GrStG (Hebesatzrecht mit Wohn/Nichtwohn-Option); § 220 ff. BewG.

Der Gebietsmedian enthält nur Gemeinde-Hebesätze B für Wohn- und Baugrundstücke. Hebesätze A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die optionale Grundsteuer C werden nicht in diesen Median einbezogen.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz im Landkreis Wittenberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis Wittenberg?

Der Median der Grundsteuer B liegt im Landkreis Wittenberg bei 416 % über 9 Gemeinden. Die Spanne reicht von 385 % bis 500 %.

Welche Gemeinde ist am teuersten?

Am höchsten liegen Zahna-Elster, Stadt (500 %), Wittenberg, Lutherstadt (470 %), Annaburg, Stadt (435 %); am günstigsten Jessen (Elster), Stadt (385 %).

Warum unterscheiden sich Gemeinden im selben Landkreis?

Der Hebesatz ist kommunale Selbstverwaltung: Jede Gemeinde beschließt ihren eigenen Satz. Der Landkreis selbst erhebt keinen Grundsteuer-Hebesatz – der Kreiswert ist nur der Median über die Gemeinden.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid, den Hebesatz Ihrer Gemeinde zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Sachsen-Anhalt wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 25 Abs. 4 GrStG, § 220 ff. BewG eingeordnet.

KennzahlMedian der Gemeinde-Hebesätze B, von Grundradar ungewichtet berechnet
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationMedian über 9 Gemeinden im Landkreis Wittenberg
StichprobeFür dieses Gebiet liegen zu wenige veröffentlichte Gemeinde-Hebesätze B für stabile Perzentile vor. Genannt werden deshalb nur niedrigster und höchster Satz.
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Dort ist der Wert ein von der Stadt beschlossener Hebesatz B und kein Median über mehrere Gemeinden. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.
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