Der lokale Grundsteuer-Hebesatz wird nach dem Bundesmodell dargestellt und mit den Vergleichsräumen abgeglichen.
Der lokale Wert steht oberhalb des Medianwerts; gegenüber dem Vorjahr hat er sich auffällig bewegt.
Rang im Landkreis
67%
Rang im Bundesland
87%
Rang bundesweit
79%
Aus Bodenwert, Steuermessbetrag und Hebesatz entsteht die jährliche Grundsteuer B; hier mit einem mittleren Hebesatz.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 148 € |
Berechnen Sie einen Grundstückswert mit lokalem Hebesatz und eigenem Bodenwert.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 350% |
| Grundsteuer B | 476% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 391% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Der Abschnitt erklärt, warum der Hebesatz B allein noch keine vollständige Steuerprognose ergibt.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 15 + § 25 GrStG; § 220 ff. BewG. Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Der lokale Multiplikator wird gegen erreichbare Nachbargemeinden gespiegelt.
Die Gemeinde liegt bei 476%; der Landkreis-Median beträgt 438%.
Ganzlin liegt im 67. Perzentil unter 142 Gemeinde-Werten im Landkreis.
Bundesland-Median: 400%. Bundesweites Perzentil: 79%.
Vorjahr 2024: 437%; aktuell 476%.
Wenn lokale Bodenrichtwerte vorhanden sind, ergänzt der Bodenwert die Hebesatzrechnung. Fehlt BORIS-Abdeckung, nutzen Sie den Wert aus Ihrem Bescheid.
Die Leiste trennt landwirtschaftliche Flächen, Wohngrundstücke, baureife unbebaute Grundstücke und Gewerbesteuer.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Mecklenburg-Vorpommern gilt zusätzlich § 15 + § 25 GrStG, § 220 ff. BewG.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Gemeinde-Kennzahlen
Grundsteuer B: 476%
Landkreis: Ludwigslust-Parchim
Datenstand: 30.6.2025