Im Mittelpunkt steht der Hebesatz B als kommunaler Faktor der Grundsteuer nach dem eigenen Ländermodell.
Der lokale Wert steht unterhalb des Medianwerts; gegenüber dem Vorjahr hat er sich auffällig bewegt.
Rang im Landkreis
44%
Rang im Bundesland
13%
Rang bundesweit
21%
Landesmodell beachten
Hinweis: Hessisches Flächen-Faktor-Modell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Edermünde. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Die Abgabenrechnung zur Grundsteuer B bleibt eine Orientierung, weil Hebesatz, Bescheidwerte und Grundstücksdaten abweichen können. Die Berechnung ist deshalb als Bundesmodell-Vergleichswert einzuordnen.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 85 € |
Berechnen Sie einen Grundstückswert mit lokalem Hebesatz und eigenem Bodenwert.
Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert
Hinweis: Hessisches Flächen-Faktor-Modell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Edermünde. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 395% |
| Grundsteuer B | 275% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 420% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Der amtliche Bescheid bleibt maßgeblich, weil Landesmodell und Grundstücksmerkmale die Berechnung prägen.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 5 HGrStG (Hessisches Grundsteuergesetz; § 2 = Bemessung Flächen-Faktor, § 5 = Hebesatz). Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Die Vergleichsorte machen die kommunale Belastung im direkten Umfeld sichtbar.
Die Gemeinde liegt bei 275%; der Landkreis-Median beträgt 300%.
Edermünde liegt im 44. Perzentil unter 27 Gemeinde-Werten im Landkreis.
Bundesland-Median: 420%. Bundesweites Perzentil: 21%.
Vorjahr 2024: 465%; aktuell 275%.
Wenn lokale Bodenrichtwerte vorhanden sind, ergänzt der Bodenwert die Hebesatzrechnung. Fehlt BORIS-Abdeckung, nutzen Sie den Wert aus Ihrem Bescheid.
Die Leiste trennt landwirtschaftliche Flächen, Wohngrundstücke, baureife unbebaute Grundstücke und Gewerbesteuer.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Hessen gilt zusätzlich § 2 + § 5 HGrStG.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Gemeinde-Kennzahlen
Grundsteuer B: 275%
Landkreis: Schwalm-Eder-Kreis
Datenstand: 30.6.2025