Der lokale Grundsteuer-Hebesatz wird nach dem eigenen Ländermodell dargestellt und mit den Vergleichsräumen abgeglichen.
Die Abgabenlast ordnet sich unterhalb des Medianwerts ein; im Jahresvergleich bewegt sich der Hebesatz auffällig.
Rang im Landkreis
27%
Rang im Bundesland
38%
Rang bundesweit
17%
Landesmodell beachten
Hinweis: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Nerenstetten. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Die Belastung für Grundbesitz wird aus Messbetrag und Hebesatz der Grundsteuer B abgeleitet. Die Berechnung ist deshalb als Bundesmodell-Vergleichswert einzuordnen.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 78 € |
Berechnen Sie einen Grundstückswert mit lokalem Hebesatz und eigenem Bodenwert.
Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert
Hinweis: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Nerenstetten. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 340% |
| Grundsteuer B | 250% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 340% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Rechtlich ist die Grundsteuer zweistufig: Bewertungsverfahren und Steuermesszahl ergeben den Messbetrag, den die Gemeinde mit dem Hebesatz auf die Jahressteuer hochrechnet (§ 2 + § 14 LGrStG BW).
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz). Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Der lokale Satz lässt sich mit angrenzenden Märkten prüfen: derzeit ähnlich wie bei den Nachbargemeinden.
Die Gemeinde liegt bei 250%; der Landkreis-Median beträgt 280%.
Nerenstetten liegt im 27. Perzentil unter 55 Gemeinde-Werten im Landkreis.
Bundesland-Median: 290%. Bundesweites Perzentil: 17%.
Vorjahr 2024: 310%; aktuell 250%.
Wenn lokale Bodenrichtwerte vorhanden sind, ergänzt der Bodenwert die Hebesatzrechnung. Fehlt BORIS-Abdeckung, nutzen Sie den Wert aus Ihrem Bescheid.
Die Leiste trennt landwirtschaftliche Flächen, Wohngrundstücke, baureife unbebaute Grundstücke und Gewerbesteuer.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Baden-Württemberg gilt zusätzlich § 2 + § 14 LGrStG BW.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Gemeinde-Kennzahlen
Grundsteuer B: 250%
Landkreis: Alb-Donau-Kreis
Datenstand: 30.6.2025