Glossar
Naturschutzgebiet: strenger Flächenschutz nach § 23 BNatSchG
Im Naturschutzgebiet sind Veränderungen grundsätzlich untersagt. Abgrenzung zu Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet entscheidet über den realen Nutzungsspielraum.
Aktualisiert am 24.05.2026 · Fachlich geprüft am 24.05.2026
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