Definition
Definition
Die Folgen für ein Grundstück hängen vom Schutzzweck und von der Verordnung ab. Manche Nutzungen bleiben möglich, andere brauchen eine Ausnahme, Befreiung oder Nebenbestimmungen der Behörde.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
§ 26 BNatSchG setzt den Rahmen. Die Details stehen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung und werden von der zuständigen Behörde ausgelegt.
Planungsrechtliche Zulässigkeit ersetzt nicht die naturschutzrechtliche Zulässigkeit. Beide Ebenen müssen zusammen geprüft werden.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Ist das ein Problem beim Kauf?
Ein Landschaftsschutzgebiet ist selten so strikt wie ein Naturschutzgebiet, kann aber Zufahrt, Einfriedung, Erdarbeiten oder Nutzungsänderung genehmigungspflichtig machen.
Lesen Sie vor dem Kauf die Schutzgebietsverordnung und fragen Sie die zuständige Behörde nach Auflagen. Sonst werden Zeitplan, Baukosten und Nutzungsspielraum schnell unsicher.
Verwandte Begriffe
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Quellen
Quellen
Grundradar gleicht den Standort mit Landschaftsschutzgebieten im bundesweit zusammengeführten BfN-Datensatz ab. Welche Nutzungen zulässig sind, ergibt sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.
- § 26 BNatSchG - Bundesrechtlicher Rahmen für Landschaftsschutzgebiete.
- BfN Schutzgebiete-WFS - Live genutzter bundesweit harmonisierter Schutzgebietsdienst.