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Glossar

Landschaftsschutzgebiet: großflächiger Schutz von Landschaft und Naturhaushalt

Ein Landschaftsschutzgebiet kann Nutzung, Bauplanung und Genehmigungen begrenzen. Entscheidend sind Verordnung, Schutzzweck und Ausnahmen.

Aktualisiert am 22.05.2026 · Fachlich geprüft am 22.05.2026

Definition

Ein Landschaftsschutzgebiet schützt größere Räume, etwa wegen Landschaftsbild, Erholung, Naturhaushalt oder kulturhistorischer Prägung. Die Grenzen sind oft weiter gezogen als bei einem Naturschutzgebiet.

Die Folgen für ein Grundstück hängen vom Schutzzweck und von der Verordnung ab. Manche Nutzungen bleiben möglich, andere brauchen eine Ausnahme, Befreiung oder Nebenbestimmungen der Behörde.

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Rechtsgrundlage

§ 26 BNatSchG setzt den Rahmen. Die Details stehen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung und werden von der zuständigen Behörde ausgelegt.

Planungsrechtliche Zulässigkeit ersetzt nicht die naturschutzrechtliche Zulässigkeit. Beide Ebenen müssen zusammen geprüft werden.

Ist das ein Problem beim Kauf?

Ein Landschaftsschutzgebiet ist selten so strikt wie ein Naturschutzgebiet, kann aber Zufahrt, Einfriedung, Erdarbeiten oder Nutzungsänderung genehmigungspflichtig machen.

Lesen Sie vor dem Kauf die Schutzgebietsverordnung und fragen Sie die zuständige Behörde nach Auflagen. Sonst werden Zeitplan, Baukosten und Nutzungsspielraum schnell unsicher.

Verwandte Begriffe

Quellen

Grundradar zeigt Landschaftsschutzgebiete aus dem bundesweit harmonisierten BfN-Datensatz als Restriktionshinweis.

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