Die Steuerlast aus Grundbesitz wird über den lokalen Satz und das Reformmodell eingeordnet.
Rang und Vorjahresvergleich bündeln das Bild: oberhalb des Medianwerts gelegen, gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben.
Rang im Landkreis
70%
Rang im Bundesland
80%
Rang bundesweit
63%
Die Belastung für Grundbesitz wird aus Messbetrag und Hebesatz der Grundsteuer B abgeleitet.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 136 € |
Berechnen Sie einen Grundstückswert mit lokalem Hebesatz und eigenem Bodenwert.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 315% |
| Grundsteuer B | 440% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 400% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Für Eigentümer zählt nicht nur der Prozentsatz, sondern auch die Berechnung davor: dem Bundesmodell mit angepasster Steuermesszahl.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 1 SächsGrStMG (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz; abweichende Steuermesszahlen Wohn/Nichtwohn von § 15 GrStG); § 25 GrStG. Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Der Nachbarschaftsvergleich zeigt, ob die Grundsteuer B im Umfeld günstiger oder teurer ausfällt; hier ist sie ähnlich wie bei den Nachbargemeinden.
Die Gemeinde liegt bei 440%; der Landkreis-Median beträgt 428%.
Mühlental liegt im 70. Perzentil unter 37 Gemeinde-Werten im Landkreis.
Bundesland-Median: 401%. Bundesweites Perzentil: 63%.
Vorjahr 2024: 440%; aktuell 440%.
Wenn lokale Bodenrichtwerte vorhanden sind, ergänzt der Bodenwert die Hebesatzrechnung. Fehlt BORIS-Abdeckung, nutzen Sie den Wert aus Ihrem Bescheid.
Die Leiste trennt landwirtschaftliche Flächen, Wohngrundstücke, baureife unbebaute Grundstücke und Gewerbesteuer.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Sachsen gilt zusätzlich § 1 SächsGrStMG i. V. m. § 25 GrStG.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Gemeinde-Kennzahlen
Grundsteuer B: 440%
Landkreis: Vogtlandkreis
Datenstand: 30.6.2025