Wie hoch ist Deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet im Vergleich?
Mit ausstehend liegt Deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet.
Grundsteuer mit dem Hebesatz in Deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet berechnen
Der Rechner übernimmt den Hebesatz von ausstehend – Sie brauchen nur den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid.
Grundsteuer A, B und C in Deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet
Die kommunalen Realsteuer-Hebesätze treffen unterschiedliche Grundstücksarten. Wer Wohneigentum hält, zahlt nahezu immer nach Hebesatz B.
| Hebesatz | Trifft | Wert |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | ausstehend |
| Grundsteuer B | Wohn- und Baugrundstücke (Eigentümer-Standardfall) | ausstehend |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstücke (kommunal optional) | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | Erträge gewerblicher Betriebe (separate Realsteuer) | ausstehend |
Bodenrichtwert in Deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet prüfen
Der Hebesatz ist nur der kommunale Faktor. Für die Bewertung des Grundstücks zählt zusätzlich der Bodenwert beziehungsweise der Wertansatz im Bescheid – im Bundesmodell fließt er direkt in die Berechnung ein.
Die amtlichen Richtwertzonen zeigen, ob der im Bescheid angesetzte Bodenwert zur Lage Ihres Grundstücks passt.
Welches Grundsteuer-Modell gilt in Saarland?
Saarland wendet das Bundesmodell an – die Grundsteuer wird wertabhängig ermittelt, der Hebesatz B ist der kommunale Faktor für den Messbetrag.
Grundsteuerbescheid prüfen: drei Schritte
Nächste Schritte
Häufige Fragen zum Hebesatz in Deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in Deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet?
Der Hebesatz B liegt 2025 bei ausstehend. Er ist der kommunale Faktor, den die Gemeinde auf den Grundsteuermessbetrag anwendet.
Was bedeutet ein Hebesatz von ausstehend?
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Faktor 9,32 verrechnet. Werte über 100 % sind normal – der Hebesatz ist kein Steuersatz auf den Grundstückswert, sondern der kommunale Faktor für den Messbetrag.
Reicht der Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer?
Nein. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest; ohne ihn lässt sich der Zahlbetrag nicht bestimmen.
Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag?
Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts – nicht im kommunalen Grundsteuerbescheid. Er ist die Grundlage, auf die der Hebesatz der Gemeinde angewandt wird.
Warum kann der Nachbarort günstiger sein?
Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz selbst. Der Hebesatz spiegelt die kommunale Haushaltslage, nicht den Grundstückswert.
Warum ändern sich Hebesätze mit der Reform 2025?
Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt; viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst. Ein höherer Satz bedeutet daher nicht zwingend eine höhere Steuer als zuvor.
Wer legt den Hebesatz fest?
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz jährlich in der Haushaltssatzung (§ 25 GrStG). Die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja. Der Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Methodik und Quellen
Der Hebesatz B ist ein kommunaler Faktor. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 – der verbindliche Zahlbetrag steht im Grundsteuerbescheid.
| Kennzahl | Hebesatz Grundsteuer B, kommunal |
| Quelle | Statistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze |
| Datenstand | 30.06.2025 · Datenjahr 2025 |
| Rechtsgrundlage | § 1 GrStG-Saar i. V. m. § 25 GrStG |
| Berechnung | Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 |
| Verbindlich | Zahlbetrag laut Grundsteuerbescheid |
Zuständig: Gemeinde Deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet
Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Bescheid 1). Die Gemeinde Deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet wendet den Hebesatz an und stellt den Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag aus (Bescheid 2).