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kreisfreie Stadt · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Bundesmodell

Grundsteuer-Hebesatz in der Stadt Berlin

Destatis meldet in der Stadt Berlin 2025 für die Grundsteuer B 470 % (Stichtag 30.06.2025). Das ist der kommunale Hebesatz der kreisfreien Stadt. Für den Zahlbetrag brauchen Sie zusätzlich den Grundsteuermessbetrag aus dem amtlichen Bescheid; ein Kreis-Median spielt bei dieser Stadt keine Rolle.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Hebesatz B · Grundsteuer B2025
470 %

Kommunaler Hebesatz der kreisfreien Stadt Berlin.

Kommunaler Wert470 %
Median in Berlin470 %
Median in Deutschland395 %
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuersatz
Hebesatz B (Berlin)470 %kreisfreie Stadt
Grundsteuer AausstehendLand- und Forstwirtschaft
Grundsteuer Cnicht erhobenBaureife Grundstücke
Abweichung vom Landesmedian±0 Pp.Berlin: 470 %
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 8Einordnung

Einordnung: Kreis, Land und Bund

Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in der Stadt Berlin bei 470 %. Damit liegt er genau auf dem Median in Berlin (470 %) und 75 Prozentpunkte über dem Median in Deutschland (395 %).

Berlin470 %
Median in Berlin470 %
Median in Deutschland395 %
Mediane der Grundsteuer B. Werte über 100 % sind normal, denn der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt und ist nicht der Steuersatz selbst.

Grundsteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnen?

Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 470 %

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Stadtwerte Berlin

Berlin ist eine kreisfreie Stadt und setzt ihre Hebesätze eigenständig. Ohne Landkreis-Umland gibt es keine Spanne über mehrere Gemeinden.

Grundsteuer B470 %
Grundsteuer Aausstehend
Grundsteuer Cnicht erhoben
Gewerbesteuer410 %
Grundsteuer B gilt für bebaute und bebaubare Grundstücke, A für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Grundsteuer C ist eine kommunale Option seit 2025.

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Entwicklung 20192025

Median der Grundsteuer B in der Stadt Berlin je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

810 %2019
810 %2020
810 %2021
810 %2022
810 %2023
810 %2024
470 %2025
Datenstand 30.06.2025. Median aus Gemeinde-Zeilen je Jahr (Destatis Realsteuerhebesätze).

Modell und Reform

Bundesmodell

Die Bewertung folgt dem Bundesmodell: Aus dem Grundsteuerwert entsteht der Messbetrag, darauf wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden, kein eigener Steuersatz. Rechtsgrundlage: § 1 + § 4 BlnGrStMG (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz; § 1 = Anwendungsbereich, § 4 = abweichende Steuermesszahl Wohn vs Nichtwohn); § 25 GrStG.

Diese Seite zeigt Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die optionale Grundsteuer C (baureife Grundstücke) folgen eigener Logik und sind hier nicht im Median enthalten.

Nächste Schritte

Häufige Fragen zum Hebesatz in der Stadt Berlin

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in der Stadt Berlin?

Der Hebesatz für Grundsteuer B in der Stadt Berlin liegt bei 470 % (Datenjahr 2025, Quelle Destatis).

Warum gibt es keine Landkreis-Spanne?

Berlin ist eine kreisfreie Stadt. Es gibt genau einen kommunalen Hebesatz und damit keine Streuung über mehrere Gemeinden wie in einem Landkreis.

Wie vergleicht sich Berlin mit dem Bundesland?

Berlin setzt einen eigenen Hebesatz. Die Einordnung oben zeigt die kreisfreie Stadt im direkten Vergleich zum Median in Berlin.

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid; den Hebesatz zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.

Methodik und Quellen

Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Berlin wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 1 und § 4 BlnGrStMG i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.

KennzahlMedian Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich
Datenjahr2025 · Stichtag 30.06.2025
AggregationKeine – kreisfreie Stadt, ein Hebesatz
SonderfallKreisfreie Stadt: eigener Stadtwert, keine Kreis-Spanne
Lizenz / RechtDestatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0)
Sonderfall kreisfreie Stadt. Fällt Kreis und Gemeinde zusammen, gibt es einen eigenen Stadtwert und keine Kreis-Spanne. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0), Nachnutzung mit Quellenangabe zulässig.

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