Einordnung: Kreis, Land und Bund
Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt in der Stadt Berlin bei 470 %. Damit liegt er genau auf dem Median in Berlin (470 %) und 75 Prozentpunkte über dem Median in Deutschland (395 %).
Grundsteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnen?
Messbetrag × Hebesatz ÷ 100 · Startwert 470 %
Stadtwerte Berlin
Berlin ist eine kreisfreie Stadt und setzt ihre Hebesätze eigenständig. Ohne Landkreis-Umland gibt es keine Spanne über mehrere Gemeinden.
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Entwicklung 2019–2025
Median der Grundsteuer B in der Stadt Berlin je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.
Modell und Reform
Die Bewertung folgt dem Bundesmodell: Aus dem Grundsteuerwert entsteht der Messbetrag, darauf wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Der Kreiswert ist der Median über die Gemeinden, kein eigener Steuersatz. Rechtsgrundlage: § 1 + § 4 BlnGrStMG (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz; § 1 = Anwendungsbereich, § 4 = abweichende Steuermesszahl Wohn vs Nichtwohn); § 25 GrStG.
Nächste Schritte
Häufige Fragen zum Hebesatz in der Stadt Berlin
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in der Stadt Berlin?
Der Hebesatz für Grundsteuer B in der Stadt Berlin liegt bei 470 % (Datenjahr 2025, Quelle Destatis).
Warum gibt es keine Landkreis-Spanne?
Berlin ist eine kreisfreie Stadt. Es gibt genau einen kommunalen Hebesatz und damit keine Streuung über mehrere Gemeinden wie in einem Landkreis.
Wie vergleicht sich Berlin mit dem Bundesland?
Berlin setzt einen eigenen Hebesatz. Die Einordnung oben zeigt die kreisfreie Stadt im direkten Vergleich zum Median in Berlin.
Wie berechne ich meine Grundsteuer?
Grundsteuer B = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag entnehmen Sie Ihrem Messbescheid; den Hebesatz zeigt diese Seite. Der Rechner übernimmt beides.
Methodik und Quellen
Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Für Berlin wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 1 und § 4 BlnGrStMG i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.
| Kennzahl | Median Hebesatz Grundsteuer B, ungewichtet über Gemeinden |
| Quelle | Statistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuervergleich |
| Datenjahr | 2025 · Stichtag 30.06.2025 |
| Aggregation | Keine – kreisfreie Stadt, ein Hebesatz |
| Sonderfall | Kreisfreie Stadt: eigener Stadtwert, keine Kreis-Spanne |
| Lizenz / Recht | Destatis · Datenlizenz Deutschland (dl-de/by-2-0) |