Hochwasser beim Grundstückskauf 2026: HQ100, HQ50 und HQextrem richtig prüfen
Wie Sie amtliche Hochwasserkarten vor dem Grundstückskauf lesen, was HQ100, HQ50 und HQextrem bedeuten und wann ein Überschwemmungsgebiet das Bauen einschränkt.
Ein HQ100 ist ein Hochwasser, das an einem Gewässer statistisch einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird, in jedem einzelnen Jahr also mit 1 Prozent Wahrscheinlichkeit (§ 74 Wasserhaushaltsgesetz). Ob auf einer solchen Fläche gebaut werden darf, entscheidet nicht die Gefahrenkarte, sondern der rechtliche Status als Überschwemmungsgebiet. Eine Kartenfläche allein ist deshalb weder ein Bauverbot noch eine Entwarnung. Die maßgebliche Karte öffnen Sie im Hochwasserportal Ihres Bundeslandes, etwa im UmweltAtlas Bayern oder in Hochwasserkarten.NRW.
Zuletzt aktualisiert am 18.09.2026 · Letzte fachliche Prüfung am 18.09.2026
Für erste Standort- und Risikohinweise können Sie Ihr Grundstück kostenlos prüfen.
Was bedeutet Hochwassergefahr an einem Grundstück?
Hochwassergefahr bedeutet, dass ein Grundstück überflutet werden kann, wenn ein Fluss oder Bach über die Ufer tritt oder an der Küste das Meer steigt, und dass eine amtliche Gefahrenkarte diese Fläche für ein festgelegtes Hochwasser zeigt. Für Käufer ist ein solcher Treffer zunächst ein Hinweis, kein automatisches Bauverbot und kein Beweis für einen früheren Schaden.
Die Gefahrenkarte ist eine Modellrechnung. Nach § 74 WHG zeigt sie das Ausmaß der Überflutung und die Wassertiefe, die Fließgeschwindigkeit dagegen nur, soweit das erforderlich ist. Fehlt die Fließgeschwindigkeit in einem Portal, ist die Karte deshalb nicht unvollständig.
Die Frage „Liegt mein Grundstück im Hochwassergebiet?“ ist für einen Kauf zu ungenau. In ihr stecken fünf Fragen, und jede beantwortet eine andere Unterlage.
| Frage | Welche Information Sie brauchen |
|---|---|
| Kann das Gelände bei einem bestimmten Hochwasser überflutet werden? | Gefahrenkarte mit ausgewähltem Szenario |
| Welche Menschen, Nutzungen oder Einrichtungen wären betroffen? | Hochwasserrisikokarte |
| Welche wasserrechtlichen Regeln gelten für das Grundstück? | Festsetzung oder vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets und die zugehörigen Vorschriften |
| Kann das Gebäude Wasser abhalten? | Prüfung von Gebäude, Höhenlage und Eintrittswegen |
| Ist ein Schaden versichert? | Schriftliches Angebot mit den konkreten Vertragsbedingungen |
Welche Folgen eine große Flut für amtliche Grundstückswerte haben kann, zeigt unsere Studie zu Bodenrichtwerten im Ahrtal 2014–2026. Sie misst einen relativen Rückstand der Bodenrichtwerte in einer Region und ist kein pauschaler Abschlag für ein einzelnes Haus.
Das Wichtigste im Überblick
- HQ100 heißt nicht, dass ein Hochwasser nur einmal in hundert Jahren kommen kann.
- Gefahrenkarte, Risikokarte und festgesetztes Überschwemmungsgebiet sind drei verschiedene Informationen. Erst das Überschwemmungsgebiet bringt das gesetzliche Bauverbot.
- HQextrem ist nicht bundesweit ein 200-jährliches Hochwasser. Jedes Land legt das Extremszenario selbst fest.
- Für Sachsen zeigt Grundradar HQ50 und HQextrem, weil der genutzte Geodienst des Landes kein HQ100 enthält.
- Eine geringe Wassertiefe in der Karte kann für einen Lichtschacht oder eine Garagenabfahrt trotzdem erheblich sein.
- Flusshochwasserkarten zeigen weder Starkregen noch Rückstau aus dem Kanal.
- Klären Sie Bebaubarkeit, Schutzmaßnahmen und Versicherung vor dem Notartermin.
Rechts- und Datenbasis
§§ 74, 75, 76, 78 und 78b WHG; Hochwasserportale der Länder; WasserBLIcK / BfG-Berichtsstand 2019.
Was bedeutet HQ100, und ist das ein Jahrhunderthochwasser?
HQ100 ist der Hochwasserabfluss, der an einer Stelle eines Gewässers statistisch im Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. In jedem einzelnen Jahr beträgt die Wahrscheinlichkeit dafür 1 Prozent.
Umgangssprachlich heißt ein solches Ereignis Jahrhunderthochwasser, und der Name führt in die Irre. Die 100 Jahre sind ein Mittelwert über sehr lange Zeiträume, kein Abstand zwischen zwei Fluten. Ein HQ100 kann zweimal innerhalb weniger Jahre auftreten, und nach einem Hochwasser beginnt keine hundertjährige Schonfrist. Das Kürzel selbst steht für den Hochwasserabfluss, also die Wassermenge, die bei Hochwasser pro Sekunde durch das Gewässer fließt.
Über längere Zeit summiert sich das kleine Jahresrisiko. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Jahr ohne HQ100 bleibt, liegt bei 99 Prozent. Dass 30 Jahre hintereinander ohne HQ100 bleiben, ergibt sich, wenn man diese 99 Prozent dreißigmal mit sich selbst multipliziert, und das sind etwa 74 Prozent. Die übrigen 26 Prozent sind die Wahrscheinlichkeit für mindestens ein HQ100 in 30 Jahren, also ungefähr so lange, wie eine Baufinanzierung läuft.
Diese Rechnung nimmt an, dass die Wahrscheinlichkeit gleich bleibt und die Jahre voneinander unabhängig sind. Sie ist keine Prognose für ein bestimmtes Haus, denn Schutzanlagen, Veränderungen am Gewässer und das Klima verändern die tatsächliche Gefährdung, und ein erreichter Abfluss sagt noch nichts über den Schaden am Gebäude.
Zu jedem Szenario gehören zwei Kartentypen. Die Gefahrenkarte zeigt überflutbare Flächen und Wassertiefen. Die Risikokarte zeigt, wer und was dort betroffen wäre, etwa die Zahl der Einwohner, die Art der Nutzung, Industrieanlagen und Schutzgebiete. Für die Kaufprüfung brauchen Sie zuerst die Gefahrenkarte, denn nur sie beantwortet, ob das Grundstück nass werden kann.

Wie unterscheiden sich HQ100, HQ50 und HQextrem, und was gilt in Sachsen?
HQ50 ist das häufigere Szenario mit 2 Prozent Wahrscheinlichkeit pro Jahr, HQ100 das mittlere mit 1 Prozent, und HQextrem ist ein seltenes Extremhochwasser, dessen Größe jedes Land selbst festlegt.
| Bezeichnung | Statistische Bedeutung | Wichtige Grenze |
|---|---|---|
| HQ50 | Im Mittel einmal in 50 Jahren erreicht oder überschritten, also 2 Prozent Wahrscheinlichkeit in jedem Jahr | Keine Vorhersage für die nächsten 50 Jahre |
| HQ100 | Im Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten, also 1 Prozent Wahrscheinlichkeit in jedem Jahr | Kein Höchstrisiko und kein Ereignis, das nur einmal je Jahrhundert eintreten kann |
| HQextrem | Seltenes Extremhochwasser, das jedes Land für seine Karten selbst festlegt | Bundesweit keine einheitliche Wiederkehrzeit, also nicht automatisch HQ200 |
Das Gesetz gibt nur den Rahmen vor. § 74 WHG verlangt Karten für ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit, also einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 100 Jahren, und für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit von mindestens 200 Jahren „oder bei Extremereignissen“. Wegen dieses „oder“ ist HQextrem kein festes HQ200, und die Länder berechnen es unterschiedlich.
Niedersachsen multipliziert den HQ100-Abfluss in der Regel mit 1,3 und liegt damit meist über einem HQ200. Nordrhein-Westfalen beschreibt HQextrem als Hochwasser, das deutlich seltener als alle 100 Jahre auftritt. Auch das häufige Szenario ist nicht überall gleich, wie die Übersicht für vier Länder zeigt.
| Land | Häufiges Szenario | HQextrem | Kartenportal |
|---|---|---|---|
| Bayern | in der Regel HQ10, noch nicht für alle Gewässer | Extremhochwasser, seltener als HQ100 | UmweltAtlas Bayern |
| Baden-Württemberg | HQ10, zusätzlich HQ50 | sehr seltenes Ereignis | UDO der LUBW |
| Niedersachsen | HQ20 oder HQ25 | in der Regel HQ100 × 1,3, meist größer als HQ200 | Umweltkartenserver Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | im Mittel alle 10 bis 20 Jahre | deutlich seltener als alle 100 Jahre | Hochwasserkarten.NRW |
Für Sachsen zeigt Grundradar HQ50 und HQextrem, aber kein HQ100. Der Grund liegt in der Datenquelle: Der genutzte Geodienst des Landes liefert diese beiden Szenarien und kein HQ100. Das bedeutet nicht, dass Sachsen keine HQ100-Karten hat, denn das Land veröffentlicht Gefahrenkarten mit mehreren Jährlichkeiten bis zum Extremhochwasser. Lesen Sie auf der Seite HQ50 und HQextrem in Sachsen deshalb beide Flächen zusammen und prüfen Sie ein HQ100 im Kartenangebot des Landes.

Wie prüfen Sie ein Grundstück vor dem Kauf auf Hochwasser?
Sie prüfen ein Grundstück in drei getrennten Schritten: zuerst das Szenario in der amtlichen Gefahrenkarte, dann den rechtlichen Status der Fläche und zuletzt das Gebäude oder das geplante Vorhaben.
Suchen Sie in der Karte die genaue Lage und nicht nur die Straße. Ein Adresspunkt sagt wenig über Zufahrt, Garage oder den rückwärtigen Garten. Wie ein Karteneintrag zu lesen ist, zeigt ein erfundenes Beispiel, denn Farben und Tiefenklassen sind nicht in allen Landesportalen gleich.
| Angabe im Beispiel | Bedeutung | Frage für das Grundstück |
|---|---|---|
| Szenario: HQ100 | Berechnetes Hochwasser mit 1 Prozent Wahrscheinlichkeit pro Jahr | Ist das das einzige Szenario, in dem das Grundstück liegt? |
| Wassertiefe: 0,5–1,0 m | Die Modellfläche fällt an dieser Stelle in diese Tiefenklasse | Auf welche Geländehöhe bezieht sich die Tiefe, und wie hoch liegen Türen, Fenster und Wohnräume? |
| Kartenstand: 2024 | Bearbeitungsstand dieses Kartenprodukts | Gibt es eine neuere Fassung oder geänderte Schutzanlagen? |
| Schutzanlage dargestellt | Das Modell berücksichtigt einen Deich, Damm oder ein Rückhaltebecken | Für welches Szenario schützt die Anlage, und was zeigt HQextrem? |
| Gebietsstatus nicht eingeblendet | Die Gefahrenkarte zeigt hier keine rechtliche Festsetzung | Wo steht, ob ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist? |
Aus der Tiefenklasse 0,5 bis 1,0 Meter folgt nicht, dass im Wohnzimmer ein Meter Wasser stünde, denn die Karte kennt weder die Höhe des Erdgeschosses noch die Wege, auf denen Wasser ins Haus gelangt. Umgekehrt ist eine kleine Tiefe kein Grund, eine abgesenkte Einfahrt oder einen Lichtschacht zu übersehen. Speichern Sie Quelle, Szenario, Kartenstand, Legende und einen Ausschnitt mit erkennbarer Lage, damit Planer, Behörde und Versicherer später dieselbe Grundlage sehen.
Ein Grundstück hinter einem Deich ist nicht automatisch sicher. In Baden-Württemberg etwa sind geschützte Bereiche blau gestreift: Diese Flächen werden bei einem HQ100 nicht überflutet, weil ein Deich, ein Damm oder ein Rückhaltebecken das verhindert. Im Extremszenario rechnet das Land dagegen auch mit gebrochenen Dämmen, verstopften Brücken und überlasteten Schutzanlagen. Ein Deich senkt die Gefahr also für das Hochwasser, für das er gebaut ist, und nicht für jedes.
Die Flusshochwasserkarte beantwortet außerdem nur einen Teil der Wasserfrage. Ein Grundstück weit weg vom Fluss kann bei Starkregen volllaufen, wenn Wasser von der Straße oder einem Hang zuläuft, sich in einer Mulde sammelt oder über eine Garagenabfahrt eindringt. Der Starkregen-Ratgeber erklärt, warum Regenstatistik und Überflutungskarte verschiedene Aufgaben haben. Bei einem Grundstück in Hanglage gehört das zulaufende Wasser besonders früh in die Prüfung.
So gehen Sie in vier Schritten vor:
- Lage in der amtlichen Gefahrenkarte suchen und jedes Szenario notieren, in dem das Grundstück ganz oder teilweise liegt.
- Bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt klären, ob ein festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet betroffen ist.
- Gebäude und Gelände prüfen: Keller, Rampen, Lichtschächte, Höhe des Erdgeschosses und zulaufendes Wasser von Nachbarflächen.
- Versicherungsangebot und Aussagen zum Bauvorhaben schriftlich einholen, bevor der Kaufvertrag beurkundet wird.
Darf im Überschwemmungsgebiet (HQ100) gebaut werden, und wer prüft die Ausnahmen?
Grundsätzlich nicht: In einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet verbietet § 78 WHG, bauliche Anlagen neu zu errichten oder zu erweitern, und eine Ausnahme ist nur im Einzelfall möglich.
Ein Überschwemmungsgebiet ist dabei nicht dasselbe wie die HQ100-Fläche einer Gefahrenkarte. Das Gesetz verpflichtet die Länder, mindestens die Gebiete, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasser zu erwarten ist, als Überschwemmungsgebiet festzusetzen und noch nicht festgesetzte Gebiete vorläufig zu sichern (§ 76 WHG). In Baden-Württemberg gelten die erfassten HQ100-Flächen dagegen kraft Gesetzes als festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Erst diese Festsetzung oder vorläufige Sicherung löst das Bauverbot aus, und es gilt für ein Wohnhaus ebenso wie für eine Garage.
Eine Ausnahme kann genehmigt werden, wenn das Vorhaben
- den Rückhalteraum für Hochwasser nicht oder nur unwesentlich verkleinert und verlorenen Raum gleichwertig und zur selben Zeit ausgleicht,
- den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht verschlechtert,
- den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
- hochwasserangepasst ausgeführt wird (§ 78 Abs. 5 WHG).
Die Regel ist streng, weil jedes Gebäude in der Flussaue dem Wasser Platz nimmt und das Wasser dann an anderer Stelle höher steigt. Die Behörde prüft deshalb ausdrücklich auch die Folgen für die Nachbarschaft, und ein Vorhaben darf das Hochwasserrisiko nicht einfach auf andere Grundstücke verlagern.
Welche Behörde über die Ausnahme entscheidet, regelt jedes Land selbst. In Baden-Württemberg erteilt die Gemeinde die Ausnahmegenehmigung. Ist eine Baugenehmigung nötig, entscheidet die untere Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde, und die Auflagen können etwa die Baustoffe oder eine Mindesthöhe des Erdgeschosses betreffen. Beratung zu Hochwassergefahren erhalten Sie dort bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt.
Eine wasserrechtliche Ausnahme ersetzt nicht die übrigen Genehmigungen. Umgekehrt beweist vorhandenes Baurecht nicht, dass die wasserrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Neue Baugebiete im Außenbereich darf eine Gemeinde in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ohnehin grundsätzlich nicht ausweisen (§ 78 Abs. 1 WHG).
Außerhalb eines Überschwemmungsgebiets ist das Thema nicht erledigt. Für Flächen, die in einer Gefahrenkarte liegen, aber weder festgesetzt noch vorläufig als Überschwemmungsgebiet gesichert sind, gilt § 78b WHG. Die Gemeinde muss dort bei neuen Bebauungsplänen den Schutz von Leben und Gesundheit abwägen, und außerhalb solcher Pläne sollen Gebäude hochwasserangepasst errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit das technisch möglich ist. Das ist kein Verbot, hat aber Folgen für Planung und Kosten.
Beschreiben Sie bei einer Anfrage das geplante Gebäude, eine mögliche Erweiterung, die Höhenlage und die Nutzung des Kellers. Eine allgemeine telefonische Auskunft zur Gemeinde ersetzt keine Entscheidung zu diesen Angaben.

Welche Fragen betreffen ein vorhandenes Haus in einer Hochwasserlage?
Bei einem vorhandenen Haus zählen die Wege, auf denen Wasser tatsächlich ins Gebäude gelangen kann, und die Frage, ob dort schon einmal Wasser stand.
Fragen Sie den Verkäufer nach früheren Wassereintritten, regulierten Versicherungsschäden, Sanierungen, vorhandenen Schutzmaßnahmen und deren Wartungsunterlagen. Ein trockener Keller am Besichtigungstag ist nur eine Momentaufnahme. Bei einem unbebauten Grundstück übernehmen die Erfahrungen der Nachbarn diese Rolle, denn frühere Keller- oder Rückstauprobleme im Umfeld zeigen, wie Wasser im Quartier tatsächlich läuft.
Besonders zu prüfen sind tief liegende Türen und Fenster, Lichtschächte, Garagenabfahrten, Durchführungen von Leitungen und die Entwässerung. Auch wo Heizung und Stromverteilung stehen, entscheidet über die Höhe eines möglichen Schadens.
Technische Schutzmaßnahmen sind kein pauschales Sicherheitsversprechen. Mobile Schutzelemente helfen nur, wenn jemand sie rechtzeitig und richtig einsetzt. Eine Rückstausicherung schützt gegen Wasser, das aus dem Kanal zurückdrückt, nicht gegen Wasser, das über das Gelände zufließt. Welche Maßnahmen zusammenpassen, beurteilt ein Fachplaner.
Soll der Keller künftig anders genutzt werden, ist die Lage neu zu bewerten. Ein Lagerraum und ein Gästezimmer haben nicht denselben Schutzbedarf, deshalb gehört die geplante Nutzung ausdrücklich in jede Anfrage an Planer und Versicherer.
Wie wirkt sich eine Hochwasserzone auf Versicherung, Finanzierung und Kaufpreis aus?
Eine Hochwasserzone schließt Versicherung und Finanzierung nicht automatisch aus, sie verändert aber die Bedingungen, und die kennen Sie erst aus einem schriftlichen Angebot für das konkrete Gebäude.
Fragen Sie deshalb vor dem Notartermin bei einem Versicherer ein Angebot für Grundstück und Gebäude an. Nennen Sie bekannte Vorschäden vollständig und beschreiben Sie die geplante Nutzung mit Keller, Höhe des Erdgeschosses und vorhandenen Schutzmaßnahmen. Lassen Sie sich erklären, welche Wassergefahren versichert sind, welche Ausschlüsse gelten und wie hoch Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen sind.
Aus einer Kartenkategorie folgt weder, dass eine Versicherung unmöglich ist, noch ein bestimmter Beitrag. Umgekehrt bestätigt ein Versicherungsangebot nicht, dass ein Vorhaben baurechtlich zulässig oder technisch ausreichend geschützt ist.
Banken fragen indirekt dasselbe, weil fehlender Versicherungsschutz und schwer kalkulierbare Sanierungskosten das Haus als Sicherheit schwächen. Wenn ein Keller nur mit aufwendiger Schutztechnik sinnvoll ist oder ein Neubau im Überschwemmungsgebiet eine Ausnahme bräuchte, gehört das in die Finanzierungsrechnung. Ein scheinbar günstiger Kaufpreis kann dadurch teurer werden als ein unauffälliges Grundstück mit höherem Angebotspreis.
Einen allgemeinen Hochwasserabschlag auf den Kaufpreis gibt es nicht. Schutzkosten, Nutzungseinschränkungen, Finanzierung und Marktlage müssen am konkreten Objekt bewertet werden. Bleiben Fragen zu Genehmigung, Versicherung und Baufolgen offen, wird das in Verhandlungen häufig als Risikoabschlag eingepreist, während ein dokumentierter Befund die Lage kalkulierbar macht. Die sinnvolle Reihenfolge ist deshalb erst die Karte, dann die Versicherung und zuletzt die Preisverhandlung.
Wo finden Sie die amtlichen Hochwasserkarten je Bundesland, und wie aktuell sind sie?
Jedes Bundesland veröffentlicht seine Hochwasserkarten in einem eigenen Portal, zum Beispiel im UmweltAtlas Bayern, in UDO der LUBW für Baden-Württemberg, in Hochwasserkarten.NRW oder auf dem Umweltkartenserver Niedersachsen.
Die Zugänge der übrigen Länder finden Sie über WasserBLIcK, das bundesweite Informationsportal zur Wasserwirtschaft. Die Risikokarten für Bayern stellt die Bundesanstalt für Gewässerkunde in ihrem Geoportal bereit. An der Küste kommt die Sturmflut hinzu: Für ausreichend geschützte Küstengebiete dürfen die Länder die Karten auf das Extremereignis beschränken (§ 74 Abs. 2 WHG), und Niedersachsen tut das an seiner Küste.
Die Karten werden regelmäßig überprüft. Die ersten Gefahren- und Risikokarten mussten bis zum 22. Dezember 2013 vorliegen, bis zum 22. Dezember 2019 überprüft sein und danach alle sechs Jahre, zuletzt also bis zum 22. Dezember 2025. Die Risikomanagementpläne folgen jeweils zwei Jahre später, zuletzt die Pläne für 2021 bis 2027 (§ 75 WHG). Ein Datenstand von 2019 stammt deshalb aus dem zweiten Zyklus, und das Landesportal kann inzwischen eine neuere Fassung zeigen.
Die Tabelle verlinkt alle 16 Länderseiten von Grundradar. Dort sehen Sie je Bundesland die verfügbaren Szenarien, einen Hinweis zur Abdeckung und die Quelle.
| Bundesland | Stufen | Abdeckung | Quelle |
|---|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | HQ100 | 398 von 1.104 Gemeinden | WasserBLIcK / BfG |
| Hamburg | HQ100 | 1 von 1 Gemeinde | WasserBLIcK / BfG |
| Niedersachsen | HQ100 | 337 von 964 Gemeinden | Landesquelle |
| Bremen | HQ100 | 2 Stadtgemeinden | WasserBLIcK / BfG |
| Nordrhein-Westfalen | HQ100 | 357 von 396 Gemeinden | Landesquelle |
| Hessen | HQ100 | 236 von 425 Gemeinden | Landesquelle |
| Rheinland-Pfalz | HQ100 | WasserBLIcK / BfG | |
| Baden-Württemberg | HQ100 | 977 von 1.103 Gemeinden | WasserBLIcK / BfG |
| Bayern | HQ100 | 1.272 von 2.217 Gemeinden | WasserBLIcK / BfG |
| Saarland | HQ100 | WasserBLIcK / BfG | |
| Berlin | HQ100 | 1 von 1 Gemeinde | WasserBLIcK / BfG |
| Brandenburg | HQ100 | 222 von 413 Gemeinden | WasserBLIcK / BfG |
| Mecklenburg-Vorpommern | HQ100 | WasserBLIcK / BfG | |
| Sachsen | HQ50 + HQextrem | 306 von 418 Gemeinden | Landesquelle |
| Sachsen-Anhalt | HQ100 | 176 von 218 Gemeinden | WasserBLIcK / BfG |
| Thüringen | HQ100 | 278 von 601 Gemeinden | WasserBLIcK / BfG |
Sachsen: HQ50 und HQextrem zusammen lesen

Welche Unterlagen sollten vor der Kaufentscheidung vorliegen?
Vor der Entscheidung sollten sechs Unterlagen vorliegen: der amtliche Kartenausschnitt, die Auskunft zum Gebietsstatus, eine Beschreibung des Vorhabens, die Bestandsunterlagen, eine technische Einschätzung und ein Versicherungsangebot. Stellen Sie sie so zusammen, dass Planer, Behörde und Versicherer dieselben Angaben prüfen.
| Unterlage | Was erkennbar sein sollte |
|---|---|
| Amtlicher Kartenausschnitt | Lage, Quelle, Szenario, Legende und Kartenstand |
| Auskunft zum Gebietsstatus | Festsetzung oder vorläufige Sicherung und ihr Bezug zum Grundstück |
| Beschreibung des Vorhabens | Nutzung, Neubau oder Erweiterung, Höhen und Keller |
| Bestandsunterlagen | Bekannte Wasserschäden, Sanierungen und Schutzmaßnahmen |
| Technische Einschätzung | Untersuchte Eintrittswege, Maßnahmen, Annahmen und Grenzen |
| Versicherungsangebot | Versicherte Gefahren, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und Voraussetzungen |
Fehlt eine Klärung, die für den Kauf entscheidend ist, sollte vor der Beurkundung feststehen, wie der Vertrag damit umgeht. Lassen Sie solche Vertragsbedingungen vom Notar oder einem Anwalt gestalten, denn eine eigene Notiz wie „Kauf nur ohne Hochwasserrisiko“ ist noch keine tragfähige rechtliche Lösung.
Ein fehlender Kartentreffer ist keine umfassende Entwarnung, und ein vorhandener Treffer ist nicht automatisch ein Grund gegen den Kauf. Entscheidend ist, welche Folgen sich am konkreten Standort nachweisen und klären lassen.
Häufige Fragen zum Hochwasser vor dem Grundstückskauf
Bedeutet HQ100, dass mein Grundstück nur einmal in 100 Jahren überflutet wird?
Nein. Die 100 Jahre sind ein statistischer Mittelwert und kein Mindestabstand, deshalb kann derselbe Abfluss auch im Jahr nach einem HQ100 wieder erreicht werden. Die Angabe bezieht sich außerdem auf den Abfluss im Gewässer, nicht auf das einzelne Grundstück. Ein Haus am Rand der HQ100-Fläche bleibt bei einem knapp erreichten HQ100 womöglich trocken, ein Haus in einer Senke kann schon bei einem kleineren Hochwasser betroffen sein.
Ist HQextrem immer dasselbe wie HQ200?
Nein. Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt für das seltene Szenario ein Wiederkehrintervall von mindestens 200 Jahren oder ein Extremereignis, und die Länder legen es unterschiedlich fest. Welche Annahme für ein bestimmtes Gewässer gilt, steht in den Erläuterungen des Landesportals. In Bayern gibt es dafür zu jeder Stadt und Gemeinde ein Beiblatt je Risikogewässer, das für alle drei Szenarien auch die betroffenen Einwohner und Flächen nennt.
Ist HQ100 dasselbe wie ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet?
Nicht zwingend. In Baden-Württemberg gelten die im Kartendienst UDO als HQ100 dargestellten Flächen allerdings unmittelbar als festgesetztes Überschwemmungsgebiet, ohne eigene Rechtsverordnung. In anderen Ländern setzt eine Verordnung das Gebiet fest, und dessen Grenze kann von der HQ100-Fläche einer neueren Gefahrenkarte abweichen. Fragen Sie in diesem Fall bei der unteren Wasserbehörde nach der gültigen Abgrenzung.
Kann ich in HQ100 trotzdem bauen?
Außerhalb eines Überschwemmungsgebiets ja, mit hochwasserangepasster Bauweise. Selbst innerhalb eines festgesetzten Gebiets kann die Verordnung bestimmte Bauten allgemein zulassen: solche, die einem neu ausgewiesenen Bebauungsplan entsprechen, oder solche, die ihrer Bauart nach die Voraussetzungen einer Ausnahme sicher erfüllen. Dann genügt eine Anzeige statt einer Einzelgenehmigung (§ 78 Abs. 6 WHG).
Wie lese ich Sachsen, wenn dort kein HQ100 angezeigt wird?
Lesen Sie HQ50 und HQextrem als untere und obere Grenze. Ein Grundstück in der HQ50-Fläche liegt in aller Regel auch in der HQ100-Fläche, denn ein selteneres, größeres Hochwasser überflutet mindestens die Fläche eines häufigeren. Liegt es nur in der HQextrem-Fläche, kann es in der HQ100-Fläche liegen oder auch nicht. Das beantwortet erst die Gefahrenkarte des Landes Sachsen.
Bekomme ich trotz Hochwasserlage eine Elementarschadenversicherung?
Das entscheidet der Versicherer nach Adresse, Schadengeschichte und Bauweise, und ein Treffer kann zu höheren Beiträgen, Selbstbehalten oder Ausschlüssen führen. Beim Kauf eines bebauten Grundstücks geht die bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers auf den Käufer über (§ 95 Versicherungsvertragsgesetz). Fragen Sie deshalb vor dem Notartermin nach, ob dieser Vertrag Elementarschäden einschließt, und kündigen Sie ihn gegebenenfalls fristgerecht nach dem Erwerb (§ 96 Versicherungsvertragsgesetz).
Was ist für den Kauf wichtiger: Hochwasserkarte oder Pegel?
Für die Kaufentscheidung die Hochwasserkarte, denn sie zeigt, welche Flächen bei einem bestimmten Szenario überflutet werden können. Pegelstände, Warnungen und der Hochwassernachrichtendienst des Landes beschreiben dagegen ein laufendes Ereignis und ersetzen keine langfristige Gefahrenkarte. Bei akuter Gefahr gelten die Anweisungen der Einsatzkräfte.
Was bedeutet Hochwassergefahr beim Grundstückskauf konkret?
Meist betrifft sie nicht das ganze Grundstück gleichmäßig. Bei größeren Grundstücken reicht die Hochwasserfläche oft nur in den rückwärtigen Garten, über die Zufahrt oder an den Platz einer geplanten Garage. Für die Kaufentscheidung zählt dann, ob genau dort gebaut, geparkt, versickert oder gelagert werden soll.
Reicht Hochwasserprüfung aus oder muss ich auch Starkregen separat ansehen?
Sie reicht nicht aus. Neben Starkregen gibt es zwei weitere Wege, die eine Flusshochwasserkarte nicht zeigt: Wasser, das bei Überlastung aus dem Kanal ins Haus zurückdrückt, und steigendes Grundwasser. Ein fehlender HQ100-Treffer schließt beides nicht aus. Ohne Hinweise wie frühere Feuchteschäden oder bekannte Probleme in der Nachbarschaft ist es aber auch kein belegtes Problem.
Auf welchen Quellen beruht dieser Ratgeber?
Der Ratgeber beruht auf den §§ 74 bis 78b des Wasserhaushaltsgesetzes und auf den Hochwasserportalen von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Stand der Quellenprüfung: 17.09.2026.
Die Hochwasserflächen in der kostenlosen Prüfung stammen für die meisten Länder aus der bundesweiten Zusammenführung bei WasserBLIcK und der Bundesanstalt für Gewässerkunde mit Berichtsstand 2019. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen kommen aus Landesquellen. Die Pflichtangabe lautet Quelle: WasserBLIcK/BfG & Zuständige Behörden der Länder 2019, für Sachsen Quelle: Geodaten Sachsen. Laut Lizenzhinweis sind die dargestellten Flächen nicht unbedingt identisch mit den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten.
Für Mecklenburg-Vorpommern enthält die bundesweite Zusammenführung derzeit keine eigenen Küstenflächen. Die Gefahr durch Sturmfluten prüfen Sie dort im Kartenangebot des Landes.
Die Karten sind ein amtlicher Ausgangspunkt, aber kein Grundstücksgutachten. Sie zeigen, ob eine Adresse in einer amtlichen Hochwasserfläche liegt, und nicht, auf welcher Höhe gebaut wird, wie eine Einfahrt angeschlossen ist oder ob Wasser über die Straße kommt.
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Ein weiteres Beispiel dafür, wie amtliche Karten, Baufolgen und Kaufentscheidung zusammen gelesen werden.
Hochwasser im Überblick
Prüfen Sie, was der Kartenhinweis für Ihr Vorhaben bedeutet
Die kostenlose Prüfung zeigt verfügbare Standort- und Risikohinweise. Eine wasserrechtliche oder bauliche Klärung ersetzt sie nicht.
Beginnen Sie mit der konkreten Lage und lesen Sie danach die maßgebliche amtliche Quelle.
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