Die Grundsteuer B wird hier über den Hebesatz erklärt und rechtlich nach dem Bundesmodell mit angepasster Steuermesszahl eingeordnet.
Der Hebesatz B liegt im teuersten Bereich; gegenüber dem Vorjahr ist er stabil geblieben.
Rang im Landkreis
100%
Rang im Bundesland
100%
Rang bundesweit
96%
Die Beispielrechnung nutzt den sehr hohen Hebesatz und zeigt die Grundsteuer B für ein typisches Wohngrundstück.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 209 € |
Berechnen Sie einen Grundstückswert mit lokalem Hebesatz und eigenem Bodenwert.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 260% |
| Grundsteuer B | 675% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 390% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Die Grundbesitzabgabe folgt aus Modell, Messzahl und gemeindlichem Satz.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 1 GrStG-Saar (saarländisches Grundsteuergesetz; abweichende Steuermesszahl von § 15 GrStG); § 25 GrStG (Hebesatz). Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Im Nahvergleich ist die Steuerlast höher als bei den Nachbargemeinden; die Tabelle nutzt die fünf nächsten verfügbaren Gemeinden.
Die Gemeinde liegt bei 675%; der Landkreis-Median beträgt 495%.
St. Ingbert, Stadt liegt im 100. Perzentil unter 7 Gemeinde-Werten im Landkreis.
Bundesland-Median: 413%. Bundesweites Perzentil: 96%.
Vorjahr 2024: 675%; aktuell 675%.
Wenn lokale Bodenrichtwerte vorhanden sind, ergänzt der Bodenwert die Hebesatzrechnung. Fehlt BORIS-Abdeckung, nutzen Sie den Wert aus Ihrem Bescheid.
Die Leiste trennt landwirtschaftliche Flächen, Wohngrundstücke, baureife unbebaute Grundstücke und Gewerbesteuer.
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Destatis, Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Saarland gilt zusätzlich § 1 GrStG-Saar i. V. m. § 25 GrStG.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Gemeinde-Kennzahlen
Grundsteuer B: 675%
Landkreis: Saarpfalz-Kreis
Datenstand: 30.6.2025