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Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +22,0 % in Espelkamp bis -12,0 % in Porta Westfalica
PNGSVGVon 2011 bis 2026 stiegen die Bodenrichtwerte um 25,7 Prozent, die Verbraucherpreise um 38,4 Prozent
PNGSVGNach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2016 um 4,7 %, seit 2022 um 10,9 % und seit 2011 um 9,2 %
PNGSVGPressemitteilung
Pressemitteilung vom 29.07.2026
Die amtlichen Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Minden-Lübbecke sind zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 im Median um 25,0 Prozent gestiegen. Nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent bleibt davon ein Rückgang um 4,7 Prozent. Der Zuwachs blieb damit hinter der Inflation zurück: Der Median liegt nach Abzug der Inflation unter dem Wert von 2016.
Der Kreis Minden-Lübbecke erreichte den letzten Platz unter 27 vergleichbaren Einheiten in Nordrhein-Westfalen. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Kreis Minden-Lübbecke nominal hinter Nienburg (Weser), Schaumburg und Osnabrück.
Der jüngste amtliche Jahrgang trägt den Stichtag 01.01.2026. Damit liegt im Kreis Minden-Lübbecke ein abgeschlossener Vergleich zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 vor.
Die Auswertung umfasst 351 vergleichbare Wohn-Bodenrichtwertzonen im Kreis Minden-Lübbecke. Im Median veränderte sich der Bodenrichtwert je Zone nominal um +25,0 Prozent. Nominal stiegen 297 Zonen und 54 Zonen blieben unverändert. 136 Zonen lagen über der Inflation, 215 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.
Der Verbraucherpreisindex für Deutschland stieg zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 um 31,2 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich im Median ein Rückgang um 4,7 Prozent. Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte, sondern ihr Verhältnis: Die Werte werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. Ein Grundstück, das 2016 100 Euro wert war, ist 2026 nominal 125,0 Euro wert. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. 125,0 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Rückgang um 4,7 Prozent.
In 11 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +22,0 Prozent in Espelkamp bis -12,0 Prozent in Porta Westfalica. 8 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück. Für Hüllhorst (-9,8 Prozent), Lübbecke (+6,7 Prozent), Minden (+0,3 Prozent), Preußisch Oldendorf (-4,1 Prozent), Rahden (-8,1 Prozent) und Stemwede (-3,5 Prozent) ist der Abstand zur Inflation kleiner als die Schwankung des jeweiligen Medians; ob diese Gemeinden die Inflation erreicht haben, entscheiden diese Daten nicht.
Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte nominal um 4,0 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 435 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,9 Prozent, und 372 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.
Über den langen Zeitraum 2011 bis 2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte nominal um 25,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 326 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,2 Prozent. Diese 326 Zonen sind 74,6 Prozent aller Zonen des Jahres 2026 und damit weniger als die 80,0 Prozent, die wir für den Vergleich zwischen Kreisen voraussetzen. Wir zeigen diesen längeren Verlauf deshalb nur zur Einordnung.
Das amtliche Datenmodell teilt die ausgewerteten Zonen in drei Quellenklassen. Das sind 329 Zonen der Klasse „Ein- bis zweigeschossige Bauweise“, deren Werte nominal um 25,0 Prozent stiegen, 3 Zonen der Klasse „Misch- oder mehrgeschossige Bauweise“, deren Werte nominal um 66,7 Prozent stiegen, und 18 Zonen der Klasse „Außenbereich“, deren Werte nominal unverändert blieben. Diese Aufteilung erfasst 350 der 351 ausgewerteten Zonen. Die übrigen tragen an den beiden Stichtagen nicht dieselbe amtliche Klasse.
„Nominal sind die Bodenrichtwerte im Kreis Minden-Lübbecke zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 gestiegen, real nicht: Die Inflation lag mit 31,2 Prozent über den 25,0 Prozent der Bodenrichtwerte.“
Lukas Brunner, Gründer von Grundradar
Textbausteine zum Übernehmen
Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.
Gemeindeabsätze
Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.
Fragen an Ihren Gutachterausschuss
Die ausgewerteten Werte hat der für den Kreis Minden-Lübbecke zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.
- Warum blieben Bad Oeynhausen, Hille, Hüllhorst, Petershagen, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden und Stemwede hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
- Für 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 nennt der Datensatz denselben Wert wie im Jahr davor. Hat der Ausschuss die Werte bestätigt, oder wurde für diese Stichtage kein neuer Beschluss gefasst?Ausgangspunkt: Verlauf seit 2011
- Warum wich der Median der Klasse „Misch- oder mehrgeschossige Bauweise“ mit +66,7 Prozent vom Kreiswert +25,0 Prozent ab?Ausgangspunkt: Tabelle der amtlichen Quellenklassen
Daten und Dokumente
Methodischer Hinweis
- Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 29.07.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS NRW über Open.NRW. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
- Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
- Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
- Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
- Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
- Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 351 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
- Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
- Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
| Stichtag | Median | Vorhandene Zonen |
|---|---|---|
| 01.01.2016 | 65,0 €/m² | 369 |
| 01.01.2017 | 65,0 €/m² | 369 |
| 01.01.2018 | 65,0 €/m² | 371 |
| 01.01.2019 | 65,0 €/m² | 382 |
| 01.01.2020 | 70,0 €/m² | 383 |
| 01.01.2021 | 65,0 €/m² | 433 |
| 01.01.2022 | 65,0 €/m² | 436 |
| 01.01.2023 | 70,0 €/m² | 436 |
| 01.01.2024 | 70,0 €/m² | 436 |
| 01.01.2025 | 70,0 €/m² | 437 |
| 01.01.2026 | 70,0 €/m² | 437 |
Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.
Bodenrichtwert-Übersicht mit der Bestandstabelle „Alle Zonen“ öffnen
Rechte, Hinweise und Kontakt
Über Grundradar
Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.
Käufer, Eigentümer und Makler können damit kostenlos nachvollziehen, was die behördlichen Informationen über ein bestimmtes Grundstück aussagen.
Ausgewählte Auswertungen wie die vorliegende Studie veröffentlicht Grundradar mit offener Methodik und frei zugänglichen Rohdaten.
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