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Pressebereich · Datenstudie

Bodenrichtwerte im Kreis Minden-Lübbecke 2016–⁠2026: nominal +25,0 %, nach Abzug der Inflation -4,7 %

Text, Zahlen und Grafiken sind zur redaktionellen Verwendung freigegeben. Alle Angaben stammen aus derselben Berechnung wie die Studie.

351 vergleichbare Wohnzonen·2016–2026·Datenstand 29.07.2026·presse@grundradar.de
2016–2026 nominal+25,0 %Median aus 351 Zonen
2016–2026 nach Abzug der Inflation-4,7 %nach Verbraucherpreisindex
2022–2026 nach Abzug der Inflation-10,9 %jüngerer Zeitraum

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Gemeinden nominal und real

Kreis Minden-Lübbecke: Nach Abzug der Inflation reichen die Gemeindewerte von +22,0 % in Espelkamp bis -12,0 % in Porta Westfalica

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Verlauf seit 2011

Kreis Minden-Lübbecke: Von 2011 bis 2026 stieg der nominale Index der Wohn-Bodenrichtwerte um 25,7 Prozent. Die Verbraucherpreise stiegen um 38,4 Prozent

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Drei Vergleichszeiträume

Kreis Minden-Lübbecke: Nach Abzug der Inflation fielen die Werte seit 2016 um 4,7 %, seit 2022 um 10,9 % und seit 2011 um 9,2 %

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Karte der realen Veränderung

Kreis Minden-Lübbecke: Nach Abzug der Inflation liegen 8 der 11 Gemeinden unter null, die Werte reichen von -12,0 % bis +22,0 %

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Vergleich mit den Nachbarn

Kreis Minden-Lübbecke: Die 6 vergleichbaren Nachbarn reichen von +40,9 bis +80,0 Prozent, der Kreis Minden-Lübbecke liegt bei +25,0 Prozent

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Pressemitteilung

Zum Abdruck freigegeben

Zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.01.2026 stiegen die Wohn-Bodenrichtwerte der 351 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen im Kreis Minden-Lübbecke im Median um 25,0 Prozent. Das hat Grundradar aus den amtlichen Werten berechnet. Der Median ist die Mitte der nach Größe geordneten Veränderungen, bei gerader Anzahl der Durchschnitt der beiden mittleren Werte. Nominal bezeichnet die Veränderung ohne Berücksichtigung der Inflation. Real, also nach Abzug der Inflation von 31,2 Prozent, ergibt sich ein Rückgang um 4,7 Prozent.

Der Kreis Minden-Lübbecke lag in Nordrhein-Westfalen auf Rang 41 von 43 vergleichbaren Einheiten. Der Median dieser 43 Einheiten liegt 36,8 Prozentpunkte höher. Im Nachbarschaftsvergleich liegt der Kreis Minden-Lübbecke nominal hinter Landkreis Diepholz, Landkreis Nienburg (Weser), Landkreis Schaumburg, Landkreis Osnabrück, Kreis Herford und Kreis Lippe.

Nominal stiegen die Werte in 297 Bodenrichtwertzonen, in 0 Bodenrichtwertzonen sanken sie. In 54 Bodenrichtwertzonen blieben sie unverändert. 136 Zonen lagen über der Inflation, 215 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Die reale Zahl ist keine Differenz der beiden Prozentwerte. Ein beispielhafter Bodenrichtwert von 100 Euro je Quadratmeter im Jahr 2016 entspräche bei dieser Veränderung im Jahr 2026 nominal 125,0 Euro je Quadratmeter. Gleichzeitig kostet alles, was 2016 100 Euro gekostet hat, im Jahr 2026 bereits 131,2 Euro. Diese beiden Beträge werden nicht voneinander abgezogen, sondern durcheinander geteilt. 125,0 geteilt durch 131,2 ergibt einen realen Rückgang um 4,7 Prozent.

In 11 Gemeinden reicht die reale Veränderung von +22,0 Prozent in Espelkamp bis -12,0 Prozent in Porta Westfalica. Der Wert für Espelkamp beruht auf 19 vergleichbaren Bodenrichtwertzonen und damit auf einer kleinen Fallzahl. 8 Gemeinden blieben hinter der Inflation zurück.

Im jüngeren Zeitraum 2022 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 4,0 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 435 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 10,9 Prozent, und 372 Zonen blieben hinter der Inflation zurück.

Über den langen Zeitraum 2011 bis 2026 betrug der Median der nominalen Wohnzonenveränderungen 25,7 Prozent. Dieser Zeitraum umfasst 326 Zonen. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,2 Prozent. Diese 326 Zonen sind 74,6 Prozent aller Zonen des Jahres 2026; die übrigen erfassten Zonen gehen in diesen Vergleich nicht ein. Wir zeigen diesen längeren Verlauf nur zur Einordnung, für den Vergleich zwischen Kreisen und kreisfreien Städten verwenden wir ihn nicht.

Das amtliche Datenmodell unterscheidet drei Quellenklassen.

Die amtliche Quellenklasse „Ein- bis zweigeschossige Bauweise“ umfasst 329 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Der Median ihrer nominalen Veränderungen beträgt +25,0 Prozent.

Die amtliche Quellenklasse „Misch- oder mehrgeschossige Bauweise“ umfasst 3 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Der Median ihrer nominalen Veränderungen beträgt +66,7 Prozent.

Die amtliche Quellenklasse „Außenbereich“ umfasst 18 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Der Median ihrer nominalen Veränderungen beträgt 0,0 Prozent.

Die Aufteilung erfasst 350 der 351 verglichenen Bodenrichtwertzonen. Die übrige Zone trägt an beiden Stichtagen nicht dieselbe amtliche Klasse.

Textbausteine zum Übernehmen

Die Bausteine stehen für sich und nennen ihren Zeitraum, sodass sie ohne den umgebenden Text abgedruckt werden können.

Quellenangabe
Grundradar (2026): Amtliche Wohn-Bodenrichtwerte im Kreis Minden-Lübbecke 2016–2026: die Entwicklung nach Abzug der Inflation. Datenstand 29.07.2026. https://grundradar.de/recherche/bodenrichtwert-entwicklung/nordrhein-westfalen/minden-luebbecke-2016-2026

Gemeindeabsätze

Der jeweilige Absatz nennt die eigene Gemeinde, die Stichtage und die Zahl der verglichenen Zonen. Absätze mit kleiner Fallzahl sind sichtbar gekennzeichnet.

GemeindeabsatzBad Oeynhausen
Grundradar berechnet für Bad Oeynhausen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 43 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 19 ZonenEspelkamp
Grundradar berechnet für Espelkamp zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +60,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 22,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 19 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzHille
Grundradar berechnet für Hille zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +16,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 11,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 25 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzHüllhorst
Grundradar berechnet für Hüllhorst zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +18,3 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 9,8 Prozent. Die Berechnung umfasst 24 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenLübbecke
Grundradar berechnet für Lübbecke zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +40,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 6,7 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
GemeindeabsatzMinden
Grundradar berechnet für Minden zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +31,6 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Zuwachs von 0,3 Prozent. Die Berechnung umfasst 89 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzPetershagen
Grundradar berechnet für Petershagen zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,0 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 53 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
GemeindeabsatzPorta Westfalica
Grundradar berechnet für Porta Westfalica zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +15,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 12,0 Prozent. Die Berechnung umfasst 46 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt.
Kleine Fallzahl · 8 ZonenPreußisch Oldendorf
Grundradar berechnet für Preußisch Oldendorf zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +25,8 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 4,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 8 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 16 ZonenRahden
Grundradar berechnet für Rahden zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +20,5 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 8,1 Prozent. Die Berechnung umfasst 16 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.
Kleine Fallzahl · 14 ZonenStemwede
Grundradar berechnet für Stemwede zwischen 01.01.2016 und 01.01.2026 einen Median der nominalen Veränderungen der Wohn-Bodenrichtwerte von +26,7 Prozent. Nach Abzug der Inflation ergibt sich ein Rückgang um 3,5 Prozent. Die Berechnung umfasst 14 vergleichbare Bodenrichtwertzonen. Die Zonen werden an beiden Stichtagen unter derselben amtlichen Nummer geführt. Das ist eine kleine Fallzahl. Einzelne Zonen können den Median deshalb deutlich beeinflussen.

Fragen an Ihren Gutachterausschuss

Die ausgewerteten Werte hat der für den Kreis Minden-Lübbecke zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und beschlossen. Zuschnitt, Begründung und Beschlusslage einzelner Bodenrichtwertzonen kann allein seine Geschäftsstelle erläutern; Grundradar wertet die veröffentlichten Werte aus und spricht nicht für den Ausschuss. Die Antworten kennt deshalb nur der Ausschuss; die Zahlen, auf die sich die folgenden Fragen stützen, stehen in der Studie. Die drei Fragen sind ein Anstoß für die lokale Einordnung.

  1. Warum blieben Bad Oeynhausen, Hille, Hüllhorst, Petershagen, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden und Stemwede hinter der Inflation zurück?Ausgangspunkt: Gemeindetabelle, reale Veränderung
  2. Für 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 bleibt der nominale Index auf eine Nachkommastelle gegenüber dem jeweils vorherigen beobachteten Datenstand gleich. Welche unterschiedlichen Entwicklungen einzelner Bodenrichtwertzonen sind dabei zu beachten?Ausgangspunkt: Verlauf seit 2011
  3. Warum wich der Median der Klasse „Misch- oder mehrgeschossige Bauweise“ mit +66,7 Prozent aus 3 Zonen vom Kreiswert +25,0 Prozent ab? Diese Klasse liegt unter 20 Zonen, einzelne Zonen können ihren Median deshalb verschieben.Ausgangspunkt: Tabelle der amtlichen Quellenklassen

Daten und Dokumente

Methodischer Hinweis

  • Stichtage und Quellen. Die Angaben beziehen sich auf die Stichtage 01.01.2016 und 01.01.2026. Datenstand der Auswertung ist der 29.07.2026. Quelle der Wohn-Bodenrichtwerte ist BORIS NRW über Open.NRW. Der Verbraucherpreisindex stammt vom Statistischen Bundesamt (Destatis).
  • Welche Zonen in die Auswertung kommen. In die Auswertung kommen nur positive Wohn-Bodenrichtwerte, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Die drei Zeiträume haben jeweils ihre eigenen Zonen. Ergebnisse der Zeiträume rechnen wir nicht ineinander um.
  • Wie der Prozentwert entsteht. Der Prozentwert ist der Median der einzelnen Zonenveränderungen. Nominale und inflationsbereinigte Veränderungen werden je Zone vor der Medianbildung berechnet. Für die Inflationsbereinigung verwenden wir die nationalen Verbraucherpreisindex-Januarwerte, weil sie über alle Jahre gleich erhoben werden und keine regionalen Brüche enthalten.
  • Was ein Bodenrichtwert ist. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, den der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung ableitet (§ 196 Abs. 1 BauGB). Er gilt jeweils für eine ganze Bodenrichtwertzone, kurz Zone: ein Gebiet, das nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmt. Angegeben wird er je Quadratmeter eines gedachten, unbebauten Grundstücks, dessen Merkmale mit den in der Zone vorherrschenden weitgehend übereinstimmen (§ 13 ImmoWertV). Er ist weder ein Kaufpreis noch der Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.
  • Kleine Fallzahlen. Gemeindeauswertungen mit weniger als 20 vergleichbaren Zonen kennzeichnen wir als kleine Fallzahl. Diese Kennzeichnung betrifft die einzelne Gemeindeauswertung. Die Mindestzahl von 20 Zonen ist das Veröffentlichungs- und Vergleichskriterium für den Kreis. So erhält eine Zahl mit wenigen Zonen nicht dieselbe Aussagekraft wie eine breit getragene Gemeindeauswertung.
  • Was die Hauptkennzahl misst. Die Hauptkennzahl der Studie beschreibt die vergleichbaren Zonen: 351 Wohn-Bodenrichtwertzonen, die an beiden Stichtagen dieselbe Nummer des Gutachterausschusses tragen. Nur für diese Grundgesamtheit lässt sich überhaupt eine Veränderung je Zone messen.
  • Was die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ zeigt. Die Tabelle „Alle Wohnzonen je Stichtag“ bezieht die zum jeweiligen Stichtag vorhandenen geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen ein. Sie beantwortet damit, wie hoch der Median aller Zonen zum jeweiligen Stichtag lag. Die beiden Stichtagsmedianwerte dieser Tabelle ergeben ins Verhältnis gesetzt nicht die Hauptkennzahl: Jeder Stichtag umfasst andere Zonen, während die Hauptkennzahl aus der Veränderung jeder einzelnen Zone entsteht.
  • Vergleichszeitraum. Alle Prozentangaben nennen ihren Vergleichszeitraum.
Alle geeigneten Wohn-Bodenrichtwertzonen je Stichtag.
StichtagMedianVorhandene Zonen
01.01.201665,0 €/m²369
01.01.201765,0 €/m²369
01.01.201865,0 €/m²371
01.01.201965,0 €/m²382
01.01.202070,0 €/m²383
01.01.202165,0 €/m²433
01.01.202265,0 €/m²436
01.01.202370,0 €/m²436
01.01.202470,0 €/m²436
01.01.202570,0 €/m²437
01.01.202670,0 €/m²437

Die nächste Aktualisierung folgt zum Stichtag 01.01.2027.

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Rechte, Hinweise und Kontakt

Nutzungsrechte. Die Grafiken und Karten von Grundradar sind honorarfrei unter CC BY 4.0 nutzbar, mit der Quellenangabe „Grundradar, grundradar.de“. Für die amtlichen Bodenrichtwerte gilt folgende Nutzungsregel: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0. Rechte der amtlichen Eingangsdaten bleiben unberührt.
Namensnennungen der Datenquellen. BORIS NRW · Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 · © Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex · © BKG (2025) dl-de/by-2-0.
Rückfragen und Korrekturen. Auf Anfrage stellen wir Zahlen für einzelne Gemeinden Ihres Verbreitungsgebiets bereit. Nennen Sie uns dazu bitte die betroffene Abbildung und Ihre Quelle.
Pressekontaktpresse@grundradar.deLukas Brunner. Presseanfragen beantworten wir werktags innerhalb von 24 Stunden.Studie öffnen

Über Grundradar

Grundradar (grundradar.de) führt amtliche Daten zu Grundstücken zusammen: Bodenrichtwerte, Grundsteuer-Hebesätze sowie Risikodaten zu Hochwasser, Starkregen und Altlasten. Die Angaben stammen aus offiziellen Quellen von Bund und Ländern und werden zu einer einzigen Auskunft pro Adresse gebündelt. Jeder Wert nennt Quelle und Stichtag.

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