Pressemitteilung
18 von 18 Gemeinden erfüllen an beiden Stichtagen die Mindestbesetzung von fünf Wohnzonen. Der Median der Veränderungen in diesen Gemeinden beträgt nominal +15,2 %. Preisbereinigt beträgt er -2,2 %.
Für jede Gemeinde wird berechnet, wie sich der Median ihrer Wohnzonen prozentual verändert hat. Die Hauptkennzahl ist der Median dieser Veränderungen in 18 Gemeinden. Jede Gemeinde zählt einmal, unabhängig von der Zahl ihrer Zonen.
Die Wohnzonen innerhalb einer Gemeinde müssen an beiden Stichtagen nicht dieselben sein. Die Kennzahl beschreibt deshalb Gemeinden und keine feste Gruppe einzelner Zonen.
Grafiken
Methodischer Hinweis
Die statistische Einheit ist die Gemeinde. Jede Gemeinde mit mindestens fünf geeigneten Wohnzonen an beiden Stichtagen zählt einmal für den Median der prozentualen Veränderungen.
Die Preisbereinigung verwendet die Werte der Statistik „Verbraucherpreisindex für Deutschland, Gesamtindex, Januarwerte, Basis 2020 = 100“ des Statistischen Bundesamts (Destatis).
Quelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Daten bearbeitet.